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allgemeines zur MPU

Frage von iceday iceday

ich hatte am 17.10.2011 meine letzte Straftat und muss zur MPU habe mich soweit gut vorbereitet. Meine Frage ist, ob ich länger als 3 Monate bis um MPU Termin warten soll. Gibt es dort eine frist bei Straftaten, wann es sinnvoll ist, diese zu machen.

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Antworten (6)

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    RatgeberHelden Antwort von Leon97531 Leon97531

    Die Frage kann anhand den zur Verfügung gestellten Daten nicht beantwortet werden, was für eine Straftat ? Wie lange gerichtlich festgesetzte Sperre zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis ? etc. etc.

    Wenn du dich entsprechend für die MPU vorbereitet hättest, wüsstet du dies das die Informationen für eine Beantwortung unabkömmlich sind.
    Von daher ist eine MPU (ohne genaueres zu der Strafe zu kennen) offensichtlich zu früh für dich, und würde jetzt zur Zeit negativ ausfallen.

    Gibt es dort eine frist bei Straftaten, wann es sinnvoll ist, diese zu machen.

    Eine direkte Frist gibt es nicht, die Zeit sollte aber dahingehend ausreichend gewählt werden, dass du eine Veränderung deiner Einstellung zu deinen damaligen Fehltritten glaubhaft belegen kannst.

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    Antwort von ginatilan ginatilan

    Gibt es dort eine frist bei Straftaten,

    die veränderte Lebensweise muss mindestens 6 Monate ge/erlebt geworden sein

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    Antwort von iceday iceday

    ich hatte sonst gabe auch keine nicht regestrierten Straftaten. Die Frist (vom Landratsamt) ist im März und es waren insgesamt nur 2 wiederholungs Straftaten.

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    Antwort von iceday iceday

    ja es war die letzte Straftat, die regestriert ist. Wegen dieser Straftat muss ich zur MPU

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    Antwort von DerHans DerHans

    War da s denn eine für die MPU relevante Straftat?Dann ist das sowieso registriert, und du kannst da nichts verschweigen.

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    Antwort von fs112 fs112

    wurde die MPU überhaupt schon angeordnet, bzw. gibt es eine Fristsetzung?

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