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Als Aushilfe tätig trotz Meldung als Arbeitssuchende?

Frage von krimileserin29 krimileserin29

Im Rahmen der Probezeit ist mir kurzfristig gekündigt worden. Bin keine Studentin mehr, Geisteswissenschaftlerin mit Abschluss, habe bislang als Mitarbeiterin an der Uni und in einem Buchverlag gearbeitet.

Zum 1.11. habe ich mich daher arbeitssuchend gemeldet.

Ich würde am liebsten sofort wieder aktiv werden, auch mit finanziellen Anbstrichen - vorzugsweise möchte ich mal im Buchhandel schnuppern. Nun habe ich auf eine Online-Bewerbung für eine Stelle als Aushilfe im Dezember hin die folgende Rückmeldung erhalten: "Grundlegend wichtig für die Beschäftigung wäre, dass Sie nicht arbeitssuchend gemeldet sind."

Ich nehme mal an, dass ich mehr als 15 Std./wöchentlich zu tun hätte und daher meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verwirken würde? Oder geht es dabei u.U. auch um versicherungstechnische Probleme?

Danke für euren Rat!

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Antworten (1)

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Der Betrieb befürchtet, überprüft zu werden, ob du evtl schwarz arbeitest. Wenn du dort beschäftigt bist, kannst du (wie jeder andere Arbeitnehmer auch) dich selbstverständlich weiterhin "arbeitssuchend" melden. Das kannst du auch bei einer Vollzeitstelle.

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