Hallo ich hoffe jemand hat Anwort auf meine Frage :-) wann endet lt.Unterhaltsrecht die allgmeine Schulausbildung ? Wenn das Kind bereits den Hauptschulabschluß hat und jetzt im zweiten Anlauf den Realschulabschluß versucht, wieviele Abschlußversuche muß man mitmachen ? Vielen Dank für die Antwort
Die allgemeine Schulausbildung endete dann, wenn das Kind einen Schulabschluß macht, der nicht berufsbezogen ist.
D.H, ist es eine reine schulische Ausbildung, und keine schulische BERUFSAUSBILDUNG, endet sie dann wenn das Kind fertig ist. Also egal wieviele Abschlußversuche folgen.
Die Frage ist etwas seltsam formuliert. Wieviele Versuche muss man mitmachen??? Unterhaltsleistungen, ich denke vom Vater?, haben erst einmal nichts mit der Art der Schulausbildung zu tun. Natürlich kannst du jetzt den Realschulabschluss nachnahmen. Du kannst auch anschl. studieren, oder eine Lehre beginnen. Erst wenn die Ausbildung absolviert ist, hört der Unterhalt auf. Nur mehrere abgebrochene Lehrstellen werden nicht akzeptiert. Also nochmal, mit der Schule hat das nichts zu tun.