1

Allianz Unfallversicherung kündigen

Frage von Lena1977 Lena1977

Hallo, ich habe am im März 2007 eine Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung bei der Allianz abgeschlossen. Das Sofortguthaben war 4311€, Beitragsdauer 25 Jahre, endet also im März 2032. Ich würde diese Versicherung nun gerne zum März 2012 kündigen und frage mich nun, wie viel Geld ich bekommen würde. In den Unterlagen der Allianz steht für März 2012 unter "Nicht verbrauchtes Sofortguthaben" 3600€ und ein Bonus von 223 €, kann ich dann davon ausgehen, dass ich das bekomme oder wie funktioniert das? Vielen Dank für die Antwort, Lena

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von allianzer allianzer

    du solltest dich an deinen allianz-vertreter wenden, er kann dir alle zahlen die du wissen möchtest aus seinem pc ablesen und das notwendige veranlassen.

    mit deinem "sofortguthaben" hast du die beiträge für die gesamte oder einen teil der laufzeit in ein depot einbezahlt. in diesem depot wird das geld verzinzt. die laufenden beiträge werden aus diesem depot in deinen vertrag überführt., gleichzeitig bildet sich in deiner versicherung ein rückzahlungsanspruch der sich ebenfalls wieder verzinst. allerdings ist das ganze system eben auf die vereinbarte laufzeit ausgelegt, so daß es bei einer vorzeitigen auflösung der fall sein kann, daß du nicht dein gesamtes geld zurückbekommst. wirklich rechnen tut sich das ganze erst zum ende der laufzeit.

    du hast nun mehrere möglichkeiten:

    1. du lässt dir dein nicht verbrauchtes sofortguthaben wieder auszahlen und zahlst künftig die beiträge einfach selbst, am ende bekommst du dann auch wieder eine kapitalauszahlung oder rente

    2. wie 1 jedoch redzierst du deinen beitrag auf den "risikoanteil", dann bleibt der versicherungsschutz erhalten, du zahlst geringere beiträge bekommst aber am ende nichts mehr ausbezahlt.

    3. du kündigst den gesamten vertrag, dann bekommst du den rest des sofortguthabens und deinen bisher erreichten rückzahlungsanspruch (vereinfacht dargestellt) ausbezahlt. der versicherungsschutz ist dann auch weg.

    dies nur als grobe information welche möglichkeiten du grundsätzlich hast. der kollege kann dir das aber mit genauen zahlen unterlegen und du kannst dich entscheiden welche lösung du möchtest.

    Kommentar von JaAl11 JaAl11JaAl11

    Ich kann dem Allianzer nur Recht geben.

  • 1
    Antwort von newcomer newcomer

    blos nicht kündigen ! Besser ist verkaufen dann haste weniger verluste!

    Kommentar von Lena1977 Lena1977

    Kannst Du mir sagen, wer Unfallversicherungen kauft? Habe im Netz dazu nichts gefunden. Danke!

  • 0
    Antwort von Casi1 Casi1

    Hallo, generell würde ich die Unfall nicht Kündigen, ist eine gute Sache, vorallem auch sind die Gewinne Steuerfrei, mit einer recht guten Verzinsung. Du kannst bei Allianz telefonisch dein Rückkaufswert mit Überschüsse erfragen Telefon 0 18 02.10 01 15

    grüsse

    Kommentar von Lena1977 Lena1977

    Hallo! Was ist der Unterschied zu einer Kündigung? LG

  • 0
    Antwort von antikfreund antikfreund

    Hallo Lena1977, Hast Du das Sofortguthaben mit einer Einmalzahlung damals getätigt oder hast Du monatlich einen Beitrag entrichtet. Um Dir helfen zu können, brauch ich diese Info!

    Kommentar von Lena1977 Lena1977

    Hallo! Der Betrag wurde im März 2007 als Einmalzahlung geleistet. LG

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.