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Allso nur bei heirat?

Frage von eisbergsalat eisbergsalat

Allso nur wenn ich verheirat bin muß ich das angeben wenn ich mit meinem partner zusammen gezogen bin,habe ich das richtig verstanden?Ansonst ist es uninterressant? Ihr seid lieb danke schön für die antworten. Und mein Partner muß nichts vorlegen was er verdient?Kindergeld ist nicht einkommen abhängig richtig?

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Antworten (11)

  • 12
    Antwort von kikkerl kikkerl

    wenn du vom amt abhängig bist musst du immer angeben ob dein partner zugezogen ist egal ob ihr verheiratet seid oder nicht. ihr seid dann schließlich eine bedarfsgemeinschaft.

    Kommentar von schildi schildischildi

    richtig DH

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    kindergeld ist nicht abhängig vom einkommen... und nicht an eine heirat gebunden

    Kommentar von jumba jumbajumba

    natürlich ist kindergeld einkommensabhängig. ab einem betrag von 7680 euro (oder so) gibt es kein kindergeld mehr. der betrag versteht sich als jahresverdient.

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    Antwort von ichamcomputer ichamcomputer

    Bei Hartz4 schon...

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    Antwort von diemeggie diemeggie

    kindergeld ist nicht einkommensabhängig, richtig.

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    Wenn das Kind über die Verdienstgrenze hinaus Einkommen hat, dann aber ist es abhängig davon!

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    falsch! nur wenn man grundsicherung für arbeitslose hat, spricht hartz4 dann wird das kindergeld angerechnet....

    Kommentar von jumba jumbajumba

    kindergeld ist einkommensabhängig. nicht nur beim alg2, sondern auch bei der grundsicherung (sgbxII), beim wohngeld, beim unterhalt, beim bab, beim bafög...das ist einkommen. einkommensabhängig heißt in diesem falle: das kein kindergeld mehr bezahlt wird, wenn kind über 7680 euro verdient im jahr.

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    Antwort von Sally2809 Sally2809

    Kindergeld bekommt jeder unabhängig von der Höhe des Einkommens. Für das Elterngeld mußt Du allerdings auch das Einkommen Deines Partners angeben.

  • 1
    Antwort von Funki1969 Funki1969

    Kindergeld ist nicht einkommensabhängig, es sei denn, das Kind verdient eigenes Einkommen. Hier gibt es Verdienstgrenzen.

    Wenn Du mit jemandem zusammenziehst, ist das schon wichtig bei Elterngeld, ALG I und II, Wohngeld etc.

    (Beantwortung nur anhand der Stichpunkte, ohne den Zusammenhang zu wissen)

  • 1
    Antwort von Exotime Exotime

    ähm ich weiß nicht bein AA mußt du dann nach einen halben oder ein jahr schon was sagen da kannste richtig ärger bekommen!!

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    Antwort von MikeMolto MikeMolto

    Wenn es nur ums Kindergeld geht, ja.

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Für das Kindergeld gilt nur Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft.

    Für Hartz IV gilt auch Zusammenziehen.

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    Antwort von aena23 aena23

    falls du harzt IV bekommst, musst du das immer angeben, ob verheiratet oder nicht. bei arbeitslodengeld I nicht... kindergeld ist immer gleich hoch...

    vlg

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    Antwort von peterpawlow peterpawlow

    Siehst Du, alles kein Problem!

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