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Als Aushilfskraft Arbeitszeugnis verlangen?

Frage von Eirand Eirand

Ich habe nun fast 2 Jahre lang in demselben Laden als Aushilfskraft im Verkauf gejobbt. Leider schließt unser Geschäft zum Ende dieses Monats und selbstverständlich hätte ich gerne ein Arbeitszeugnis über die doch ziemlich lange Zeit, die ich dort verbracht habe. Mein Chef meinte nun allerdings, er sei nicht sicher, ob mir als Aushilfe ein Zeugnis zusteht, aber ich war deutlich länger im Betrieb als einige unserer Festangestellten, wenn auch nicht so intensiv wie sie. Könnt ihr mir sagen wie die rechtliche Lage hier ist? Kann ich fordern, dass man mir ein Zeugnis ausstellt oder muss ich auf die liebe Tour versuchen, die Personalchefin dazu zu überreden, mir eines zu schreiben?

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Antworten (8)

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    Antwort von Siam1 Siam1

    Anspruch auf ein Zeugnis haben auch Auszubildende und Aushilfskräfte. Dies ist im BGB §630 geregelt.

    Zu unterscheiden ist zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis. Das einfache Zeugnis bestätigt nur das Dienstverhältnis und dessen Dauer. Dagegen erstreckt sich das qualifizierte Zeugnis auf die Leistungen und die Führung im Dienst.

    http://www.buzer.de/gesetz/3982/a55325.htm

    (Bitte Deinen Chef um ein qualifiziertes Zeugnis, er muss Dein Wunsch auf Zeugnisserteilung entsprechen)

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1
    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1
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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Du hast als Aushilfe dieselben Rechte wie ein fest angestellter Mitarbeiter, also auch Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis! Was für eine blöde Antwort, der Chef wisse nicht, ob Dir ein Zeugnis zusteht... Selbst wenn nicht, kann man doch für einen langjährigen guten Mitarbeiter auch mal etwas mehr tun, als man unbedingt muss!

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    Antwort von nadine0506 nadine0506

    egal ob aushilskraft oder sonst was. dir steht ein zeugnis zu. er ist offensichtlich nur zu faul dir eins zu schreiben! bei dem langen zeitraum würd ich darauf auch bestehen!

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    Antwort von NicoleL77 NicoleL77

    Ich hab das hier im Netz gefunden

    LAG Düsseldorf hat Anspruch auf Zeugnis bejaht bei 2tägiger Aushilfstätigkeit (2TAge überhaupt, nivht 2Tage die Woche) Urteil vom 14,05,1963- 8 Sa 177/63

    aber frag doch mal einen Rechtsanwalt, so eine einzige Auskunft geben die oft umsonst.

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    Antwort von kurtjohann kurtjohann

    selbstverständlich kannst du das und ein guter arbeitgeber macht das auch gerne

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    Antwort von Rausudake Rausudake

    Puh, ich glaube ich würde in so einer Situation nicht auf mein Recht pochen. Eher versuchen mit der Chefin vernünftig zu reden und sie höflich bitten - schließlich kennt ihr Euch ja schon 2 Jahre und sie will sicher auch nur das Beste für Dich. Biete doch an, ein paar Zeilen selbst zu schreiben, die sie dann nur ins entsprechende Format rücken muss. Dann wird sie wohl kaum Nein sagen!

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    Antwort von badewasser badewasser

    normal, müssen se dir keins geben. aber frag mal lieb, vieleicht schreiben sie dir ja nen kleinen 4zeiler.

    Kommentar von bmt877 bmt877

    ... falsch, es besteht ein Anspruch darauf.

    Kommentar von badewasser badewasserbadewasser

    nicht bei aushilfen. bei vollzeit und teilzeit schon.

    Kommentar von Vicki VickiVicki

    Selbst Praktikanten haben das Recht auf ein Arbeitszeugnis!

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    Antwort von Lauwerzsee Lauwerzsee

    rechtlic gesehen, muss er dir zumindest eine bestätigung schreiben. einfach mal lieb fragen

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