ich hatte am 17.10.2011 meine letzte Straftat und muss zur MPU habe mich soweit gut vorbereitet. Meine Frage ist, ob ich länger als 3 Monate bis um MPU Termin warten soll. Gibt es dort eine frist bei Straftaten, wann es sinnvoll ist, diese zu machen.
allgemeines zur MPU
Antworten (6)
-
2
Die Frage kann anhand den zur Verfügung gestellten Daten nicht beantwortet werden, was für eine Straftat ? Wie lange gerichtlich festgesetzte Sperre zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis ? etc. etc.
Wenn du dich entsprechend für die MPU vorbereitet hättest, wüsstet du dies das die Informationen für eine Beantwortung unabkömmlich sind.
Von daher ist eine MPU (ohne genaueres zu der Strafe zu kennen) offensichtlich zu früh für dich, und würde jetzt zur Zeit negativ ausfallen.Gibt es dort eine frist bei Straftaten, wann es sinnvoll ist, diese zu machen.
Eine direkte Frist gibt es nicht, die Zeit sollte aber dahingehend ausreichend gewählt werden, dass du eine Veränderung deiner Einstellung zu deinen damaligen Fehltritten glaubhaft belegen kannst.
-
1Antwort von
ginatilanginatilan
Gibt es dort eine frist bei Straftaten,
die veränderte Lebensweise muss mindestens 6 Monate ge/erlebt geworden sein
-
0Antwort von
iceday ich hatte sonst gabe auch keine nicht regestrierten Straftaten. Die Frist (vom Landratsamt) ist im März und es waren insgesamt nur 2 wiederholungs Straftaten.
-
-
0Antwort von
iceday ja es war die letzte Straftat, die regestriert ist. Wegen dieser Straftat muss ich zur MPU
-
0Antwort von
DerHansDerHans
War da s denn eine für die MPU relevante Straftat?Dann ist das sowieso registriert, und du kannst da nichts verschweigen.
Diese Frage teilen