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Allererste Steuererklärung! Acht grundsätzliche Fragen!

Frage von NichtEuerErnst NichtEuerErnst

Hallo liebe Community,

ich möchte in 2012 meine erste Steuererklärung abgeben, und zwar für 2010 und 2011.

Ich habe das noch nie gemacht und bin daher beim ersten Mal etwas "überfordert". Vielleicht hat der eine oder andere ja ähnliche Probleme gehabt und kann mir daher helfen? Hier ma ein paar Infos zu 2010 und 2011, die ich angeben möchte:

Infos zu 2010:

  • Bruttogehalt: ca. TEUR 15, gezahlte Lohnsteuer ca. TEUR 1

  • Absolviertes Praktikum über 5 Monate, 500 km entfernt vom Wohnohrt. Dort in WG gewohnt und monatlich Miete gezahlt. Außerdem jede Woche an Wochenenden zurück zum Heimatort.

Fragen zu 2010:

1) Kann ich die Miete und die Heimfahrten steuerlich absetzen?

2) Welche Nachweise müsste ich erbringen? Habe nur noch den Mietvertrag, aber kein Fahrtenbuch.

3) Ich kriege höchstens meine gezahlte Lohnsteuer zurück, richtig? Kann ich darüber hinaus noch einen "Verlust" geltend machen, weil ich sehr viele km gefahren bin, und diesen Verlust in 2011 übertragen?

4) Wird außer der Lohnsteuer noch etwas erstattet, wie z.B. Kirchensteuer?

Infos zu 2011 (etwas komplizierter):

  • Bruttogehalt: ca. TEUR 20, Lohnsteuer: ca. 1,5

  • Externer Doktorand an einer Uni, 500 km vom Wohnort entfernt. Ich fahre 6 Monate pro Jahr alle 2 Wochen für ein paar Tage dorthin und bin in einer Wohnung eines Freundes untergebracht, ohne Miete zahlen zu müssen.

  • Verluste aus Aktien: ca. TEUR 10. Verlustbescheinigung rechtzeitig beantragt. Gewinne aus Derivaten ca. TEUR 11 (gleiche Bank). Gezahlte Kapitalertragssteuer auf Derivategewinn ca. TEUR 3,5, da nicht mit Aktienverlusten verrechenbar. Also insgesamt TEUR 2,5 Verlust gemacht, nur wegen der Steuer.

  • Spesen im Rahmen der Arbeitstätigkeit: Ich bin beruflich bedingt 90% der Zeit unterwegs und erhalte entsprechend Spesen (Verpflegung 9 EUR/Tag, 45 cent/km Entfernung vom Büro (nicht vom Wohnohrt). Die Spesen werden mir monatlich von meiner Firma gezahlt. Der Weg vom Wohnort zum Kunden ist i.d.R. doppelt so hoch wie der durch Spesen abgedeckte Weg vom Büro zum Kunden (nur die "kürzere der beiden Strecken wird berücksichtigt"). Das Kilometergeld wird durch die höhere tatsächlich gefahrene Strecke anscheinend nicht besteuert und brutto=netto ausgezahlt.

Fragen zu 2011:

5) Kann ich die tatsächlich gefahrenen Kilometer noch irgendwie geltend machen? Z.B. Weg von Büro zum Kunden = 4 km, tatsächlicher Weg von Wohnung zum Kunden = 20 km. Wenn ja, was muss ich in der Steuererklärung angeben und ist es relevant, dass ich bereits für 4 km Spesen erhalten habe?

6) Kann ich die Fahrten zur Uni geltend machen, obwohl ich keinen Mietvertrag vor Ort und auch kein Fahrtenbuch nachweisen kann?

7) Kann ich die gesamte gezahlte Kapitalerstragssteuer für Derivategewinne (TEUR 3) irgendwie wieder zurückbekommen, wenn ja, wie? Hilft es mir hier irgendwie, hohe Werbungskosten zu haben oder womit kann ich es zurückholen?

8) Gibt es sonst noch Steuertricks, die ich anwenden sollte?

Vielen vielen Dank!! Ich bin für jede Hilfe dankbar!

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Antworten (4)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von MenschMitPlan MenschMitPlan

    Das sind keine grundsätzlichen sondern schon sehr individuelle und spezielle Fragen, die du da hast!

    Ich kriege höchstens meine gezahlte Lohnsteuer zurück, richtig? Kann ich darüber hinaus noch einen "Verlust" geltend machen, weil ich sehr viele km gefahren bin, und diesen Verlust in 2011 übertragen?

    Ja.

    Absolviertes Praktikum über 5 Monate, 500 km entfernt vom Wohnohrt.

    Was für ein Parktikum war das? Um die spätere Arbeitsstelle zu bekommen? Oder im Rahmen eines Studiums? Oder...?

    Wird außer der Lohnsteuer noch etwas erstattet, wie z.B. Kirchensteuer?

    Zuviel bezahlte Kirchensteuer wird natürlich auch erstattet.

    Externer Doktorand an einer Uni, 500 km vom Wohnort entfernt.

    D.h., du schreibst an deiner Doktorarbeit? Und fährst für Recherche etc. so oft zur Uni?

    Zu deinen Spesen: Es gibt steuerl. Höchstsätze, die steuerfrei gewährt werden können. Das sind für die km-Erstattung bei Dienstreisen 0,30 € pro km und für VMA 6 €/12€/24€ für Tage mit einer Abwesenheit von mind 8 h/14h/24h.

    Lt. deiner Schilderung hast du schon mehr bekommen, als die steuerfr. Sätze (0,45 € pro km bzw. 9 € pro Tag) Für diese bereits vom AG ausgeglichenen Aufwendungen kannst du in der StE keine Werbungskosten mehr ansetzen.

    Für die Fahrten Whg.-Arb. 2011 (bei dir die bis zum Büro) kannst du 0,30 € pro km (einf. Fahrt) ansetzen. Bist du während der Dienstreisen (also vom Büro zum Kunden und zurück) mehr km gefahren, als du erstattet bekommen hast, kannst du die noch nicht vergüteten km in der StE mit 0,30 € pro km ansetzen. Allerdings must du dann natürlich sehr detaillierte Aufzeichnungen darüber haben, wieviel du wann gefahren bist, was du davon bereits erstattet bekommen hast und musst die Erstattungen durch den AG gegenrechnen.

    Kann ich die gesamte gezahlte Kapitalerstragssteuer für Derivategewinne (TEUR 3) irgendwie wieder zurückbekommen, wenn ja, wie? Hilft es mir hier irgendwie, hohe Werbungskosten zu haben oder womit kann ich es zurückholen?

    Grundsätzlich ist mit der Abgeltungssteuer die Steuerpflicht für Einkünfte aus Kap.Verm. abgegolten. Man kann aber bei der Steuerveranlagung eine Günstigerprüfung beantragen. Da wird geprüft, ob die Steuerbelastung bei Einbeziehung dieser Einkünfte in die tarifl. Besteuerung günstiger ausfällt. Hohe Werbungskosten sind bei dieser Einkunftsart (meistens) Privatvergnügen, da Werbungskosten seit 2009 grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig sind.

    Kommentar von NichtEuerErnst NichtEuerErnst

    Erst mal ganz herzlichen Dank für die Infos. Wenn ich meine Steuererklärung gemacht habe, lasse ich sie natürlich noch mal gegenchecken vom Steuerberater. Nur: Je weniger Fehler ich bei der Erstellung mache, desto weniger muss der StB korrigieren und desto weniger Kosten habe ich.

    Hier noch Antworten auf deine Fragen:

    Was für ein Parktikum war das? Um die spätere Arbeitsstelle zu bekommen? Oder im Rahmen eines Studiums? Oder...?

    Es war ein Pflichtpraktikum im Rahmen meines Studiums (lohnsteuerpflichtig aber nicht sozialversicherungspflichtig)

    D.h., du schreibst an deiner Doktorarbeit? Und fährst für Recherche etc. so oft zur Uni?

    Richtig. Ich erhalte zwölf Monate lang Teilzeitgehalt, arbeite 6 Monate in Vollzeit und bin die anderen 6 Monate von der Arbeit für die Promotion freigestellt. In dieser Freistellungszeit fahre ich montags zur Uni, zwecks Recherche und Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl-Team. Bin dort bei einem Freund untergebracht und muss keine Miete zahlen. Freitags fahre zurück zum Wohnort.

    Für die Fahrten Whg.-Arb. 2011 (bei dir die bis zum Büro) kannst du 0,30 € pro km (einf. Fahrt) ansetzen. Bist du während der Dienstreisen (also vom Büro zum Kunden und zurück) mehr km gefahren, als du erstattet bekommen hast, kannst du die noch nicht vergüteten km in der StE mit 0,30 € pro km ansetzen

    Das habe ich noch nicht ganz verstanden: Ich habe die (fiktive) "kürzere" Strecke (Büro - Kunde) erstattet bekommen, z.B. 4 Kilometer. Tatsächlich bin ich aber nicht erst von der Wohnung zum Büro und dann zum Kunden, sondern direkt von der Wohnung zum Kunden (20 Kilometer). Die gezahlten 45 Cent pro km liegen über den steuerfreien 30 cent. Da ich wesentlich mehr gefahren bin als die "kürzere" Strecke, kriege ich die 45 Cent laut Firmenberechnung aber ebenfalls steuerfrei. Kann ich jetzt zusätzlich noch die 16 Kilometer je Fahrt = 32 Kilometer pro Tag mit je 30 Cent in der Steuererklärung ansetzen?

    Hohe Werbungskosten sind bei dieser Einkunftsart (meistens) Privatvergnügen, da Werbungskosten seit 2009 grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig sind.

    Ich werd verrückt! Kann doch nicht sein, dass ich durch Aktienverlust und Derivategewinn insgesamt NULL Gewinn/Verlust mache, aber über TEUR 3 Kapitalertragssteuer zahlen muss und die nicht wiedersehe. Unglaublich!

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    Antwort von NichtEuerErnst NichtEuerErnst

    Ich nutze schon ein gutes Steuerprogramm, aber diese Fragen blieben noch offen. Naja, schade, ein Versuch war es Wert :(

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    Antwort von Paula1234 Paula1234

    Besorg dir ein Steuerprogramm, denn all diese Fragen kann dir wirklich nur ein Steuerberater beantworten .. gibt es z. B. bei Aldi ganz günsitg .. Heimfahrten kannst du immer absetzen .. und du kannst auch Verlust absetzen, also, all das, ,was du jetzt nicht erstattet bekommst, wird die die nächsten Jahre erstattet ...

    aber mit einem Steuerprogramm geht das am einfachsten .... ich hab z. b . das von Steuertipps.de, kostet zwar etwas mehr, aber bringt auch viel ..

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    Antwort von sambagirl sambagirl

    hallo,

    das ist leider keine plaffform wo rechtsberatung gemacht werden darf. hier kannst du seiten wie 123recht.de besuchen und dort deine frage stellen ab 25 euro. hier dürfen aus rechtlichen gründen schon gar keine fragen beantworten werden, wie sie diese fordern (punkt 8) usw

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