Im Rahmen der Probezeit ist mir kurzfristig gekündigt worden. Bin keine Studentin mehr, Geisteswissenschaftlerin mit Abschluss, habe bislang als Mitarbeiterin an der Uni und in einem Buchverlag gearbeitet.
Zum 1.11. habe ich mich daher arbeitssuchend gemeldet.
Ich würde am liebsten sofort wieder aktiv werden, auch mit finanziellen Anbstrichen - vorzugsweise möchte ich mal im Buchhandel schnuppern. Nun habe ich auf eine Online-Bewerbung für eine Stelle als Aushilfe im Dezember hin die folgende Rückmeldung erhalten: "Grundlegend wichtig für die Beschäftigung wäre, dass Sie nicht arbeitssuchend gemeldet sind."
Ich nehme mal an, dass ich mehr als 15 Std./wöchentlich zu tun hätte und daher meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verwirken würde? Oder geht es dabei u.U. auch um versicherungstechnische Probleme?
Danke für euren Rat!
Diese Frage teilen