also wir wohnen jetzt seit einem jahr und 6 monaten in der wohnung haben beim einzug alles gestrichen allerdings in anderen farben , vorher war alles weiss. wir wollen ausziehen jetzt ist diefrage ob ich die wohnung wieder in ihren ursprünglichen zustand bringen muss sprich alles wieder weiss streichen? bitte nur antworten wenn ihr sicher seit das stimmt was ihr von euch gebt Danke
Antworten (13)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
witkiswitkis
Streichen nur dann, wenn ihr keine pastellfarbene Töne habt. Das urteilt so der BGH.
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Saudade77Saudade77
Da gibt es ganz unterschiedliche Regelungen. Ich kenne Fälle, wo die Nachmieter die Farbgebung klasse fanden und es so genommen haben, in anderen war es vertraglich geregelt, was gemacht werden muss. Ich würde einfach den Vermieter fragen.
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stefvolstefvol
wenn im Mietvertrag steht das der zum Zeitpunkt der Wohnungsübernahme herrschende Zstand wiederhergestellt werden muss, dann musst du sehr wohl pinseln, solange keine Zeitfrist drinn steht. Übrigens fragt euch mal warum das Angebot an Mietwohnungen immer kleiner wird - ich lasse seit den neuen Gesetzen auch 2 leerstehen, da ich es satt habe nach jedem Auszug eines Mieters Unsummen für Renovierung auszugeben und oft auch noch der Miete hinterherzulaufen...... Und die Vermieter werden WOhnungen mehr und mehr auch nur noch als Raum zur Verwügung stelen und rein gar nix mehr reinstellen, weder Küche noch bad :-)
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RallerRaller
Ich mußte beim Auszug alles wieder weiß streichen lassen, weil es so im Mietsvertrag auch stand.
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Kyra700Kyra700
lt. Gesetz, müssen die Wände in einer neutralen Farbe gestrichen sein, muss nicht weiß sein. Neuerdings muss der Vermieter fürs Streichen aufkommen. Die Gesetze haben sich sehr verändert in den letzten Jahren. Lies mal, was in deinem Vertrag steht!
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geniesseringeniesserin
Schau in deinen Mietvertrag, in meinem steht drin, dass ich die Wohnung so (also weiss) wieder streichen muß wie ich sie bekommen habe.
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gnat01gnat01
wenn es annehmbare farben sind ist es ok. pink, rosa, lila wären z.b. nicht annehmbare farben.
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cwiebrock wer entscheidet denn welche farbe für vermieter annehmbar sind?wäre ich vermieter entschiede ich selbst was für mich annehmbar wäre-letztendlich geht nur weiß-neutral!!!!lgXRIS
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gnat01gnat01 der BGH entscheidet das...
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Kristall08Kristall08
Nur Farben wie rot, schwarz oder lila müssen wieder überstrichen werden.
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cwiebrock und braun?gelb?grün?ich würde als vermieter meinen mietern direkt erklären wie es beim auszug zu laufen hat-aber nur als vermieter(ich kann meine butze so hinterlassen wie ich will,hab auch genug daür gearbeitet...lgXRIS
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Kristall08Kristall08 Alles was sehr knallig ist, meine ich. Dezente Farbtöne nicht.
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cwiebrock ja!und ich bin mir sicher!
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cwiebrock ja!und ich bin mir sicher!
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carlos3carlos3
... was steht im Mietvertrag?
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TazDevilTazDevil Ist unerheblich, da die Klauseln mittlerweile unwirksam sind.
Ne, das wär ja zu einfach.