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Als ALG II Empfänger in ein anderes Bundesland ziehen, möglich?

Frage von Jonathan1193 Jonathan1193

Guten Abend, Ich möchte zu meiner Freundin von Hamburg nach Dortmund ziehen, ich bin 18 Jahre alt und strebe gerade mein Abitur an. Ich möchte jetzt bitte nicht hören "du bist erst 18 Jahre alt, du weißt doch gar nicht was du willst." Ich weiß sehr genau, was ich will und auch wenn der Versuch scheitern sollte, er ist es allemal wert. Seit vier Jahren hilft mir dieses Mädchen aus jeder nur erdenklichen Situation, stand immer zu mir und war für mich da. Die große Entfernung ist natürlich sehr belastend für uns. Und auch die Umstände hier in Hamburg lassen es mir nicht gut gehen. Nicht umsonst bin ich mit 17 Jahren bei meinen Eltern ausgezogen. Die Umstände sind nun eben so, dass sie jetzt in Dortmund wohnt und ich in Hamburg. Ich erwarte nicht, dass das Amt mir den Umzug bezahlt. ich möchte nur wissen, ob die es mit verbieten können. Natürlich würde ich eine Wohnung die dem ALG II Satz entspricht suchen und weiter zur Schule gehen. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, auch gut gemeinte Ratschläge von Menschen die mich nicht kennen verzichte ich gerne. Danke

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Sukichan90 Sukichan90

    An sich sollte es kein Problem sein, die ARGE dürfte den Umzug sogar bezahlen, wenn du nachweisen kannst, dass dein Jobchancen dort besser sind, bzw. wenn du dort studieren möchtest oder eine Ausbildung in aussicht hast

    Da die Strecke ja aber nun nicht gerade geringe ist, würde ich an deiner Stelle erst das Abi machen und dann erst umziehen, da du dich sonst auf neue Mitschüler Lehrer und Lerhmethoden einstellen musst, es kann sogar sein, dass die dort schon was behandelt haben was du noch nicht hattest und umgekehrt

    um ein gutes abi zu schaffen würde ich deshalb bis zum Abschluss warten

    Besonders auch wegen Studium und ähnlichem, nicht das du zu ihr ziehst und dann wegen studium doch wieder etwas weiter weg

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    An sich sollte es kein Problem sein, die ARGE dürfte den Umzug sogar bezahlen, wenn du nachweisen kannst, dass dein Jobchancen dort besser sind, bzw. wenn du dort studieren möchtest oder eine Ausbildung in aussicht hast

    Sicher nicht.
    Einziger Grund, der trägt, wäre eine Ausbildung - und zwar nicht in Aussicht, sondern mit unterschriebenem Vertrag - oder ein Studienplatz in einem Fach, das in Hamburg nicht angeboten wird. Wie man nachweisen will, dass ein Jobcenter besser ist, entzieht sich nun ganz meinem Verständnis.

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    Antwort von Meery Meery

    Was sollen die Verbieten? Du kannst hingehen wo du wllst. Auf andere Kosten zu leben kannst du auch, wenn es deiner Weiterbildung hilf. Sei glücklich und viel Spass dabei. Gerne.

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    Antwort von casilein casilein

    Da sich jeder Deutsche seinen Wohnsitz in Deutschland frei wählen kann, kann Dir wohl niemand den Umzug verbieten. Die Frage ist lediglich, ob Du weiterhin Geld vom Staat bekommst.

    Allerdings ist Deine Situation nicht klar - "strebe gerade mein Abitur an" ist ziemlich unkonkret: Was tust Du gerade? Wer finanziert Deinen Lebensunterhalt und die Miete? Die Stellen musst Du um konkretere Auskünfte bitten.

    Eine Genehmigung für den Umzug wirst Du unabhängig vom Amt kaum bekommen, wenn Du nur in die Nähe der Herzdame ziehen willst. Auch ansonsten sehe ich keinen wichtigen Grund für den Umzug.

    Du solltest Dich also mit den Folgen eines nicht genehmigten Umzugs befassen. Das könnten die Ämter durchaus unterschiedlich sehen, aber meist läuft es darauf hinaus, dass maximal die bisherige und maximal die örtlich angemessene Miete gezahlt wird. Umzugs- und Renovierungskosten werden nicht gezahlt und das Wichtigste: Die Kaution wird nicht übernommen. Wenn Du also Kaution und den Rest aus Rücklagen bestreiten kannst, sollte dem Umzug nix im Wege stehen.

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