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Alles über einen Vermittlungsgutschein

Frage von valgiu valgiu

Bitte mir weiter zu helfen betreffend dem Vermittlungsgutschein.Alles was damit zu tun hat.Gibt es auch Versteckte "Seiten" ? Vor und nachteile?Was wenn VG beantragt,erhalten aber die Stelle nicht erhalten?Bitte ALLES was mit dem VG zusammen kommt schreiben.Von A bis Z. Vielen, vielen Dank.

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von aaArbeit aaArbeit

    Hallo valgiu!

    Auf jedem Vermittlungsgutschein-Formular steht geschrieben:
    "Der oben angegebene Betrag wird an einen von Ihnen eingeschalteten privaten Vermittler gezahlt, wenn Sie von ihm in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt wurden. ... "
    ... also immer erst dann, wenn der Private Arbeitsvermittler (PAV) die Leistung erbracht hat - niemals vorher!

    Ganz wichtig ist:
    "Die Vergütung wird nur gezahlt, wenn ...
    Sie vor der Vermittlung mit dem Vermittler einen schriftlichen Vermittlungsvertrag geschlossen haben,
    ● der Vermittler aufgrund dieses Vertrages gegen Sie einen Anspruch auf eine Vermittlungsvergütung hat ..."

    Hier musst Du vorsichtig sein, denn leider gibt es KEINE Standard-Vermittlungsverträge, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgegeben oder in Kooperation mit der BA erarbeitet wurden! Somit kann (und MUSS!) jeder Vermittler einen Vermittlungsvertrag selbst erarbeiten oder irgendwo abschreiben. Da kann es gefährliche Passagen geben!
    Grundsätzlich gilt: Je kürzer ein Vermittlungsvertrag, umso seriöser ist er!

    Weiter findest Du auf dem VGS-Formular:
    "Wichtig: Haben Sie mit einem privaten Vermittler einen Vermittlungsvertrag geschlossen und ihm den Vermittlungsgutschein vorgelegt, ist die vereinbarte Vermittlungsvergütung kraft Gesetzes bis zur Auszahlung des Gutscheins durch die Agentur für Arbeit gestundet."

    So musst v.a. darauf achten, dass Du Dir stets einen aktuellen / gültigen VGS ausstellen läßt und Deinem Vermittler zeitnah eine Kopie davon vorlegst! Wenn sich Dein Rechtsstatus bei Alg1 / Alg2 ändert, musst Du Deinen PAV sofort informieren, evtl. dann sogar den Vermittlungsvertrag kündigen. Bei seriösen Vermittlungsverträgen wird es aber keinerlei Probleme mit Deinem PAV geben!

    Alles Gute! JL

    Weitere Informationen zum Vermittlungsgutschein findest Du hier:
    http://www.aaarbeit.de/index.php?id=365

  • 1
    Antwort von menario menario

    Brauchst du meistens für sogenannte private Arbeitsvermittlungen. Die erhalten bei Arbeitsvermittlung einen Geldbetrag vom AA. Bekommst du eine Stelle nicht und bleibts aber bei der selben Arbeitsvermittlung brauchst Du keinen neuen Schein ( gilt ,so glaub ich 3 Monate ).Wechselst Du die Vermittlung, dann neuen Schein beantragen , wenn gefordert. Negativ ist daran eigentlich nix.Jedenfalls mir nicht bekannt.Viel Glück bei Arbeitssuche.

    Kommentar von valgiu valgiu

    Danke,hört sich nicht schlecht an.Will gerne wieder Arbeiten aber nicht auch noch für "Dritte" sondern nur für einen Arbeitgeber.Nach erhalt der Stelle gehe ich da keine weitere Pflichten beim PAV nach?Da ist unser Verhältniss beendet,oder?

    Kommentar von menario menariomenario

    Weitere Pflichten gegenüber PAV bestehen nicht. ... aber kommt auf den Job an.Festeinstellung bei einem Arbeitgeber ist ja fast unmöglich. Wenn die PAV in Ordnung ist, würde ich den Kontakt nicht abreissen lassen. Vielleicht brauchst du irgendwann mal wieder nen Job.

  • 1
    Antwort von thomru thomru

    Der VG stellt das Honorar für einen privaten Jobvermittler dar, sobald du unbefristet, oder mindestens ein Jahr in Arbeit vermittelt wirst. Der Vermittler kann diesen Gutschein auch erst dann einlösen, wenn er die dauerhafte Beschäftigung seines Mandanten nachweist.

    Kommentar von valgiu valgiu

    Danke, und dieses Honorar zahlt die BA ohne dich zur Kasse zu bitten?Wenn die Arbeit beginnt bin ich dem PAV los und gehöre dementsprechend nur noch dem neuen Arbeitgeber?

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