Muss man als Arbeitnehmer Konsequenzen fürchten wenn man einen Arbeistvertrag bereits unterschrieben hat, sich aber dann doch für eine andere Stelle entscheidet?

Guck zuerst in deinen Arbeitsvertrag. Wenn du eine Probezeit vereinbart hast, so kannst du dann innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Ein sofortiger Rückzieher kann zu SChadensersatzforderungen führen, muss aber nicht, da meist viele Bewerber um wenige Stelen buhlen und man i.d.R. für eine Stelle einen Erstkandidaten und eínen Nachrücker sich aussucht, dessen Unterlagen bis zum Ablauf der Probezeit des ersteren einbehalten werden.
Falls du vorher Arbeitslosengeld bezogen haben solltest, musst du allerdings mit einer Sperrre rechnen.

Kommt auf die Hintergründe an. Es könnten Schadenersatzforderungen auf denjenigen zukommen.

kommt drauf an was in deinem vertrag steht. also schau mal rein und wenn du genaue klauseln nicht verstehst kannst hier ja noch mal konkret nachfragen
du mußt die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Wenn nicht kann der Arbeitgber, je nach Ermessen soviel Geld von dir fordern, wie er benötigt um auf die schnelle deinen Arbeitsplatz zu ersetzen (abzüglich der Kosten die er für die hätte zahlen müssen) oder die vereinbarte Vertragsstrafe
Hallo,
sorry bitmap, aber das stimmt so nicht, was Du hier schreibst. Gehen wir von einem ganz normalen Arbeitsvertrag aus. Beginn sollte der 1.1.2009 sein und Du hast ihn 01.07.2008 schon unterschrieben. Nun hast Du heute einen weiteren Arbeitsvertrag einer anderen Firma mit verbesserten Konditionen vorgelegt bekommen und möchtest verständlicherweise lieber diese Vertrag annehmen. Das kannst Du auch machen. Dein erster Arbeitsvertrag hat mit Sicherheit auch eine Regelung bezüglich der Kündigungsfristen, z. Bsp. innerhalb der ersten 2 Wochen während der Probezeit 2 Tage zu jedem Zeitpunkt. Diese Regelung gilt auch vor Antritt des Arbeitsverhältnis. Dies ist mir selber als Arbeitgeber zigfach passiert. Potenzielle Kandidaten haben mir den Arbeitsvertrag unterschrieben und sind im letzten Moment abgesprungen und habe eine andere Stelle angenommen. Übrigens: falls in dem Vetrag keine Kündigungsregelungen festgehalten wurden, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Grüße
bitmap am 17. Juli 2008 15:32 ''sorry bitmap, aber das stimmt so nicht, was Du hier schreibst.''
Doch tut es, wenn derjenige einfach ohne jegliche Benachrichtigung die Arbeit dann nicht antritt. Er müsste, wenn er bereits unterschrieben hat - und insofern eine Kündigung vor Vertragsantritt nicht vertraglich ausgeschlossen ist - den Vertrag kündigen. Einfach zurücktreten geht nach beiderseitiger Unterschrift jedenfalls nicht mehr.
Natürlich muss er den Vertrag kündigen. Einfach antreten funktioniert so nicht. Aber Du kannst ohne Weiteres ein noch nicht angefangenes Arbeitsverhältnis kündigen. Du mußt lediglich die Kündigungsfristen einhalten. Wie gesagt, ich habe das alles schon zigfach erlebt. Und glaube nicht, dass ich nicht selbst schon mit dem Gedanken gespielt habe dagegen rechtliche Schritte einzuleiten. Die Aussagen wurden mir durch die Rechtsabteilung bestätigt. Fazit: schriftlich vor Antritt kündigen (am besten per Einschreiben), Kündigungsfrist einhalten und sich auf die "bessere" Stelle freuen.
bitmap am 17. Juli 2008 15:57 Und wo genau ist jetzt - deiner Meinung nach - der Fehler in meiner 1. Antwort?
und hier der entsprechende Link zur Rechtssprechung: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_beschaeftigungsbeginn.htm