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allgemeiner debitoren und inkassodienst gmbh

Frage von PapaBairs PapaBairs

also ich hab ma auf der straße ein probeabo abgeschlossen. mir wurden gutscheine versprochen und das bei jeder zeitschrift eine dvd mit beiliegt. nach den 2 monaten habe ich nicht gekündigt weil ich dachte das sich dies von alleine erledigt. was ich auch nicht gesehen hab war das auf dem zettel den ich unterschrieben habe stand das ich für 2 probemonate und 12 weitere kostenpflichtige monate unterschreibe. jetzt habe ich zum wiederholten male post bekommen. erst von der pvz ( die firma wo ich das abo abgeschlossen habe), dann von einer anwaltskanzlei und jetzt zum zweiten mal von einem inkasso unternehmen. wenn ich jetzt zahle bin ich dann raus aus der sache??? oder was soll ich machen? vllt. zum verbraucherschutz gehen? hoffe ihr könnt mir helfen..

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ThomasNDS ThomasNDS

    Also, Vertrag ist Vertrag. Man sollte sich schon vorher überlegen und auch durchlesen, was man unterschreibt. Übrigens: die PVZ wirbt gar keine Abos, sondern verwaltet diese für seine Auftraggeber. Jeder Kunde bekommt auch eine Auftragsbestätigung, es gibt ein Widerrufsrecht. Wenn dass alles abgelaufen ist, dann gilt halt der Vertrag. Und die Inkassokosten sind mittlerweile auch von den Gerichten anerkannt und vom Schulder gemäß BGB zu bezahlen. Also künftig erst lesen, dann unterschreiben.

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    Antwort von Support22 Support22Support22

    Liebe Community,

    kurz eine Erklärung dafür, dass hier Beiträge ganz oder teilweise gelöscht wurden: Wir sind der Meinung, dass auf gutefrage.net auch kritische Stimmen zulässig sein müssen, solange sie sachlich sind und den rechtlichen Rahmen nicht sprengen. Schmähkritik oder falsche Tatsachenbehauptungen müssen wir aber aus rechtlichen Gründen entfernen.

    Vielen Dank für Euer Verständnis!

    Viele Grüße

    Emma vom gutefrage.net-Support

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    Antwort von Wunschel Wunschel

    Hallo,

    ich habe seit einigen Jahren einen Abovertrag bei VSR/PVZ - seit einem Jahr habe ich allerdings nichts mehr von denen gehört.

    Jetzt habe ich gerade Post von einer Firma namens "Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst" erhalten, in dem geschrieben wird, daß ein Herr H. in den nächsten Tagen bei mir vorbeikommen will um eine Forderung für die Firma VSR Verlag Service GmbH i.H. von über 100 Euro entgegenzunehmen.

    Früher hatte ich als Forderungs- und Rechnungssteller immer die Firma PVZ im Briefkasten - wie gesagt ich habe von keiner der beiden Firmen seit einem Jahr etwas gehört.

    Was kann ich da tun?

    Kommentar von Wunschel WunschelWunschel

    Ich mach das besser als neue Frage, sorry.

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    Antwort von leophy leophy

    Wenn Ihr von jemanden angeschrieben werdet, der sich als Anwalt ausgibt, dann googelt den einfach mal. Kuckt dann im Online-Register oder bei der Anwaltskammer, ob der Herr wirklich eine Zulassung hat.

    Wenn er eine hat, dann verrät euch das, dass er es bei unberechtigten Forderungen nicht auf eine Bearbeitung durch Gerichte ankommen lässt.

    Falls er keine hat, dann habt ihr was gegen ihn in der Hand.

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    Antwort von Maggot90 Maggot90

    Hallo PapaBears, dein Schicksal teile ich ebenfalls, ist die Anwaltskanzlei von einem gewissen Herrn H.? Leider kann ich dir auf deine Frage keine antwort geben, aber wenn sich mehrere an einem Boykott beteiligen, dann wird diesem "Unternehmen" das Handwerk gelegt werden Hier ist meine E-Mailadresse: R.Hamm90@gmx.de Über Antwort würde ich mich sehr freuen

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    Antwort von JoachimWinters JoachimWinters

    Eigentlich ist es doch wohl etwas frech, die Frage unter "Betrug", "Inkasso" und "PVZ" einzustellen.

    Der Reihe nach: Geht es hier um Betrug? Bei solch einem schwer wiegenden Vorwurf muss der Sachverhalt genauer beschrieben werden. Wurden Versprechungen des Abo-Werbers nicht eingehalten, fehlen also z.B. die Gutscheine und oder DVD's? Dann kann/muss man den Vertrag z.B. wegen arglistiger Täuchung oder Nichterfüllung anfechten, ob zusätzlich ein Betrug (Vorsatz?) gegeben ist, müsste extra geprüft werden.

    Selbst wenn es Betrug war/ist: Wurden dem beauftragten Anwalt und/oder Inkassounternehmen entsprechende Einwendungen erklärt?! Oder geht der Vorwurf in dier Frage sogar so weit, dass auch der Anwalt und das Inkassounternehmern "Betrüger" sind?

    Fakt ist doch, dass hier rechtsgültig ein Abonnement bestellt worden ist (selbst Minderjährige dürfen im Rahmen ihres Taschengeldes Abonnementverträge ohne Genehmigung ihrer Eltern abschließen) und die vereinbarten Bezugskosten nicht bezahlt worden sind.

    Es könnte sich also um einen Eingehungsbetrug des Abo-Bestellers handeln! Hier würde ich allerdings den nötigen Vorsatz bezeifeln. Trotzdem möchte ich gern wissen, was die Firma PVZ und ihre Dienstleister (Anwalt, Inkasso) hätten machen sollen. Auf das zustehende Abo-Entgelt verzichten, um nicht bei GuteFrage.net irgenwann als Betrüger hingestellt zu werden?

    Ein Forum wie dieses ist wertvoll, wenn z.B. konkret vor Abzocke, illegalem Inkasso oder auch überzogenen Inkassokosten gewarnt wird (meinetwegen auch reflexartigen Tipps gegeben werden, Inkassokosten nicht zu zahlen - weil hier ja niemand eine Haftung für seine Antwort übernehmen muss).

    Diese Frage ist aber schlichtweg deplatziert, weil entweder nur ein eigenes Unvermögen (Lesen bildet, notfalls auch mit einer Brille für das Kleingedruckte) kaschiert werden woll, indem die anderen als "Böse" angrangert werden, oder der Kern der Frage nicht rüberkommt, wenn es sich vielleicht um einen ganz miesen Versuch gehandelt hatte, mit falschen Versprechungen zum Abo auf Dummenfang zu gehen.

    Dies erkläre ich auch mit meinem eigenen Namen Joachim Winters und nicht nur unter einem Pseudonym!

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    Nun ja - der Fragesteller " fühlt " sich betrogen

    Und ABO Läden spekulieren bei diesen KurzzeitAbos auf die Vergesslichkeit.

    Rechtlich einwandfreie " Tricks "

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    Antwort von rainerendres rainerendres

    Falls Du noch keine 18 warst : Zahle alles abzüglich der Inkassogebühren ! Inkassogebühren und RA Gebühren (beides zusammen) sind vor Gericht nicht durchsetzungsfähig. Liste mal die Positionen hier auf

    Kommentar von neun11urbo neun11urbo

    Blödsinn: auf keinen Fall IRGENDETWAS bezahlen. Weder Ü18 noch unter 18... :(

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    Antwort von ITDAU ITDAU

    Nächstes mal genauer lesen, was Du unterschreibst. Bist Du schon 18 gewesen? Nur dann ist es gültig.

    Du musst zahlen, dann ist das erledigt, aber Du musst auch kündigen! Und zwar fristgerecht (meistens 3 Monate zum Jahres- oder Vertragsende).

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    Antwort von Smash Smash

    Bezahle und kündige fristgemäß. Musst Du Dir vorher durchlesen, wenn Du etwas unterschreibst.

    Dummheit muss bestraft werden.

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Du bist für diese 12 Monate an Deinen Vertrag gebunden und musst dafür auch bezahlen. Jetzt musst Du nur höllisch aufpassen, dass Du ihn nachweislich fristgerecht kündigst, sonst verlängert sich das automatisch um weitere 12 Monate.

    Verbuche es unter "Lehrgeld" und achte beim nächsten Mal darauf, wo Du Deine Unterschrift hinsetzt.

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