Als Anwärter der Freiwilligen Feuerwehr an Einsätze teilnehmen?

9 Antworten

Letztendlich ist das zum einen von den gesetzlichen Regelungen Deines Bundeslands abhängig (z.B. Altersgrenze) und zum anderen von den örtlichen Regelungen in Deiner Stadt/Gemeinde und Wehr.

Bei uns ist es durchaus üblich, dass volljährige Anwärter Einsätze mit fahren. Das Stichwort ist dann "Learning by doing". In der Regel fangen die Anwärter bei uns aber auch innerhalb der ersten drei Monate mit der Grundausbildung (Truppmann I) an und haben innerhalb eines Jahres beide Truppmannlehrgänge (I und II) fertig absolviert. Da ist es dann durchaus sinnvoll, wenn die Anwärter mit an der Einsatzstelle (natürlich nicht ganz vorne mit dabei) sind und erste Erfahrungen sammeln können bzw. sehen, wie das in der Praxis aussieht. 

In der Regel kennt man ja seine Anwärter und weiß, was man ihnen zutrauen kann. Und man wird Dich an der Einsatzstelle zunächst entweder nur Zugucken lassen oder Dir einfache Arbeiten anvertrauen. Natürlich kann es sein, dass Du mal "im Weg" stehst und dann kann es auch sein, dass Du mal in der heißen Phase des Einsatzes ein barsches "Weg da" oder "Aus dem Weg" entgegen gerufen wird - das ist dann aber der Eile und Hektik geschuldet und es wird Dir niemand (weder die Mannschaft noch die Führung) wirklich übel nehmen, dass Du da im Weg gestanden hast. Immerhin weiß man ja, dass Du es noch nicht besser wissen kannst und jeder wird sich daran erinnern, als Anwärter einmal in der selben Situation gewesen zu sein.

Andernorts erlaubt man den Anwärtern erst mit fertig abgeschlossener Grundausbildung, zum Einsatz mit zu fahren und wieder woanders dürfen sogar Jugendfeuerwehrleute mit Grundausbildung oder Leistungsspange mit zum Einsatz...

Am besten das direkte Gespräch mit Deiner Wehr- oder Gruppenführung suchen und genau klären, wann Du mit darfst und was Du vor Ort machst bzw. wie Du Dich da zu verhalten hast (z.B. am oder auf dem Fahrzeug sitzen bleiben und zugucken, nur nach Aufforderung agieren oder standardmäßig beim Kameraden x bleiben oder Ausrüstungsteil y bereitstellen...).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Wie schon einige hier gesagt kommt es drauf an in welchem Bundesland du bist.

In RLP wo ich angefangen habe steht in der UVV bis zum Verteiler ausserhalb der Gefahrenzone (ja ich weis das is quatsch aber anderes Thema).

In Hessen ebenso...es kommt immer drauf an wie man ist.Wenn der WF der Meinung ist du kannst das dann darf er dich auch mitnehmen.Wie er dich einsetzt ist seine Sache und er muss abwägen.

Wenn etwas passiert ist er fällig deswegen wirst du wenn du mit auf Einsätze fahren darfst meist so eingesetzt das du keiner zu großen Gefahr ausgesetzt bist und auch niemanden sonst gefährdest.

Es ist eben eine Einzelfallentscheidung die von Wehr zu Wehr und Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit ü20J in der Feuerwehr u im Rettungsdienst

Hast du dir schon mal die Versicherungstechnischen Aspekte überlegt und die Verantwortung des Gruppenführers? Feuerwehr kann gefährlich sein und dir soll nichts passieren. Das muss durch eine gute Ausbildung vermieden werden und das andere hat mit deinem Alter zu tun. 

Ich würde niemals einen Minderjährigen mit in den Einsatz nehmen, genau wie jemandem dem bestimmte Untersuchungstests oder Impfungen fehlen oder... Da steht man als Führungskraft ja schon fast mit einem Bein im Knast.

Ich weiß aber auch wie blöd das ist, das man es nicht abwarten kann, endlich mitmachen zu dürfen!

Den Quark "bis zum ersten Verteiler".."außerhalb der Gefahrenzone" hört man immer wieder, das lässt sich nicht ausmerzen.

Da wo die Feuerwehr tätig wird ist Gefahrenzone, da wo es keine Gefahren gibt braucht die Feuerwehr nicht tätig werden! Was richtet wohl größeren Schaden an? Wenn eine C-Schlauch platzt oder wenn eine Kupplung in der B-Leitung sich löst? Wo bitte liegt der Verteiler beim TH-Einsatz?

Dienstanfänger an die Absperrung stellen? Ganz große Idee. Die beherrschen  noch nicht mal die gesetzlichen Grundlagen nach denen sie absperren dürfen sollen aber verrückte Autofahrer im Zaum halten. Solche Meldungen  https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/poing-absperrung-ignoriert-feuerwehrmann-angefahren-mm-3135097.html hört man in letzter Zeit immer öfter. Mittlerweile ist das der gefährlichste Job geworden, nirgends anders gibt es so viele Verletzte.

Die Wehrführung sollte sich entscheiden, entweder mitnehmen mit allen Konsequenzen oder sagen das es erst mit absolvierter Grundausbildung möglich ist. Alles Andere ist Selbstbetrug.

Ohne den Grundlehrgang besucht und  abgeschlossen zu haben, wirst du zu keinem Einsatz mit raus fahren.

Denn das steht so in der Feuerwehrverordnung.

Das sollte dir aber der Stadtbrandinspektor und oder der Wehrführer schon mitgeteilt haben.