Eine private BU-Versicherung sollte er in jedem Fall abschließen, da die staatliche DU-Rente nicht reichen wird, je nachdem wann eine Dienstunfähigkeit eintritt (je früher desto geringer die DU-Rente des Staates). Bei Beamten auf Widerruf besteht sogar gar keine staatliche Absicherung.
Er sollte einen Anbieter wählen, der im Rahmen der BU-Absicherung eine DU-Klausel anbietet. Das bedeutet dann, dass der Versicherer automatisch zahlen muss, sobald der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt, ohne dass der private Versicherer eine eigenständige BU-Prüfung durchführt.
Bei einem Vertrag ohne DU-Klausel könnte der Versicherer ablehnen, wenn er keine BU feststellt. Das kann vorkommen, wenn der Dienstherr vorschnell und aus wirtschaftlichen Gründen einen Beamten in den Ruhestand versetzt, ohne dass wirklich eine schlimme Erkrankung rechtfertigenderweise vorliegt.
Fazit: Auch Lehrer sollten sich privat absichern und auf eine DU-Klausel achten.
Wenigstens einer, der nüchtern kommentiert. DH.
Danke für den Stern!