Angeblich ist lt. Sprechstunden ja "alles per Onlinebanking möglich" - Richtig ist m.E. dagegen, dass immer weniger möglich ist, was den Prozess auf Kundenseite erleichtert. Beispiele aus der Praxis und meine Fragen dazu:
- Abschaffung der TAN-Listen erfordert neues technisches Gerät
- Begrenzung des Überweisungsbetrages per Onlinebanking innerhalb der EU
zu 1) Viele Banken haben bereits die geliebten TAN-Listen abgeschafft und verlangen von ihren Kunden die -mit Kosten verbundene!- Anschaffung eines Generators. Der Grund ist klar: Die TAN-Listen kosten Porto und Geld - Das Gerät zahlt der Kunde. Da es nur noch wenige Kernbanksysteme gibt, werden sicherlich auch die anderen Banken folgen (müssen). Gegen die Abschaffung der Papier-TANs spricht bspw. die einfache Verfügbarkeit, die Sicherheitslücke (!Keine Risikoreduktion, wie immer gerne behauptet um Kunden Mundtot zu machen) aufgrund eines weiteren technischen Zwischenstücks, die hohe Ausfallsicherheit (das Gerät kann schnell Kaputt gehen und ausfallen, auch muss es ständig bei sich getragen werden, was illusorisch ist) und damit im wesentlichen auch die Flexibilität und Verfügbarkeit.
- Wie kann man sich als Kunde gegen die Abschaffung der TAN-Listen wappnen?
- Wie kann man die Kosten zurückspielen? (Immerhin wird schlicht ein interner Verwaltungsakt auf den Kunden übertragen, der diesen auch noch bezahlen soll)
zu 2) In Deutschland ist vielen Kunden und Banken die Zahlung via IBAN/BIC anscheinend noch sehr ungeläufig. (Man kommt sich vor wie auf einer Insel) Viele Bankportale haben sogar schwierigkeiten IBAN und BIC deutlich zu machen, bei vielen sind Fehler fest im Portal vorgegebn (bspw. letzte 3 XXX-Stellen, die lt. Regelung optional sind sind fest vorgegeben) Hinzu kommt, dass der tägliche Überweisungsbetrag bei vielen Banken reduziert wurde. Unabhängig davon, dass es eine "Frechheit" ist, dem Kunden vorzuschreiben, auf welches Konto er wieviel seines verfügbaren Geldes überweist, funktioniert die Überweisung innerhalb Deutschlands ja auch.
Bei welchen Banken, gibt es noch eine freie Höhe (Verfügungsrahmen) für die EU-Überweisungen?
Was kann man gegen die Eingrenzung dieses Rahmens durch die Bank unternehmen?
Danke für Ihre Antworten.
Ich frage mich, ob dies auch noch nach der Zusammenlegung der Kernsysteme mit der Postbank gilt. Gibt's darüber auch schon konkrete Erkenntnisse?
Nein, noch keine, Jedenfalls sagen die nichts. Und die werden sich hüten ihre Kunden mit der Postbank zusammenzulegen. Die DB hat vor Jahren mal so eine Experiment gemacht mit Geschäftskunden und Privatkunden mit einer Umstrukturierung. So eine heißes Eisen packen die nicht noch mal an. Aber ich frag Herrn Ackermann nachher noch mal, ich hab ihn zum Kaffee eingeladen. Aber weiß nicht ob er kommt.
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