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Aller wieviel Jahre muss ein Vermieter die Böden im Kinderzimmer tauschen

Frage von kosbrunn kosbrunn
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Antworten (7)

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Da gibt es keine Vorschrift, wenn der Boden nicht defekt ist, muss er nichts austauschen.

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    Antwort von claudia3474 claudia3474

    schreib noch mal genau was für ein boden

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    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    du hast eine menge antworten bekommen und keine ist wirklich falsch. das ist rekord.

    wie beschrieben muß der vermieter nach § 535 BGb dafür eintreten. allerdings ist dieser paragraph abdingbar. praktisch in jedem mietvertrag wird die renovierungspflicht auf den mieter übertragen. hierbei kommt es auf den wortlaut an, ob eine klausel rechtsgültig ist oder nicht. für eine korrekte antwort bedarf es also mehr infos. da die mietverträge leider nicht einheitlich sind, wäre eine mitgliedschaft im mieterverein das beste. dann kann mal ein rechtsberater seine nase da reinstecken und dir sagen was für dich zutrifft.

    neben den genannten dingen kommen andere mit in die bewertung ein. z.b. wie alt ist der teppich, wie lange deine mietzeit, hatte er schon schäden oder gebrauchsspuren bei übernahme, welche quallität wurde verlegt (du bekommst teppichboden unter 5 bis über 100 €).

    die wenigsten vermieter spendieren freiwillig einen neuen boden.

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    Antwort von sheela2011 sheela2011

    Hier findest Du einiges zu dem Thema:

    http://www.juraforum.de/forum/printthread.php?t=161806

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    Antwort von Tux31 Tux31

    Mal ne Gegenfrage . Muß ein Vermieter überhaupt irgendeinen Boden austauschen? Und warum?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.''

    § 535 BGB


    Von Austauschen des Fußbodens steht da nichts konkretes, aber wenn der Fußboden (nach normalem Gebrauch) z.B. abgewohnt ist, dann muss eine Instandhaltung vom Vermieter bezahlt werden.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.

    § 538 BGB

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    Antwort von konny27 konny27

    Man kann sich ja vorsehen,wenn es Teppichboden ist,das kann man ja allein

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    Antwort von marbeja marbeja

    Meinst Du den Teppichboden?

    Kommentar von kosbrunn kosbrunn

    Ja Teppisch im Kinderzimmer

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