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Als angehender Lehrer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen?

Frage von basiccooking basiccooking

Der Sohn eines Mannschaftskameraden kommt bald nach seinem Abschluss des Studiums ins Referendariat und muss sich privat versichern lassen.

Sollte man als angehender Lehrer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen oder ist das überflüssig?

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Antworten (11)

  • 4
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    bei den BU-Versicherungen kenne ich mich nicht so aus.

    Aber eine Anmerkung zu

    und muss sich privat versichern lassen

    Bei Beginn des Referendariats kann er weiterhin gesetzlich versichert bleiben. Wenn er in eine private Krankenversicherung (PKV) wechselt, hat das oft lebenslange Auswirkungen. Bei späteren Änderungen kann das nachteilig sein:

    • Ende des Referedariats: z.B. Arbeitslosigkeit

    • vorzeitige Dienstunfähigkeit -> niedrige Pension

    • Nachwuchs (auch Stiefkinder) -> pro Person sind Beiträge zu zahlen

    • nicht berufstätiger Ehegatte (ggf. auch 2. Ehe) -> es sind in der GKV oder PKV zusätzliche Beiträge zu zahlen (bei chronischer Krankheit ist PKV ausgeschlossen). In der GKV werden Beiträge nach dem halben Einkommen des PKV-Ehegatten berechnet

    • bei Auszeiten (Elternzeit, Sabbatjahr, späteres Zweitstudium ...) bleiben die PKV-Beiträge unverändert hoch bzw. steigen wegen des Wegfalls der Beihilfe)

    • bei einer Scheidung steigen die Beiträge für den Ex-Ehegatten deutlich (-> ggf. höherer Unterhaltsanspruch)

    Bei den Leistungen sollte man immer auf Hilfsmittel (Umfang!), Reha/Kuren, Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) und Psychotherapie (z.B. Burnout!) achten.

    Vor einer Entscheidung zu den o.g. Punkten Experten der PKV** und** GKV ausführlich befragen!

    Bei Fragen einfach Kommentarfunktion nutzen!

    Gruß

    RHW

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Wenigstens einer, der nüchtern kommentiert. DH.

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Danke für den Stern!

  • 2
    Antwort von weihnachtlich weihnachtlich

    Hallo,

    die Dienstunfähigkeitsklausel bezieht sich vermutlich darauf, dass man als Lehrer verbeamtet werden kann, bzw als Referendar in einer Art Beamtenverhältnis angestellt ist? In jedem Falle denke ich, dass es sinnvoll ist sich über eine Absicherung für später zu einem frühen Zeitpunkt Gedanken zu machen. Überflüssig kann eine BUV eigentlich nie sein, schließlich verschafft einem diese Art der Absicherung auch wieder bestimmte Freiräume. Allerdings sollte man sich relativ genau informieren was genau zum Vertragsinhalt wird. Die Zahl der anbietenden Versicherungen ist sehr groß (http://www.ihre-buv.de/top-versicherer.php). Allerdings geht damit auch einher, dass man auf sehr unterschiedliche Anforderungen und Bedingungen treffen kann. Da diese aber in aller Regel relativ genau und streng sind, sollte man sich auch als Kunde die Zeit nehmen zu einer genauen Befassung mit dem Thema. Unter Umständen macht sogar ein Beratungsgespräch bei einem unabhängigen Versicherungsberater Sinn. Als angehender Lehrer würde ich immer auch darauf achten, dass der Vertrag dann nicht eine "Abstrakte Verweisung" ermöglicht. Also, dass man im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht zu einem Berufswechsel gezwungen werden kann. Schließlich hat man mehrere Jahre in ein Studium investiert und eine sehr spezifische Ausbildung genossen.

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Auf der Seite eines Maklers erscheint bei Top-Anbietern zuerst die Generali ????

    Die Victoria hat keine guten Bedingungen, die Zurich eine der schlechtesten, die VHV hat einen für die Bedingungequalität zu teuren Tarif, und wo sind Continentale und HDI-Gerling ?

    Kommentar von holger1st holger1stholger1st

    Das sind keine "echten" DU-Versicherungen auch wenns drauf steht, sondern versteckte BU. Auch die bei Beamtenkreisen bekannten Versicherer haben mittlerweile oft nur "unechte" DU-Versicherungen. Da die echte DU-Klausel in der Vergangenheit zu oft mißbräuchlich verwendet wurde, gibt es kaum mehr Anbieter welche noch eine tatsächliche DU anbieten.

    ---> an Makler wenden

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Als Beamter ist eine abstrakte Verweisung nicht möglich. Wie auch? Die DU schließt alle weiteren Einsatzbereiche von vorneherein aus. Das ist genausowenig zielführend wie die gebetsmühlenartige Anbiederung von Riesterrentenverträgen, die nur dem Anbieter (und dem Staat) nützen.

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Eine abstrakte Verweisung ist ohnehin nicht mehr möglich, weil die bei aktuellen Tarifen (bis auf zwei Anbieter) schon seit Jahren nicht mehr existiert. Eine BU mit DU-Klausel prüft zuerst die BU des Versicherten, akzeptiert darüberhinaus jedoch auch eine festgestellte DU als Grund für eine BU. Was eine Du ausschließt oder nicht: einfach mal das Beamtenversorgungsgesetz lesen !

    Ach, gegen Riester bist Du natürlich auch noch ? Ist natürlich nicht für alle das Richtige, kann aber vielen sehr bei der Vorsorge helfen.

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Ja, ich bin ganz besonders gegen Riester (wie jeder andere auch, der einen Taschenrechner oder eine Excel-Tabelle bestücken kann). Denn von ihr profitieren (neben Staat und Anbieter) vor allem diejenigen, die nichts einzahlen. Grotesker geht es wohl kaum noch.

    Nur mal als Andeutung, was Riester tatsächlich "leistet":

    http://www.youtube.com/watch?v=YadFbWism4c&NR=1

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Das ist ja mal ne pauschale Aussage: alle die Excel und klar rechnen können, müssten gegen Riester sein. Fakt ist, dass man nicht verallgemeinernd gegen Riester sein kann. Für die einen bringt es was, für die anderen nicht, wie alle anderen Konzepte auch. Nichts einzahlen geht bei Riester überhaupt nicht. Doch, Moment, alle mittelbar förderfähigen, die nur die Zulage abgreifen. Und es bringt auch erheblich was für die, die viel einzahlen. Viele Topverdienenr machen Riester. Sollte Ihnen mal ein ausgebildeter Berater erklären ;-)

    Diese pauschalen Reister-diss-Filmchen schaue ich mir inzwischen nicht mehr an. Wussten Sie, dass sich viele Sendungen mit Anti-Riester-Beiträgen inzwischen korrigiert bzw. relativiert haben ? z.B. auch die Sendung mit der Grundsicherungsthematik ;-)

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Jein.

    Richtig ist, dass Riesterverträge bei Topverdienern durchaus eine rentable Zusatzvorsorge sein können, insbesondere dann, wenn aufgrund der steuerlichen Veranlagung alle anderen Anlagemöglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden. Man darf aber getrost bezweifeln, dass dies im Sinne des Gesetzgebers lag, als die Förderrente eingeführt wurde. Grundsätzlich sollte sie die im Alter zukünftig stagnierenden bzw. abgeschmolzenen RV-Ausschüttungen kompensieren. Aufgrund der besonderen Konstruktion der RR wird sie dies jedoch in den allermeisten Fällen gar nicht leisten können - womit sich durchaus die Frage nach der Existenzberechtigung stellt. Ein gutes Geschäft ist es allemal - für Staat und Anbieter. Der Normalverdiener, der eigentlich im Mittelpunkt der Förderrente stehen sollte, ist hier letztlich der Dumme - denn die Rendite dieser Produkte ist jämmerlich.

    NB.: Zweifellos ist nicht alles, was im Netz steht, ist deswegen richtig (im Gegenteil). Der Umkehrschluss, dass alles was im Netz zu finden ist deswegen falsch ist, trifft aber genausowenig zu. Und mein Riester-Link befasst sich explizit nicht mit der mittlerweile behobenen Grundsicherungsthematik.

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack
    • Riester ist ausschließlich eine Zusatzvorsorge
    • im Gegenteil, das war von Walter Riester ausdrücklich so gewünscht und geplant. Hat er mir auch persönlich in einem Gespräch bestätigt
    • was für eine Konstruktion ? Für die RR wurden lediglich bestehende Privat-Tarife angepaßt, angemeldet und zertifiziert. Glaubst Du, das wurde alles neu erfunden ;-) ?
    • die RR war nie dafür gedacht, die komplette Rentenlücke zu kompensieren !
    • die Rendite ist nicht jämmerlich, wenn das richtige Konzept dahinter steht. Versicherungsmathematik lässt sich auch nur bedingt nachexceln
    • dass alles, was im Netz steht falsch ist, habe ich nie behauptet. Ich treffe aber gerade im Finanzbereich viele Halbwahrheiten und Falschaussagen
    • ist mir klar, dass der Link eine andere Problematik meint, der von mir angesprochene ist dafpr allerdings ein Paradebeispiel gewesen.

    Schönes Wochenende !

  • 2
    Antwort von Miaka123 Miaka123

    Sowas ist nie überflüssig. Ein Lehrer ohne Arme und Beine, kann wohl schlecht was korrigieren, geschweige was an die Tafel schreiben. Wenn mir mal drastisch werden wollen.

    Kommentar von SgtMiller SgtMillerSgtMiller

    Vom sogenannten Burn out Syndrom geht eine größere Gefahr für Lehrer aus.

  • 1
    Antwort von sandrabartsch sandrabartsch

    Wenn sie eine BUV als angehender Lehrer abschließen, dann sollte die nur über die ersten 5 jahre bis zur Verbeamtung laufen. Vor allem ist auf die Dienstunfähigkeitsklausel zu achten. Als Beamter wird man schließlich nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Insofern kann die Versicherung sich weigern, überhaupt zu zahlen. Wenn ihr Bekannter also eine BU abschließen will, dann sollte er das noch tun, solange er noch studiert. Denn meine ERfahrung sagt, dass Lehrer nur schwer und wenn, dann mit Ausschlüssen oder Aufschlägen, eine BU bekommen. Für die Versicherer ist das Risiko wegen der statistisch gesehenen hohen Rate an psychischen Erkrankungen bei Lehrern zu hoch.

  • 1
    Antwort von KalalaKa636 KalalaKa636

    Eine private BU-Versicherung sollte er in jedem Fall abschließen, da die staatliche DU-Rente nicht reichen wird, je nachdem wann eine Dienstunfähigkeit eintritt (je früher desto geringer die DU-Rente des Staates). Bei Beamten auf Widerruf besteht sogar gar keine staatliche Absicherung.

    Er sollte einen Anbieter wählen, der im Rahmen der BU-Absicherung eine DU-Klausel anbietet. Das bedeutet dann, dass der Versicherer automatisch zahlen muss, sobald der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt, ohne dass der private Versicherer eine eigenständige BU-Prüfung durchführt.

    Bei einem Vertrag ohne DU-Klausel könnte der Versicherer ablehnen, wenn er keine BU feststellt. Das kann vorkommen, wenn der Dienstherr vorschnell und aus wirtschaftlichen Gründen einen Beamten in den Ruhestand versetzt, ohne dass wirklich eine schlimme Erkrankung rechtfertigenderweise vorliegt.

    Fazit: Auch Lehrer sollten sich privat absichern und auf eine DU-Klausel achten.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von allianzer allianzer

    egal in welchem beruf sollte man in der heutigen zeit eine berufsunfähigkeitsversicherung haben. beim beamten bietet die "dienstunfähigkeitsklausel" den vorteil, daß wenn der dienstherr einen für dienstunfähig erklärt der versicherer dies anerkennt ohne selbst noch einmal zu prüfen. (klausel im vertragstext prüfen!!) grundsätzlich wird aber auch die normale bu leisten, nur hier ist der weg ein klein wenig komplizierter.

  • 1
    Antwort von DerMakler DerMakler

    Der richtige Kommentar kommt hier von Sgt.Miller :

    Vom sogenannten Burn out Syndrom geht eine größere Gefahr für Lehrer aus.

    47 % der Berufserkrankungen sind heute auf Grund psychologischer Erkrankungen, Erschöffung , Überforderungen zurückzuführen ...hört sich für mich stark im Zusammenhang auch im Lehrerberufen so an, als könnte das passieren !

    Es gbt in dieser Hinsicht nicht viele Selbstständige Berufsunfähigkeits Versicherungen die die "Echte Beamtenklausel" mit involviert haben...Das sollten sie zusammen mit einem Makler besprechen ,analysieren und vergleichen lassen ! HG DerMakler

  • 1
    Antwort von Zerberus63743 Zerberus63743

    Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung und eine private Zusatzrentnenversicherung sind sicherlich keine Fehler. Sogar eine private Arbeitsrechtsschutzversicherung nicht. In jedem Fall sollte man aber verschiedene Angebote genauestens prüfen.

    Am eigenen Leib habe ich erfahren müssen wie es ist, gegen einen öffentlichen Arbeitgeber keine Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben. Nun bin ich zwar Behinderter und hätte bereits hieraus Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können... aber trotz allem. Gewünscht hätte ich es mir als heute 41jähriger schon.

    Ich kann nur jedem in heute schlechten Zeiten raten, sich im Berufsleben ordentlich zu versichern. Mag sein, dass es auch Leute gibt, die es nie brauchen, aber wenn man es nicht hat, dann ist der Schaden und dass Geschrei gross.

    Gruss

  • 1
    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Sofern der Lehrer verbeamtet wird, wäre eine solche Versicherung m.E. allenfalls bis zur Verbeamtung bzw. bis zur Bescheinigung der vollen Dienstfähigkeit (5 Jahre) sinnvoll, aber danach wohl kaum noch - denn dann ist der Staat als Arbeitgeber zeitlebens in der Pflicht (Fürsorgepflicht!).

    Näheres findet sich u.a. hier:

    http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/thema/id/6

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Oh mannnn ! Wer hier Beamten eine BU/DU ausredet, weil der Staat ja eine lebenslange Fürsorgepflicht für seine Staatsbediensteten hat, sollte sich erstmal das Beamtenversorgungsgesetz und die Versorgungssätze anschauen. Dann kommt man ganz schnell auf den Boden der Realität zurück und kann seriöse Ratschläge erteilen.

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Blafasel. Ab Feststellung der Dienstfähigkeit ist eine BU (siehe auch eingestellter Link in obigem Posting) nur sehr begrenzt zu empfehlen. Wer Beamten über die 5 Jahresklausel hinaus eine BU andrehen will, ist in meinen Augen nur auf die Provision aus. In den allermeisten Fällen der tatsächlichen Dienstunfähigkeit erfreuen sich die Betroffenen eines heiteren Lebensabends bei mehr oder weniger vollen Bezügen. Natürlich gibt es Härtefälle, in denen die DU wenige Jahre nach Verbeamtung eintritt. Das gehört aber zum persönlichen Lebensrisiko. Man muss auch nicht alles und jeden versichern vor lauter Angst, was alles passieren könnte.

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    So muss das sein. Ich erwähne die rechtlichen Grundlagen und weils gegen Deine Aussage ist, ist es blafasel. Hast Du beruflich mit Beamten und DU zu tun ? Wie ich Deinem Profil entnehme eigentlich nicht. Natürlich wird hier Beratern wieder Provisionsg.eilheit vorgeworfen. Vielleicht solltest Du mal ein paar Praxisfälle erleben ! Eine DU wird heute bei weitem nicht mehr so oft anerkannt wie früher. Was die "mehr oder weniger vollen Bezüge" betrifft: KENNST Du die Berechnungsformel gemäß Beamtenversorgungsgesetz für DU-Bezüge inkl. der Limitierung auf max. 71,75% ? Ein nicht mehr ausreichendes Einkommen nennst Du also persönliches Lebensrisiko, was man nicht überversichern muss ;-) Vielleicht solltest Du lieber in Deinem Fachbereich bleiben.

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    A) Ich verweise erneut auf den eingestellten Link, insbesondere die dort angesprochenen Themenkomplexe DU<->BUV und im Besonderen auf die 5-Jahres-Klausel.
    B) Wird keine Du anerkannt, leistet in weit über 90% aller Fälle auch keine BUV.
    C) Richtig ist, dass eine DU heute schärfer geprüft wird als früher. Nichtsdestotrotz ist das Risiko eines Beamten auf Lebenszeit auf die Unterstützung durch eine BUV angewiesen zu sein gegenüber einem herkömmlichen Angestellten vergleichsweise verschwindend gering.
    D) Von einem Ruhegehalt bzw. Versorgungsbezügen von 71,75% können andere nur träumen.

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Habe ich hier den Typen tiefblauen Administrator vor mir, der außer seinem Excel und einer Internetseite nicht einmal Wissen und Erfahrungen von Fachleuten annimmt ?

    A) oftmaliges Verweisen auf einen Link macht ihn deswegen nicht richtiger:

    • 2: die übliche 5 Jahre Wartezeit äquivalent GRV. Und der wichtige Satz sollte die Absicherung... ausreichend sein ist klar, gilt aber für alle BUs/DUs :-) Wo genug Geld, da keine Versichung nötig. Ausreichend ist der Schutz ja eben leider oft nicht mehr durch diverse Abschläge und das Berechnungsmodell, und das sehen seltsamerweise auch immer mehr Beamte so, die für sich nachrechnen und anfragen. Aber egal, Sie haben weiterhin Recht !
    • 4: ich habe noch keine BU erlebt, die einen Lehrer pro forma ablehnte, wegen solchen seltsamen genannten Vermutungen :-(
    • 7: die Prio-Liste ist veraltet und entspricht nicht mehr aktuellen Bedingungen. Allein schon der Hinweis zur abstrakten Verweisung ist inzwischen unsinnig.

    B) Nochmal: eine BU-Anerkennung ist unabhängig von einer vorliegenden DU, allerdings automatisiert eine vorliegende DU per DU -Klausel die Anerkennung als BU natürlich meist erfreulicherweise.

    C) richtig ist, dass die Anerkennung einer DU leichter ist als die einer EMR. Die Höhe wurde allerdings durch mehrere Reformen inzwischen deutlich angepaßt.

    D) das ist das machbare Maximum, was Viele bei weitem nicht mehr erreichen, genau wie heute kaum noch einer die Eckrente erreicht !

    Ich wünsche alle Gute. Ich habe keine Lust mehr, diese Diskussion weiterzuführen, da ohnehin kein Argument bei Ihnen zu gelten scheint.

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    Antwort von Robinek Robinek

    Würde ich auf alle Fälle empfehlen. Lass Dich aber von 2 oder 3 Versicherungen beraten und Angebote unterbreiten. Das "Kleingedruckte" auf alle Fälle erklären lassen

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    Antwort von nomade61 nomade61

    Überflüssig kann so etwas nicht sein. Es sei denn man ist finanziell so abgesichert, dass einem eine Berufsunfähigkeit nicht weh täte.

    Sich darüber Gedanken zu machen ist immer richtig. Die Entscheidung bleibt natürlich am Ende dann bei jedem selbst.

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