Bin ab 1.9. arbeitslos und mein Arzt hat für mich einen Antrag auf EU - Rente eingereicht . Bekam heute von meiner Krankenversicherung ( GEK ) ein Schreiben , dass ich als jemand der Rente beantragt hat mich bei denen jetzt freiwillig krankenversichern muß . Zahlt die Krankenversicherungsbeiträge nicht das Arbeitsamt ? Bzw. als Rentner die Rentenkasse ? Ziehen die das nicht gleich vorneweg ab ? Mußte doch auch bei der Arbeitslosmeldung meine Krankenversicherung angeben . MfG Peter

Hallo Pegro, hier bin ich mir nicht so sicher, weil ich in unserer Krankenkasse in der Beitragsabteilung arbeite und nicht bei den "Rentnern". Wenn Dein Arzt einen EU-Rentenantrag gestellt hat, wirst Du vermutlich vom Arbeitsamt kein Arbeitslosengeld bekommen, weil Du dem "Arbeitsmarkt" nicht zur verfügung stehst, de EU heißt "erwerbsunfähig". Hier würde ich mich aber genau beim Arbeitsamt erkundigen und auch bei der Rentenversicherung. Eine freiwillige Versicherung ist immer an die sogenannten Einkünfte gekoppelt. Wenn Du keine Einkünfte hast, von was lebst Du und von was willst Du freiwillige Beiträge bezahlen? Informiere Dich da ganz genau und wenn Du manche "Redewendungen" nicht versteht, die ja allgemein gern benutzt werden, frag nach und lass es Dir genau erklären.

Also Cicia hat schon eine sehr gute Antwort gegeben, ergänzend dazu noch: Eine Versicherung als Rentenantragsteller kommt dann in Frage, wenn du sonst keine Versicherung in dieser Zeit hättest...dann fallen leider auch Beiträge an (Mindestbeitrag von ca. 140 € glaub ich grad)...einzige Ausnahme ist, wenn du dich eigentlich auch familienversichern könntest, dann ist die Versicherung als Rentenantragsteller kostenlos...ich vermute auch, dass du kein ALG bekommst, da du der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehst...aber frag ma bei der AA nach!
Ja , Arbeitslosengeld bekomme ich . Der Rentenantrag läuft , das wird wahrscheinlich noch einige Wochen dauern .