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Alleinstehender, mittelloser Bruder liegt im Sterben; wer zahlt Bestattungskosten?

Frage von Jungstar Jungstar

Hallo zusammen. Der alleinstehende alkoholkranke Bruder (71) meiner Schwiegermutter liegt im Sterben. Er hat nur eine kleine Rente, kein Vermögen, keine Versicherung, keine Sachwerte. Meine Schwiegereltern (beide 74) haben selbst nur eine kleine Rente, aber Gesparrtes in Höhe von ca. 15.000,00 Euro. Dieses Ersparte soll für die eigene Beerdigung benutzt werden. Was passiert jetzt, wenn der Bruder stirbt? Die Gemeinde wird wohl auf meine Schwiegermutter zukommen, damit diese die Bestattungskosten übernimmt. Muß sie dann tatsächlich an ihr Erspartes? Wie wird sich das Sozialamt bei einem Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten verhalten? Gibt es Freigrenzen, die berücksichtigt werden? JungStar

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Antworten (8)

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    Antwort von docimod docimod

    Das Sozialamt übernimmt die Bestattungskosten nur dann, wenn der Verstorbene keine Erben oder Angehörige hinterlässt, die diese Kosten übernehmen könnten. Das Sozialamt übernimmt allerdings nur die allernotwendigsten erforderlichen Rechnungen für eine schlichte Bestattung des Verstorbenen. Bestattungskosten Sozialamt – die Voraussetzungen

    Vor einer Übernahme der Bestattungskosten muss klar sein dass:

    • Es einen Erben nicht gibt

      möglich wäre auch

    • Die Erbschaft wurde abgelehnt (Erbausschlagung)

      möglich wäre auch

    • dass Angehörige die eine Bestattungsverpflichtung haben nicht in der Lage sind diese Pflicht zu erfüllen dann ist die Kostentragung nicht zumutbar

      zusätzlich

    • Dürfte dieser Personenkreis die nach den §§ 85 ff. SGB XII zulässigen Einkommensgrenzen keinesfalls überschreiten

    Bestattungskosten Sozialamt – die Frage nach der Zumutbarkeit

    Diese Prüfung einer Zumutbarkeit zur Kostentragung eines Angehörigen nimmt das Sozialamt nach seinem Ermessen vor. Kommt das Sozialamt zum Schluss dass eine Übernahme der Bestattungskosten weder für die in Frage kommenden Erben und weiteren Bestattungsverpflichteten nicht zumutbar ist besteht aufgrund dieser Feststellung ein Rechtsanspruch. Der Rechtsanspruch begründet anschließend die Tragung der Bestattungskosten durch das Sozialamt.

    quelle: http://www.erbrecht-heute.de/Bestattungskosten-Sozialamt.html

    Gruß docimod

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    Antwort von Noergelix Noergelix

    Es hört sich vielleicht etwas herzlos an, aber warum muß eine teure Beerdigung sein? Eine einfachste Feuerbestattung, ein Urnenplatz im Friedwald kostet wirklich nicht viel, ist ausreichend, zweckmäßig. Von einer Staatsbegräbniss-gleiche Beerdigung hat niemand etwas, außer dem Bestatter. Der Toter wird nicht auferstehen, die Familie hat nur Kosten, am Ende wird niemand da sein, um den Grab zu pflegen, da muß evtl. noch eine Gärtnerei, Floristikunternehmen ran... Nenenene, das ist uns zuviel Gedöns, das haben wir einfach gelöst. Der erster der ging, bekam einfachste Feuerbestattung und Friedwald, alle haben was davon, vor allem, wenn wir durch den Wald streifen. Und zum Gedenken an den Heimgegangenen brauchen wir auch kein Mausoleum, die Liebe, die er in unseren Herzen hinterlassen hat, der würdigender Gedanke reichen vollkommen aus. Vielleicht stimmt deine Schwiegermutter auch zu? 15000 reichen dann für alle 3 Bestattungen.

    Kommentar von waldmann59 waldmann59waldmann59

    die müsste schön blöd sein, spart sich das vom mund ab was der bruder versoffen hat, also das geld gehört wohl ihr, und wenn sie dafür in einen goldenen sarg will

    Kommentar von Noergelix NoergelixNoergelix

    Grundsätzlich gebe ich dir Recht. Mir ging es nur um den absolut unnötigen Aufwand, was oft mit Tradition und Gedöns gerechtfertigt wird.

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    Antwort von waldmann59 waldmann59

    zahlt das amt, aber bevor ihr bestatter anruft fragen mit wem die zusammen arbeiten, sterben ist teuer, die nehmen einen guenstigen, an die 15tausend geht niemand

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    Antwort von Lupo1977 Lupo1977

    Eine Sache noch: Die Verpflichtung wer die Bestattungskosten zu tragen hat geht nach Verwandschaftsgrad: Wenn der Bruder also Kinder hat, egal ob die auffindbar sind oder nicht, wären DIE dran. Denn Geschwister sind 2. Grad!

    Somit sind die erstmal verpflichtet. Dann können die Geschwister aber einen Antrag zu Übernahme der Kosten beim Sozialamt stellen, und das prüft dann den Antrag.

    Also zum Verständnis: Das Sozialamt käme erst durch den Antrag ins Boot, denn die Prüfung wer den Bruder bestatten muss übernimmt die Ordnungsbehörde und die haben mit "sozial" erstmal nix zu tun.

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    Antwort von waldmann59 waldmann59

    hier gehts ja in keinster weise um erbrecht. was ist da zu erben?

    die schwester haftet in dem fall NIE !!!

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    Antwort von veraeva12 veraeva12

    was für eine schöne geschichte...

    ist doch kohle da, aber nicht deine. wo ist jetzt dein problem?

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    Antwort von doka12 doka12

    wenn er keine Kinder hat ,muss deine Schwiegermutter bezahlen

    Kommentar von waldmann59 waldmann59waldmann59

    nein die 6 gehört dir

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    Antwort von mineralixx mineralixx

    Als Schwester muss sie das nicht. Erben wären Kinder oder Eltern, wenn nicht vorhanden, die Schwester. Die kann aber das Erbe ausschlagen.

    Kommentar von doka12 doka12doka12

    setzen 6

    Kommentar von mineralixx mineralixxmineralixx

    Dann schreib´s doch besser!

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