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als ausbildungssuchend gemeldet-bekomme ich Kindergeld?

gefragt von sMannesManne am 28.10.2009 um 9:17 Uhr

Ich bin 18. Ich habe mein Abi angefangen, musste es aber wegen einem Umzug abbrechen. Bekomme ich Kindergeld, wenn ich mich jetzt beim Arbeitsamt als Ausbildungssuchend melden lasse? Ich wohne in Bremen, meine Eltern wohnen in Bielefeld. Gelten die Richtlinien für Anspruch auf Kindergeld für mich aus Bremen oder Bielefeld?


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anonym
beantwortet von GhastlyGherkinG am 28. Oktober 2009 09:19
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Hilfreichste Antwort

Kindergeld und keine Lehrstelle in Sicht

Ihr Kind bewirbt sich und bewirbt sich und bekommt keinen Ausbildungsplatz?

Auch wenn es mit der Lehrstelle nicht sofort klappen sollte, kann es weiter Kindergeld bis längstens zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt werden,

wenn das Kind sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellt und auch eigene Bemühungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit unternimmt.

Weisen Sie die Bewerbungen nach, zusätzlich die Meldung beim Arbeitsamt als Ausbildungsplatzsuchend.

So erhalten sie für den Jugendlichen weiter Kindergeld.

Wenn Ihr Kind während einer Zwangspause zwischen Ausbildung und Wehrdienst zu viel verdient, ist nicht automatisch der Kindergeldanspruch gefährdet. Wenn sich Ihr Kind vor oder nach dem Grundwehr- oder Zivildienst bzw. einer befreienden Tätigkeit in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten befindet, können Sie in dieser Zeit Kindergeld erhalten (R 180 a EStR 1999). Diese Regelung führte in der Vergangenheit dazu, dass es für das gesamte Jahr kein Kindergeld gab, wenn das Kind in dieser Zeit mit seinem Verdienst die Einkommensgrenze überschritten hat. Das Finanzgericht Niedersachsen (Urteil vom 26.04.1999EFG 1999 S. 1235) war mit dieser Regelung nicht einverstanden. Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Schreiben vom 09.03.2001, BStBl. 2001 I S. 207 festgestellt, dass sich diese zu Gunsten der betroffenen Steuerzahler gedachte Regelung nachteilig auswirken kann. Die Zwangspause beim Kindergeld und der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge wird deshalb nur berücksichtigt, wenn Sie das beantragen.

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Schau mal hier:

http://www.treffpunkteltern.de/eltern/Kindergeld/kindergeld-und-ausbildung_410.p...


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bebeque
beantwortet von bebeque am 28. Oktober 2009 09:18
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Ja, bis 21 Jahre bekommst du noch Kindergeld wenn du arbeitslos bist und bis 25 wenn du in der Ausbildung bist


Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 28. Oktober 2009 09:20
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Das Kindergeld steht Deinen Eltern zu! Es ist eine bundeseinheitliche Regelung! Solange Du in Ausbildung bist und nicht mehr als 7.680,00 € im Jahr verdienst, bekommen Deine Eltern das Geld, können es Dir aber im gegenseitigen Einvernehmen als Barunterhalt auszahlen bzw. mit einer Kontenänderung bekommst Du es gleich auf Dein Konto!


anonym
beantwortet von christina1985 am 28. Oktober 2009 09:25
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ich dachte solange man bei seinen eltern wohnt steht es denen zu. und mit der ausbildung endet das soweit ich weiß.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 29. Oktober 2009 09:02
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"Bekomme ich Kindergeld, wenn ich mich jetzt beim Arbeitsamt als Ausbildungssuchend melden lasse?"

Ja. Bei "Ausbildungssuchend" gibt es KG bis zum 25. Geb.

Ausführlicher:

www.klicktipps.de/kindergeldfaq.php#Altersgrenzenbeim_Kindergeld


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