ich habe ein lebenslanges wohnrecht im haus meiner ex-partnerin,weil ich ca. 300.000 DM investiert habe,kann ich die mir zugewiesene wohnung allein nutzen oder muss ich dulden,das meine ex-partnerin mitnutzt,das gesamte mobiliar gehört mir und sie hätte genügend anderen wohnraum in ihrem haus zur verfügung,ich zahle die hälfte aller anfallenden nebenkosten,wer kann helfen?
alleinnutzung bei lebenslanges wohnrecht
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wolschiwolschi
Wenn 2 Wohnungen in diesem Haus sind, natürlich kannst Du sie allein nutzen. Da Ihr ex seid, hat sie doch in Deiner Wohnung nichts mehr zu suchen. Ich würde mir ein Betreten verbitten. Nicht mal die Polizei darf Deine Wohnung ohne richterl. Durchsuchungsbeschluß betreten !
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Armenius130440 eigentlich sehe ich das auch so,eine etage tiefer wohnt ihre mutter allein,da wäre schon platz,aber sie müßte sich ja von meinem exclusiven mobiliar trennen,das will sie aber nicht.
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wolschiwolschi Soweit ich das kenne, kann man bis zur Scheidung noch in einer Wohnung getrennt leben, aber dann muß einer ausziehen, egal ob Kinder sind oder anderes. Da Du nun Wohnrecht hast und vielleicht auch schon geschieden bist, muß sie sich eine andere Unterkunft suchen. Wenn allerdings gar nichts hilft, würde ich doch noch mal einen Anwalt zu Rate ziehen, denn lieber da ein paar Euro ausgegeben, als Deiner Ex.
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schelm1schelm1
Ihre Frage läßt sich aus dem Inhalt der ursprünglichen Eintragungsbewilligung für Ihr Wohnrecht in der Abtl. II des Grundbuches beantworten, für das Sie als ein wahrer Gönner mit seienrzeit immerhin stolzen DM 300.000 auf Anraten des beurkundenden Notars sicherlich eine Reallast in Abtl. III als dingliche Sicherheit zusätzlich für das Wohnrecht haben eintragen lassen. In dieser Eintragungsbewilligung, die den Inhalt Ihrer Wohnrechtsvereinbarung umschreibt, stehen dann so kanckige Textstellen wie: "Dem Berechtigten wird das alleinige Nutzungsrecht unter Ausschluß der übrigen Mitbewohner des Hauses an den folgen Räumen des Hauses ... eingeräumt ....!" Irgend sowas in der Art sollten die DM 300.000, immerhin € 153.387.56 schon wert gewesen sein!
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Armenius130440 zum zeitpunkt der grundbuchamtlichen beurkundung stand die höhe der anfallenden kosten noch nicht fest.in der urkundenrolle steht,die unterzeichnete eigentümerin räumt herrn x ein lebenslängliches wohnrecht an der im 1.obergeschoss befindlichen wohnung ein.damit verbunden ist das recht auf mitbenutzung der zum gemeinschaftlichen gebrauch der hausbewohner bestimmten anlagen u. einrichtungen,insbesondere des kellers am ende des flures,der terrasse,des gartens u.der doppelgarage.der eigentümer hat das gebäude zur gewährung des wohnungsrechts instand zu halten.die eigentümerin beantragt die eintragung zugunsten des hernn x als beschränkt persöhnliche dienstbarkeit.schuldrechtlich wird vereinbart:das wohnrecht ist unentgeltlich.der wohnungsberechtigte übernimmt alle anfallenden verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen betriebskosten im sinne von anl.3 zu §27 II BVO.
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schelm1schelm1 Da es sich um eine abgeschlossene Wohnung handelt, bedeutet dies tatsächlich, dass sie diese auch abscfhließen dürfen. Sie alleine bestimmen demnach wem sie öffenen und hereinlassen und wen nicht!
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schelm1schelm1 "... kann ich die mir zugewiesene wohnung allein nutzen oder muss ich dulden,das meine ex-partnerin mitnutzt,das ..."
Damit ist Ihre Frage durch einfaches Studium der gut gewählten Vereinbarung über Ihr Wohnrecht in notarieller Form selber beantwortet! Sie haben eine fairen Preis für Ihr gutes Recht bezahlt.
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LonoMisaLonoMisa
Es wäre zunächst die Frage zu klären, ob dein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist. Wenn ja, kannst DU darin wohnen. Und du darfst natürlich auch die Türen unter Verschluss halten, zumal du ja noch einen Teil der Kosten trägst wie du schreibst.
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schelm1schelm1 Bei dem Spieleinsatz von € 153.387,56 sollte das ganze schon unrter der Aufsicht eines Notars stattgefunden haben!
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LonoMisaLonoMisa Wer weiss das so genau, es war bestimmt "Liebe" im Spiel, und da denkt manch ein Mann nicht mehr.
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schelm1schelm1 Das wäre aber ein verdammt teures Liebesvergnügen gewesen!
Sie könnten aber durchaus Recht haben - wo die Liebe im Kopf ist, da ist häufig der Verstand im ...
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Armenius130440 es war eigentlich mehr dankbarkeit,meine frau,mit der ich 27 jahre glücklich verheiratet war,war gerade verstorben,ich war ziemlich hilflos zu diesem zeitpunkt.
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Armenius130440 es war mehr dankbarkeit als liebe.kurz zuvor war meine frau verstorben ,wir waren 27 jahre glücklich verheiratet,ich war ziemlich hilflos.
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Armenius130440 es gibt eine grundbuchamtliche eintragung mit urkundenrolle
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Armenius130440 das wohnrecht ist im grundbuchamt eingetragen
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LonoMisaLonoMisa Dann läßt sich auch der Anspruch möglicherweise als forderung geltend machen, wenn er nachgewiesen werden kann. - allerdings hast du nicht weiter geschreieben, als daß es deine Ex ist, vielleicht schreibst du mal ein bisserl mehr.
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Armenius130440 hallo,ich war als leitender angestellter in einem amerikanischen konzern tätig,meine ex-bekannte,weder verlobt oder verheiratet mit mir,leitete die kantine,da sprach sie mich an und war sehr fürsorglich zu mir,fast schon aufdringlich.sie überredete mich mein haus zu verkaufen und zu ihr zu ziehen,was ich auch tat,mit dem wunsch einer kernsanierung,das haus war bauj.1952,die kosten hierfür waren fast so hoch wie für einen neubau.sie arbeitet auf 400€-basis in einem verkaufspavillon im bahnhof und hat dort einen kollegen,der könnte ihr sohn sein,vor ca. 3 jahren ein verhältnis angefangen und macht auch keinen hehl daraus.seit dieser zeit versucht sie mich rauszuekeln.ich glaube ich bin jetzt soweit,das ich von meinem recht gebrauch mache und sie vielleicht bitte,mir die mir zugesprochene wohnug alleinzu überlassen,das wird natürlich ein erdbeben geben,aber was bleibt mir anderes übrig,ich gehe sonst daran zu grunde.ich werde selbstverständlich einen anwalt einschalten.
Natrürlich ist nichts bei Wohnrechten. Es gilt das, was hoffentlich notariell vereinbart ist!
Wenn er sagt, daß er lebenslanges Wohnrecht hat, nehme ich doch mal stark an, daß er sich da rechlich abgesichert hat.