Allso nur wenn ich verheirat bin muß ich das angeben wenn ich mit meinem partner zusammen gezogen bin,habe ich das richtig verstanden?Ansonst ist es uninterressant? Ihr seid lieb danke schön für die antworten. Und mein Partner muß nichts vorlegen was er verdient?Kindergeld ist nicht einkommen abhängig richtig?
Allso nur bei heirat?
Antworten (11)
-
12Antwort von
kikkerlkikkerl
wenn du vom amt abhängig bist musst du immer angeben ob dein partner zugezogen ist egal ob ihr verheiratet seid oder nicht. ihr seid dann schließlich eine bedarfsgemeinschaft.
-
3Antwort von
ziuwariziuwari
kindergeld ist nicht abhängig vom einkommen... und nicht an eine heirat gebunden
Kommentar von
jumbajumba natürlich ist kindergeld einkommensabhängig. ab einem betrag von 7680 euro (oder so) gibt es kein kindergeld mehr. der betrag versteht sich als jahresverdient.
-
-
2Antwort von
diemeggiediemeggie
kindergeld ist nicht einkommensabhängig, richtig.
Kommentar von
Funki1969Funki1969 Wenn das Kind über die Verdienstgrenze hinaus Einkommen hat, dann aber ist es abhängig davon!
Kommentar von
kikkerlkikkerl falsch! nur wenn man grundsicherung für arbeitslose hat, spricht hartz4 dann wird das kindergeld angerechnet....
Kommentar von
jumbajumba kindergeld ist einkommensabhängig. nicht nur beim alg2, sondern auch bei der grundsicherung (sgbxII), beim wohngeld, beim unterhalt, beim bab, beim bafög...das ist einkommen. einkommensabhängig heißt in diesem falle: das kein kindergeld mehr bezahlt wird, wenn kind über 7680 euro verdient im jahr.
-
1Antwort von
Sally2809Sally2809
Kindergeld bekommt jeder unabhängig von der Höhe des Einkommens. Für das Elterngeld mußt Du allerdings auch das Einkommen Deines Partners angeben.
-
1Antwort von
Funki1969Funki1969
Kindergeld ist nicht einkommensabhängig, es sei denn, das Kind verdient eigenes Einkommen. Hier gibt es Verdienstgrenzen.
Wenn Du mit jemandem zusammenziehst, ist das schon wichtig bei Elterngeld, ALG I und II, Wohngeld etc.
(Beantwortung nur anhand der Stichpunkte, ohne den Zusammenhang zu wissen)
-
1Antwort von
ExotimeExotime
ähm ich weiß nicht bein AA mußt du dann nach einen halben oder ein jahr schon was sagen da kannste richtig ärger bekommen!!
-
-
0Antwort von
JoWaKuJoWaKu
Für das Kindergeld gilt nur Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft.
Für Hartz IV gilt auch Zusammenziehen.
-
0Antwort von
aena23aena23
falls du harzt IV bekommst, musst du das immer angeben, ob verheiratet oder nicht. bei arbeitslodengeld I nicht... kindergeld ist immer gleich hoch...
vlg
richtig DH