Allianz möchte den SV-Gutachter nicht bezahlen, was kann ich machen?

3 Antworten

Du hast völlig korrekt gehándelt. Den Kfz-Sachverständigen hättest du ohne jegliche Rücksprache direkt selber beauftragen dürfen. Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn der Geschädigte selber erkennen kann, dass der Schaden unter 715 € liegt und kein Verdacht auf evtl. weitere verborgene Schäden besteht. Da dies bei dir nicht der Fall ist, liegt an deinem Auto auch kein Bagatellschaden vor und du hattest das Recht dein Auto von einem unabhängien Sachverständigen deiner Wahl besichtigen zu lassen. Schau dir mal diese Seite an http://www.captain-huk.de/?s=Bagatellschaden dort findest du einige Urteile über solche Fälle.

Jetzt solltest du dich direkt an einen guten Fachanwalt für Verkekrsrecht wenden. Erfahrungsgemäß zahlt die Versicherung direkt auf das erste Schreiben eines qualifizierten Rechtsanwalts, da sie nicht gerne vor Gericht verlieren möchte.

Vericherungen versuchen immer so wenig wie möglich zu bezahlen und da macht die Allianz keine Ausnahme. Du hast also immer zwei möglichkeiten einen Schaden erstmal grob zu beziffern so wie ich es immer mal mache.. Man fährt zur nächsten autorisierten Fachwerkstatt oder einem Katrosseriefachbetrieb und bittet den zuständigen Meister um eine grobe kostenschätzung die man idR. auch ohne kosten bekommt wenn auch nur mündlich..

Das kann auch eine Werkstattkette machen. Wenn nun der einen Betrag um die tausend Euros oder höher schätzt dann sollte das als Grundlage für eine Gutachterbesauftragung dienen oder einen kostenpflichtigen kostenvoranschlag erstellen zu lassen.

Nach deinem Begründungen bist du völlig im recht einen Gutachter zu beauftragen und einen rechtsanwalt der deine intressen vertritt. diesen muß diue allinz zahlen und die würde ich dazu auch nicht fragen sondern bestenfalls informieren das Rechtsanwalt xxxsowieso deine Rechte vertritt..

Der rechnet dann wenn du ihm die Schadensnummer übergibst direkt mit der Allianz ab.. und du hast keinen direkten Stress damit.. denn die auftragserteilung des rechtsbeistandes ist dein legitimes Recht als Folge des von Dir nicht verursachten Unfallschadens..

Den Anwalt würde ich auch konkred nach deinen möglichen Ansprüchen fragen die Du geltend machen kannst. Joachim

Die Sache ist vollkommen eindeutig:

Du bist Geschädigter in einem Haftpflichtschadenfall, dabei hast DU freie Wahl des Sachverständigen / Gutachters und auch Anspruch auf einen Rechtsanwalt.

Der Schaden liegt mit 845 nett definitiv über der Bagatellgrenze. Die Bagatellgrenze ist leider nicht gesetzlich geregelt, wird aber unter Versicherungen mit 750 EUR angegeben, wobei nicht definiert ist, ob das brutto oder netto ist. In Deinem Fall liegts Du mit 845 EUR netto ja schon über der Bagatellgrenze.

Versicherungen versuchen in letzter Zeit immer wieder die regulierung zu drücken, in der Hoffnung, dass man auf Leute trifft, wie Dich, die Angst haben einen Anwalt einzuschalten.

Geht zu einem Anwalt, da die Schuldfrage eindeutig ist, werden Dir keine Kosten entstehen. Solltest Du Restzweifel haben, schreibe die Versicherung an, setze eine Frist und drohe mit beschreiten des Rechtsweges oder Übergabe an einen Anwalt. i.d.R. reicht das schon.

Nach Fristverstereichung gibst Du das einem Anwalt.