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Als 16 jähriger darf man bis 24 uhr draußen bleiben,aber wann darf ich wieder raus?

Frage von Flow1991 Flow1991

z.B. wenn ich jetzt um 4 uhr joggen gehen will (xD keine ahnung wer sowas tut)

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Antworten (10)

  • 4
    Antwort von connor08 connor08

    wieso darf man als 16 jähriger nur bis 24h draussen bleiben? das ist doch blödsinn. wir haben doch kein ausgehverbot für minderjährige in deutschland, oder? du darfst nur bis 24h in der disco oder bar sein.

    Kommentar von seFIST seFISTseFIST

    DH! Endlich ma jemand der Redet und weis was er sagt

    Kommentar von connor08 connor08connor08

    danke dir mein drugi, mein clockwork orange freund

    Kommentar von seFIST seFISTseFIST

    Well well well, nix zu danken oh mein Droogie

    Kommentar von connor08 connor08connor08

    Ich war geheilt, all right

  • 3
    Antwort von seFIST seFIST

    es gibt kein Gesetz das Regelt wie lange oder ab wann du raus darfst... das liegt alleine bei deinen Eltern

    Kommentar von connor08 connor08connor08

    so ist das

  • 2
    Antwort von dutty dutty

    ab 6 uhr oda früher wenn du zum arzt oda zur arbeit musst

    Kommentar von Unbekanntheit UnbekanntheitUnbekanntheit

    Wenn man nicht zum Arzt und nicht zur Arbeit muss, ist dieses dann eine Sünde?

  • 1
    Antwort von JanGoalie95 JanGoalie95

    DAS Nenne ich eine gute Frage, einfach, weil es interessiert :)

  • 1
    Antwort von PrinzPeroxid PrinzPeroxid

    ab 6 UHr Morgens, vielleicht sogar 5 warte ich stöber grad nach! Also doch ab 5 Uhr sogar.

    Zitat:"(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr morgens nicht gestattet werden."

    Quelle: http://www.deine-rechte.de/html/das-jugendschutz-gesetz-deine-rechte.html

    Kommentar von Flow1991 Flow1991

    ah ok danke ;)

    Kommentar von PrinzPeroxid PrinzPeroxidPrinzPeroxid

    immer gerne :)

    Kommentar von seFIST seFISTseFIST

    das betrifft nur Gaststätten, nicht aber das blosse draussen sein (und Joggen)

    Kommentar von Flow1991 Flow1991

    du hast recht..;)

    Kommentar von nattyman nattymannattyman

    das regelt aber den aufenthalt in einer gaststätte zwischen 5 und 23 uhr, nicht den aufenthalt draußen in der freien wildbahn... es wurde ja nach draußen bleiben gefragt

  • 0
    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Da es kein Gestz gibt das es einem 16 jährigen verbietet nach 0h draußen zu sein, gibt es logischer weise auch keine das besagtr wann er wideer raus darf. Folglich darf er raus wann er will, bzw. die Eltenr erlauben. Wer anderer Meinung ist soll das bitte mit Gesetz und § belegen.

  • 0
    Antwort von stefvol stefvol

    bis 24 Uhr?? Da seids schief gewickelt. Da ist spätestens um 22 Uhr Schluß mit lustig..und die Erziehungsberechtigen bekommmen Schwierigkeiten wenn euch die Polente aufgreift. Ruckzuck gibts eins aufs Dach wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Ab 18 - daaaaaaa könnts dann machen was ihr wollt - aber auch mit vollem Risiko und allen Konsequenzen - denn dann seids auch in Sachen Strafvollzug volljährig....

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Zeig mir bitte mal das Gestz das "Verletzung der Aufsichtspflicht" unter strafe stellt und besagt das das nach 22h der Fall ist. AUßerdem bitte ich dich um eine Rechtliche Grundlage für den 22h istg Schluß satz.

  • 0
    Antwort von nattyman nattyman

    ich gehe gerne mal um 4 uhr morgens joggen, da ist's im sommer noch schön kühl. im allgemeinen muss jemand der das 15. lebensjahr noch nicht vollendet hat um 22 uhr zu hause sein, jemand der das 17. noch nicht vollendet hat um 24 uhr bzw. 0 uhr. wenn du danach keinen triftigen grund hast draußen zu sein, dann wirst du von der polizei mitgenommen und nach hause gebracht (triftiger grund: zb. bäckerlehrling auf dem weg zur arbeit). ich glaube zwischen 4 oder 6 uhr morgens entscheidet der beamte selbstständig was er mit dir macht. polizeibeamte haben ja einen sogenannten "ermessensspielraum" und dürfen selbst entscheiden, wann sie eingreifen. das ist allerdings jedem beamten selbst überlassen.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Kannst du das mit nem Gesetz belegen.

    Kommentar von nattyman nattymannattyman

    mißt... setzen 6... wenn das mein prof lesen würde.. ;) nich nachgedacht

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Hast noch mal glück gehabt :D, ich petze nicht :D

  • 0
    Antwort von Fabi002 Fabi002

    Also im Jugendschutzgesetzbuch Seite 554 Absatz steht das man mit dem alter
    Von 16 Jahren bis 12 Uhr in der Öffentlichkeit ( drausen) und in dem Jugendschutzgesetzbuch Steht das du Dann erst mit der Zeit von 6 Uhr am morgen. Ich hoffe ich könte dir helfen Gruß Fabi002

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Meinst du das ernst?

  • 0
    Antwort von xToastbrotx xToastbrotx

    Erst wieder ab 23:59.

    Kommentar von Flow1991 Flow1991

    was sollen so doofe antworten?

    Kommentar von Unbekanntheit UnbekanntheitUnbekanntheit

    Gott wird dir verzeihen

    Kommentar von Unbekanntheit UnbekanntheitUnbekanntheit

    Gott wird dir verzeihen

    Kommentar von deratt deratt

    was sollen so doofe fragen?

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