Wenn es dir möglich ist, die Lebensversicherung
weiter zu bedienen, also monatl. Beiträge
einzuzahlen, wäre dies eine Möglichkeit.
Die andere freilich, den Vertrag zu kündigen.
Du kannst die Versicherung anschreiben und dich
über den Rückkaufswert erkundigen.
Bei 1000 Euro eingezahlter Beiträge wird am
Ende wohl nicht allzuviel an Auszahlung übrig
bleiben.
Die Angaben über Überschussbeteiligungen sind
immer freibleibend und nicht verbindlich, was
auch auf der Mitteilung stehen sollte.
Die Versicherungen legen das vom Versicherten
eingezahlte Geld an. Da gibt es genaue
Regelungen. Einen Teil legen die auch in
Aktien an. Ist der Kurs der Aktien in dem
zurückliegenden Zeitraum fallend, so hat dies
auch Auswirkungen auf die Höhe der
Überschussbeteiligung.
Du musst also mit Abzügen der unterschiedlichsten Art rechnen. Provison,
Verwaltungsgebühren, negative Kursentwicklung
der Aktien usw.
Die Gesellschaften sind nicht gesetzlich
verpflichtet die Höhe ihrer Verwaltungskosten
anzugeben, tun das auch nicht.
Das bietet ihnen wiederum die Möglichkeit,
Abzüge vorzunehmen die der Versicherte nicht
nachvollziehen kann.
Viele ,bei denen eine Lebensversicherung zur
Auszahlung fällig wurde, kennen dieses
Problem mit den Abzügen.
Also, erwarte keine allzugrosse Auszahlungssumme wenn du den Vertrag kündigst.
Huhu, auch nicht, wenn Sie jetzt nach dem verlassen der Firma offiziell an mich übergeben wurde? Ich dachte dann läuft das ja nicht mehr über den Betrieb. Wie sieht es ansonsten mit beleihen aus?
Aber es bleibt eine BAV ? (Ist es denn eine ? ) Denn dann ist das gesetzlich geregelt, dann ist bis zum Rentenbeginn nicht auflösbar (Betriebsrentengesetz..) ..Beleihen ist ähnlich : Nicht möglich ,da hier Steuervorteile ein anders Konstrukt bilden ,anders wie bei einem reinen privaten Vertrag !Das sie übertragen worden ist, heißt nur, das man jetzt "unverfallbare" Ansprüche aus diesem Vertrag zu Rentenbeginn hat ! HG DerMakler
Also, ich habe gerade mal in die Police geschaut. Es ist eine Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Die Einzahlung ist bereits abgeschlossen.
Ich habe im Ineternet gelesen, das man sie verkaufen kann, wie sieht es damit aus?
Yvonne
Ja, ginge ,aber der Ex Arbeitgeber muss zustimmen ,wegen der steuertechnischen Verwendung der Anteile ,die er seinerseits eingezahlt hat ! HG DerMakler
O.k., das ist ja mal was. Ich habe die Allianz angemailt, mal gucken was sie meinen.
So wie es aussieht hat mein Arbeitgeber 5 x kanpp 1400 EUR bis 2009 eingezahlt.
YVOMAR