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"Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen" FRAGE???

Frage von juckdusch2 juckdusch2

Es heißt ja "Fahrverbot" aber nicht Einfahrtverbot.

Darf man da nun auf die Straße, die mit diesem Verkehrsschild "gesperrt" ist, einfahren?

Also wenn NUR das Schild da hängt, ohne "Anlieger frei" oder Sonstiges???

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Liebe/r juckdusch2,

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Karina vom gutefrage.net-Support

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Antworten (5)

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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Nein! Es gibt allerdings ein sehr neues interessantes Urteil dazu: Die Polizei hatte einen Motorradfahrer gebührenpflichtig verwarnt, weil er mit seiner Maschine in einer solchen Straße stand. Er legte Widerspruch ein und gewann vor Gericht, weil die Polizei ihm nicht nachweisen konnte, dass er sein Motorrad tatsächlich in der Straße gefahren und nicht nur geschoben hatte. Ergo: Nicht beim Fahren erwischen lassen!

    Kommentar von Pumukl PumuklPumukl

    Da war die Polizei ja dümmer als die Polizei erlaubt.

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Naja, sagen wir es mal so: Das Gericht hat die Unschuldsvermutung konsequent umgesetzt!

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    Antwort von Lederstrumpf Lederstrumpf

    Dieses Verkehrszeichen sollte eigentlich bekannt sein. Jeder Fahrschüler hatte eine entsprechende Ausbildung und es gehört einfach zu Grundwissen, damit umgehen zu können. Ich finde es daher sehr bedauerlich, solch eine Frage zu stellen. Abgesehen davon gibt es eine StVO im Buchhandel, darin ist alles genau beschrieben, sollte eigentlich nach einiger Zeit neu gekauft werden, wegen den laufenden Änderungen. Ich finde, gutefrage.net sollte ein Niveauvolles Forum sein und kein Kindergarten tollerieren. Über wirkliche Rechtsfragen bin ich gern bereit meinen Beitrag zu leisten, aber Fragen über eindeutige Verkehrszeichen gehören einfach nicht hier rein.

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    Antwort von espressionant espressionant

    Das Zeichen stellt ein Verbot für Fahrzeuge dar, irgendwelches fahren aber auch Parken ist verboten. Da explizit das Schieben von Fahr und Krafträdern erlaubt ist, kann man dort Räder schieben (und dann auch abstellen). Für ein Auto gilt das nicht!

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    Antwort von harryohnetoto harryohnetoto

    Dieses Verkehrszeichen besagt: Verbot einer Einfahrt. Das heißt, egal ob Anlieger, Anwohner oder sonstwas, ohne Zusatzschild hineinfahren in diesen Bereich kann bei Erwischtwerden kosten!

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    Antwort von Pumukl Pumukl

    nein

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