1

Als Angeklagter vor Gericht erscheinen.....Ein MUSS? Viele Fragen

Frage von sebwil sebwil

Hallo,

ich habe vor kurzem einen neuen Job im Schichtdienst angetreten. Wir sind insgesamt 5 Personen wobei 4 stetig arbeiten. Nun soll ich als Angeklagter vor Gericht erscheinen. Der Termin findet in 611 KM Entfernung um 9 Uhr morgens statt.

Nun habe ich folgende Probleme: 1. Ich bin frisch im Arbeitsverhältnis und habe Angst durch das "Urlaub nehmen" meinen Job u gefährden (Anklage ist Warenbetrug und ich arbeite im Einzelhandel). 2. Dadurch das der Termin um 9 Uhr stattfindet müsste ich einen Tag vorher abends losfahren, mir ein Hotezimmer nehmen, zur Verhandlung erscheinen und wieder zurückfahren. Dadurch würden sich im schlimmsten Fall 2 Tage Abwesenheit bei der Arbeit und rund 200 € Kosten ergeben. 3. Die Sache ist eigentlich geklärt. Forderung wurde ermittelt und wird beglichen. Es war keine Absicht (wie bereits der Polizei schriftlich mitgeteilt).

Welche Möglichkeiten habe ich meine Aussage hier bei dem Amtsgericht vor Ort zu machen? Werden mir als Angeklagter die Kosten erstattet? Was passiert wenn ich die Kosten nicht vorstrecken kann? Was kann passieren wenn ich erst garnicht vor Gericht erscheine? Welche Möglichkeiten habe ich um das Verfahren "stressfreier" zu gestalten?

Vielen DANK

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerHans DerHans

    Eines ist edenfalls klar, wenn du unentschuldigt fehlst, wird ein neuerTermin anberaumt. Dann sorgt der Staat schon dafür, dass du beim nächsten Mal anwesend bist. Haftbefehl , und Zuführung Dann kommst du garantier nicht mit zwei Urlaubstagen da durch.

  • 4
    Antwort von sonne64 sonne64

    vor gercht mußt du erscheinen,da du ja noch der angeklagte bist

  • 1
    Antwort von swatkatten swatkatten

    Wenn Du nicht erscheinst, wird Haftbefehl erlassen und Du wirst polizeilich vorgeführt.

  • 0
    Antwort von Mismid Mismid

    nein dein Kosten werden nicht erstattet und du hast keine Wahl. Wenn du nicht hingehst, wird vielleicht noch Haftbefehl gegen dich erlassen.

  • 0
    Antwort von fettekuh fettekuh

    man macht sich doppelt strafbar , wenn man eine straftat begeht und nicht vor gericht erscheint, es kostet auch eine lange stange geld( lohn der richter und so)

  • 0
    Antwort von kemekodx kemekodx

    das steht normalerweise auf dem brief vom gericht drauf. du bist für die zeit die du vor gericht stehst zu entschädigen. egal ob als angeklagter oder als zeuge. du bist von deiner arbeit zu befreien. dein arbeitgeber kann dich nicht kündigen, weil du vor gericht erscheinen musst.

  • 0
    Antwort von Offenbacher Offenbacher

    Der Angeklagte muss zur Strafverhandlung erscheinen. Wenn Du nicht kommst, dann gibt es einen neuen Termin und zu dem holt dich die Polizei ab....

    Ruf doch mal beim Gericht an, schildere deine Probleme und frage nach, ob das ganze nicht mit einem Strafbefehl zu lösen ist.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.