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alles wieder weiss?

Frage von Loki82 Loki82

also wir wohnen jetzt seit einem jahr und 6 monaten in der wohnung haben beim einzug alles gestrichen allerdings in anderen farben , vorher war alles weiss. wir wollen ausziehen jetzt ist diefrage ob ich die wohnung wieder in ihren ursprünglichen zustand bringen muss sprich alles wieder weiss streichen? bitte nur antworten wenn ihr sicher seit das stimmt was ihr von euch gebt Danke

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von witkis witkis

    Streichen nur dann, wenn ihr keine pastellfarbene Töne habt. Das urteilt so der BGH.

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    Antwort von Saudade77 Saudade77

    Da gibt es ganz unterschiedliche Regelungen. Ich kenne Fälle, wo die Nachmieter die Farbgebung klasse fanden und es so genommen haben, in anderen war es vertraglich geregelt, was gemacht werden muss. Ich würde einfach den Vermieter fragen.

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    Antwort von stefvol stefvol

    wenn im Mietvertrag steht das der zum Zeitpunkt der Wohnungsübernahme herrschende Zstand wiederhergestellt werden muss, dann musst du sehr wohl pinseln, solange keine Zeitfrist drinn steht. Übrigens fragt euch mal warum das Angebot an Mietwohnungen immer kleiner wird - ich lasse seit den neuen Gesetzen auch 2 leerstehen, da ich es satt habe nach jedem Auszug eines Mieters Unsummen für Renovierung auszugeben und oft auch noch der Miete hinterherzulaufen...... Und die Vermieter werden WOhnungen mehr und mehr auch nur noch als Raum zur Verwügung stelen und rein gar nix mehr reinstellen, weder Küche noch bad :-)

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    Antwort von Raller Raller

    Ich mußte beim Auszug alles wieder weiß streichen lassen, weil es so im Mietsvertrag auch stand.

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    Antwort von Kyra700 Kyra700

    lt. Gesetz, müssen die Wände in einer neutralen Farbe gestrichen sein, muss nicht weiß sein. Neuerdings muss der Vermieter fürs Streichen aufkommen. Die Gesetze haben sich sehr verändert in den letzten Jahren. Lies mal, was in deinem Vertrag steht!

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    Antwort von geniesserin geniesserin

    Schau in deinen Mietvertrag, in meinem steht drin, dass ich die Wohnung so (also weiss) wieder streichen muß wie ich sie bekommen habe.

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    Antwort von Slizer Slizer

    frag doch erstmal deinen vermieter bevor du uns hier in gf fragst

    Kommentar von TazDevil TazDevilTazDevil

    Ne, das wär ja zu einfach.

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    Antwort von gnat01 gnat01

    wenn es annehmbare farben sind ist es ok. pink, rosa, lila wären z.b. nicht annehmbare farben.

    Kommentar von cwiebrock cwiebrock

    wer entscheidet denn welche farbe für vermieter annehmbar sind?wäre ich vermieter entschiede ich selbst was für mich annehmbar wäre-letztendlich geht nur weiß-neutral!!!!lgXRIS

    Kommentar von gnat01 gnat01gnat01

    der BGH entscheidet das...

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    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Nur Farben wie rot, schwarz oder lila müssen wieder überstrichen werden.

    Kommentar von cwiebrock cwiebrock

    und braun?gelb?grün?ich würde als vermieter meinen mietern direkt erklären wie es beim auszug zu laufen hat-aber nur als vermieter(ich kann meine butze so hinterlassen wie ich will,hab auch genug daür gearbeitet...lgXRIS

    Kommentar von Kristall08 Kristall08Kristall08

    Alles was sehr knallig ist, meine ich. Dezente Farbtöne nicht.

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    Antwort von cwiebrock cwiebrock

    ja!und ich bin mir sicher!

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    Antwort von cwiebrock cwiebrock

    ja!und ich bin mir sicher!

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    Antwort von carlos3 carlos3

    ... was steht im Mietvertrag?

    Kommentar von TazDevil TazDevilTazDevil

    Ist unerheblich, da die Klauseln mittlerweile unwirksam sind.

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    Antwort von Neoaqua Neoaqua

    nein !

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