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Allianz 159€ Selbstbeteiligung zur Rechtschtuversicherung

gefragt von ratlos123 am 12.06.2009 um 8:10 Uhr

Hallo nochmal,

meine schwester hat seit ca.7Jahren eine Recht/Haft/ und Haussrtaver.bei der Allianz.Da unserem älterem Bruder auf der arbeit seinen Wekzeugkoffer (er ist elektriker) im wert von 650€geklaut wurde und die Allianz den "Fall"nicht übernehmen wollte haben wir alle Versicherungen (komplette Familie)unsere versicherungen gekündigt-waren ca.8jahre dort und haben denne keine kosten veruscht. bis auf meine schwester die vor ca.vor 3jahren ihren AG erfolgreich verklagt hat.nun ist sie wegen ihren nebenkostenabrechnung auch beim anwalt da die nebenkostenabrechnung viel zu hoch und damit falls ausgrechnet wurde,zuem hat sie vor ca.2 jhren mietmienderung gemacht da die fenster undicht waren(wurden erneuert)+noch einige andere sachen.die vermieterin hat alles in ordnung gebracht sieht aber nicht ein die mitminderung hinzunehmen.da diese sachen noch aktuell war hat auch sie ihre Hausrat und Haftpflicht gekündigt-natürlich ihre Rechtsschuzver.nicht.

Nun soll sie 150 € selbstbeteilung zahlen,was aber eigentlich nicht so in ihrem vertag steht,nach dem 1 Prozess bekam sie ein schreiben das fortan sich mit 150 € beteidigen muß. Find ich eigentlich nicht gerecht da sie ja nicht aus jux und dollerei zum anwalt geht und die dinge auch positiv gewinnt. Macht es sinn die allianz anzuschreiben mit der bitte das sie die 150€ übernehmen oder kommt sie nicht drum rum sie zu zahle

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DerGehrke
beantwortet von DerGehrke am 13. Juni 2009 09:24
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Warum schimpft hier eigentlich jeder auf die Selbstbeteiligungen der Versicherungen? Mit dieser Massnahme verhindert die Gesellschaft nur, dass der Beitrag für eine Rechtsschutzversicherung ins Immense steigt. Ohne SB würde eine Rechtsschutzversicherung dann fast das Doppelte kosten.

Nur zur Info: wenn man seinen Arbeitgeber erfolgreich verklagt, entstehen der Rechtsschutzversicherung dennoch Kosten. Die Kosten für eine Klage vor dem Arbeitsgericht werden grundsätzlich 50/50 getragen. So hat die Versicherung die eigenen Anwaltskosten plus 50% der Gerichtskosten bezahlt. Man sollte erst einmal prüfen, bevor man "sauer" alle Versicherungen bei einer Gesellschaft kündigt (auch wenn die Allianz "nicht die Günstigste" ist). Wenn das nicht passiert wäre, hätte man vielleicht sogar noch Verhandlungsspielraum ("ich habe doch alle Versicherungen bei Ihnen - kann man da nicht eine Aussnahme machen?"), aber so...

Ich bin nicht auf der Seite irgend einer Gesellschaft (ich bin unabhängig), aber man sollte immer fair bleiben!

Gruß Michael B. Gehrke

Kommentar von dantes am 14. Juni 2009 00:32

100% Agree! Einer, ders versteht...


anonym
beantwortet von dantes am 14. Juni 2009 00:36
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Ach ja: Ich schließ mich wegen der Selbstbeteiligung voll DerGehrke an. Wegen dem Werkzeugkoffer: Das hätte keine andere Versicherung in der Regel übernommen. Das hat nichts speziell mit der Allianz zu tun, sondern dass so etwas einfach nicht versicherbar ist und dir ein pures Abhandenkommen/Diebstahl ohne Einbruch in einen Raum, noch dazu berufliche Arbeitsmittel, keine Versicherung deckt.


anonym
beantwortet von Gerbeth am 13. Juni 2009 12:43
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Es macht keinen Sinn sich darüber zu streiten. Mann muß sie darauf hinweisen das keine Selbstbeteiligung vereinbart ist und natürlich auch höflich fragen warum sie jetzt auf eine Selbstbeteiligung kommen. Dann wird sich auch vieles klären.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 12. Juni 2009 08:29
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Jedesmal, wenn die Versicherung einen Fall reguliert, haben sowohl Versicherung als auch Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Da Deine Schwester nicht gekündigt sondern die neuen Bedingungen mit 150 Euro Selbstbeteiligung akzeptiert hat, muß sie jetzt auch zahlen.

Kommentar von ratlos123 am 12. Juni 2009 08:46

Sie möchte der versicherung nochmal schreiben,mit der bitte die nögen die 150€ doch übernehmen,sie wollte auch durch die blume sagen,das die denen kaum kosten verursacht und sie eine versicherung hat um halt zum anwalt im "NOTFALL" zu gehn,das sie die 150 € zahlen soll und dafür quasi noch bestraft wird sieht sie nicht ein.sie möchte das dann höflich so sagen falls sie dies nicht übernehmen wird sie den dem Prozess auch diese Versicherung kündigen.sie hat aber angst da die sache mit den nebenkosten noch am laufen ist,das man sie dann aufeinmal kündigt und sie auf den kosten dann sitzen bleibt.

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 12. Juni 2009 08:56

Haltet Ihr das wirklich für ein gutes Argument? Natürlich kann sie schreiben, vielleicht nützt es sogar was, ich glaube aber nicht.

Nichtsdestotrotz bleibt es dabei - sie hat die neuen Bedingungen akzeptiert, also muß sie auch zahlen, ob sie es nun einsieht oder nicht.

Kommentar von ratlos123 am 12. Juni 2009 09:39

Ein besseres fällt uns nicht ein.das kann doch auch irgendwie nicht sein,da schließt man ne versicherung ab ,nutzt sie dann auch und dann soll man einen eigenanteil bezahlen nur weil man geklagt har?!Find ich irgendwo nicht richtig,klar muß sie zahlen aber es einfach so hinnehmen seht sie nicht ein,machen sie es nicht kündigt sie den vertrag.oder würdest du das einfach so hinnehmen????

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 12. Juni 2009 13:20

Sie hätte doch damals kündigen können, als ihr mitgeteilt wurde, daß sie zukünftig 150 Euro Selbstbeteiligung hat.

Sie hat die neuen Vertragsbedingungen akzeptiert! Jetzt kann sie sich nicht bei der Allianz beschweren, daß sie ihr nicht gefallen. Dann hätte sie sie nicht hinnehmen sollen!


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