Mein Bruder ist seit kurzem ALG2-Empfänger und war zuvor auch schon privat krankenversichert. Kann er dafür einen Zuschuss erhalten vom Amt, um es besser finanzieren zu können oder muss er in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
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Privatversicherte
Als Privat Versicherte müssen Sie Ihre Versicherung nicht kündigen, nur weil Sie jetzt Alg II beziehen. Sie können innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn des Alg II - Bezuges einen Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung stellen. Dazu gilt gem. § 8 SGB V: Sie dürfen in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert gewesen sein und müssen eine private Krankenversicherung nachweisen, deren Umfang mindestens den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Achtung: Wenn Sie sich als Alg II-BezieherIn einmal für die private Krankenversicherung entschieden haben, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden. Sie sollten sich daher vorher mit dem zuständigen Amt und der Krankenkasse beraten.
Die Träger des Alg II beteiligen sich auch an den Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Doch sie zahlen nur den Pauschal-Betrag von 140 Euro pro Monat, den sie auch an die gesetzlichen Kassen überweisen. Üblicherweise reicht das nicht aus, um die privaten Beiträge zu decken. Deshalb sollte Sie sich vor Alg II -Bezug überlegen, ob Sie sich mit diesen privaten Beiträgen nicht noch zusätzlich ruinieren. Wägen Sie ab, ob Sie nicht während des Alg II-Bezuges doch zurück in die gesetzliche Krankenkasse gehen sollten. (Dieselbe Rückkehrmöglichkeit haben in Not geratene Freiberufler und Selbstständige. Sie müssen nicht ihr Gewerbe abmelden, sondern ihre Bedürftigkeit nachweisen, um sich wieder gesetzlich krankenversichern zu können.)

soweit ich weiß wird er übers Amt bei einer gesetzlichen Kasse versichert
Schnuffduff am 27. Mai 2009 08:36 so ist es
so ist es nicht

Soweit kommt das noch, daß wir auch noch die private Krankenversicherung bezahlen... Ich fass es nicht!
Natürlich muß er in die Gesetzliche!

Also das ist der Lacher des Tages, HartzIV und privatversichert. Das will ich auch und dann noch alles vom Amt bezahlt. lol - also Dein Bruder muss wohl ganz schnell einen gut bezahlten Job finden oder in die gesetzliche KV.
KlausInge am 27. Mai 2009 08:37 DH

Soweit ich weiss, werden die gesetzlichen Zuschläge der Privaten beigesteuert. Teilweise ist es auch günstiger für das Amt die Private zu bezahlen als die Gesetzliche in Anspruch zu nehmen.

Ich glaube wohl kaum. Denn das sind extra Leistungen die eben jetzt nicht mehr gehen.