Kann mir jemand einen Hinweis geben, inwieweit der Beschluss der Kultusminister vom März in den Hochschulen praktisch umgesetzt wird? Bin als Akademiestudent im Studiengang Kulturwissenschaften an der FernUni eingeschrieben, die sich leider auf meine Anfrage hin nicht äußert.
Offenbar meint man dort, durch die mündliche Zugangsprüfung seien die "Nicht-Abiturienten" versorgt... Meiner Meinung nach erübrigt sich eine solche Zulassungsprüfung, wenn ich Fachwirt bin (wenn auch Steuerfachwirt und Betriebswirt/VWA) und somit nach dem Beschluss hochschulzugangsberechtigt bin. Ich hatte den Beschluss eher so verstanden, dass es eine bundeseinheitliche Regelung geben soll und nicht, dass wieder jedes Bundesland bzw. jede Hochschule einzelne Bestimmungen hat.
Wie gesagt, die FernUni schweigt sich aus - Kennt sich jemand von Euch damit aus bzw. hat Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt?
Danke im Voraus. Gruß, Lea
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