2

Als ALG2-Empfänger Rentenrückzahlung von verstorbener Mutter zahlen?

Frage von juka2 juka2

Ich habe folgendes Problem: am 17.01.09 ist meine Mutter verstorben. Die Rentenversicherung (Knappschaft) hat, trotz sofortiger Information, für die Monate Februar und März aber trotzdem noch Rente überwiesen. Heute bekomme ich per Post eine Rückzahlungsaufforderung. Nach über einem halben Jahr ist von dem verbliebenen Geld natürlich nichts mehr vorhanden. Ich selbst bin arbeitslos und nicht in der Lage das Geld zurückzuzahlen. Was kann ich jetzt tun?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 5
    Antwort von swallowtail swallowtail

    Frage eins: Warum hast du dann das Geld ausgegeben, wo du doch sicherlich wusstest, dass keine Rentenversicherung nach dem Tod das Geld für deine Mutter "verschenkt"? Dass sie es zurückfordern werden, muss dir klar gewesen sein!

    Dir wird nichts anderes übrig bleiben. Du musst es zurück erstatten.

    Kommentar von fraukausw fraukauswfraukausw

    dem ist nichts hinzu zu fügen!!

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    richtig

  • 4
    Antwort von Novitaurus Novitaurus

    Auch ALG2-Empfänger dürfen zu Unrecht erhaltenes Geld nicht behalten, somit bleibt Dir nur, es zurück zu zahlen. Sprich mit der Knappschaft über Deine Situation und vereinbare Ratenzahlung.

  • 3
    Antwort von diemeggie diemeggie

    es ist nicht dein geld gewesen. damit ist die lage klar.
    das hat doch mit deiner finanziellen situation nichst zu tun.

  • 2
    Antwort von kikkerl kikkerl

    gegenfrage: hast du gleich gemeldet dass deine mutter gestorben ist? ich meine ans rentenamt..... somit ist es selbstverständlich dass du an die "knappschaft" die rückzahlung erstatten musst.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.