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Allmählichkeitsschaden

Frage von Zimmerlinde110 Zimmerlinde110

Ich habe aktuell in meiner Gartenlaube einen Wasserschaden, verursacht durch eine undichte Zuwasserleitung. Die Hausratversicherung erklärte, dass hier ein Allmählichkeitsschaden vorliegt, der nicht abgesichert ist. In den Versicherungsunterlagen konnte ich hierzu nichts finden. Handelt es sich hierbei um einen fest definierten Begriff im Versicherungsrecht und müsste dieser Ausschluss in der Vers.police für mich erkennbar vermerkt sein?

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Antworten (3)

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    Antwort von Sira80 Sira80

    http://de.wikipedia.org/wiki/Allmählichkeitsschaden

    Das dürfte leider ein Schaden sein, der von der Haftpflicht nicht getragen wird, wenn Du nicht beweisen kannst, dass er innerhalb kürzerer Zeit entstanden ist, als in dem mitgesendeten link vermerkt. Sprich mit Deinem Versicherungsvertreter darüber und versuche ihm glaubhaft klar zu machen, dass der Wasserschaden nicht durch mangelnde Wartung, sondern durch einen Materialschaden an den Wasserleitungen entstanden ist. Diese müssen nämlich vom Vermieter gewartet werden - WENN Du einen Vermieter hast und nicht selbst Besitzer bist. Hast Du die Laube selbst gebaut? Dann bist Du auch leider selbst verantwortlich. Viel Glück!

    Kommentar von Sira80 Sira80

    http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Allmaehlichkeitsschaeden_Haftpflicht.html

    Bist Du privatversichert? Dann trägt die Versicherung den Schaden.

    Kommentar von DerMakler DerMaklerDerMakler

    Für eine "Nicht Versicherungsexperten" eine interessante & gute Antwort ! HG DerMakler

    Kommentar von hoewa14 hoewa14hoewa14

    Hallo, erst richtig lesen, dann argumentieren!!!

    Es KANN nur ein Hausrat oder Gebäudeschaden sein!!! KEIN Haftpflichtschaden.

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    Antwort von hoewa14 hoewa14

    Wasser oder Abwasser führende LEITUNGEN sind NICHT Gegenstand einer HAUSRAT - VS. Es ist, wenn vorhanden allenfalls die Gebäude - VS zuständig.

    Bei Allmählichkeitsschäden kann es sich aber nur um einen Tropf - wasser oder Siedewasser -Wasserdunst etc.- handeln, NICHT um einen Rohbruch.

    Man mag Ihnen den Allmählichkeitsschaden mal DEUTLICH erklären.

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    Antwort von VersBerater VersBerater

    Hallo, es wäre gut zu wissen, wo die Gartenlaube steht. Auf dem gleichen Grundstück oder auf einem fremden Grundstück welches ggf. auch weiter weg sein kann.

    Stht die Gartenlaube auf dem gleichen Grundstück wie das Wohnhaus gehört es zum Hausrat, steht es auf einem fremden Grundstück und ist weiter weg vom Wohnhaus, dann fällt es nicht unter die Hausratversicherung.

    Dann wäre zu klären wem die Zuwasserleitungen bzw. für welchen Zweck laufen sie durch Dein Grundstück? Zu Deinem eigenen Zweck? Oder für andere/weitere Nutzer?

    Dies wäre zuerst einmal alles zu klären.

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