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Alleiniges Sorgerecht wieder ändern?

Frage von vompechverfolgt vompechverfolgt

Mich würde mal interessieren, ob es möglich ist, das alleinige Sorgerecht wieder abzugeben, bzw. dem anderen Elternteil wieder ein geteiltes Sorgerecht zu erteilen.

Weiß das jemand?

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von marlylie marlylie

    klar geht das - da musst du aber wieder die hilfe von einem anwalt in anspruch nehmen, damit das ganze dann vor gericht entschieden werden kann...

    ist halt der umgedrehte weg wie bei dem "kampf" um das alleinige sorgerecht... lg

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    Antwort von Nellina Nellina

    Wenn man die Zustimmung des anderen hat, dann ja.

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    Antwort von HummelPups HummelPups

    warum nicht...Jugendamt hilft gerne, wenn man dort anruft! :)

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    Antwort von jumba jumba

    man kann als unverheiratete vom alleinigen zum gemeinsamen sorgerecht kommen. dann das alleinige beantragen und über eine entscheidung des familiengerichtes wieder zum alleinigen kommen. eine nochmalige erteilung des gsr beim jugendamt durch die mutter ist nicht mehr möglich. ein solcher antrag bei gericht würde zur belächelung führen. lasst es wie es ist. das ist schon ok so.

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    Antwort von BirgitAltmann BirgitAltmann

    ja diese Möglichkeiten gibt es - jedoch immer im Zusammenhang einer Prüfung durch das Jugendamt

    Kommentar von jumba jumbajumba

    jetzt nicht mehr. JA hat damit überhaupt nix zu tun.

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    Antwort von Milou645 Milou645

    Du scheinst ja einiges unternommen zu haben um das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Das ist ja nicht normal und automatisch. Jetzt willst Du es wieder ändern? Warum? Es gab doch Gründe dafür - erinnerst Du dich????? Sprich bitte mit dem Jugendsamt - die helfen dir bei egal was. Viel Glück und alles Gute!!!

    Kommentar von vompechverfolgt vompechverfolgtvompechverfolgt

    die gründe damals waren, das der KV und ich mit dem kind sehr weit auseinander wohnten und ich nicht "mal eben so" an notwendige unterschriften etc kam. ausserdem wollte er kein sorgerecht und deshalb hat er freiwillig darauf verzichtet, ich habe nicht gekämpft.

    Kommentar von Milou645 Milou645Milou645

    er wollte es damals nicht und heute wohl auch nicht, oder? Das kann doch nicht die Lösung sein. Ich meine das nicht böse - bitte sprich mal mit dem Jugendamt oder einer anderen Stelle. Die helfen dir! Du schaffst das und kriegst das hin! Ganz bestimmt! Gib nicht auf ;)

    Kommentar von vompechverfolgt vompechverfolgtvompechverfolgt

    wenn das mal so einfach wäre...

    Kommentar von Milou645 Milou645Milou645

    dann sag mal was das Problem ist....entweder hier oder Du schreibst mir eine Nachricht - wie das geht weisst Du, oder?

    Kommentar von vompechverfolgt vompechverfolgtvompechverfolgt

    nein, das weiß ich nicht. ich habe hier noch nie nachrichten geschrieben

    Kommentar von Milou645 Milou645Milou645

    guck mal bitte rechts oben in dem Feld. Du müsstest von mir eine Nachricht haben. Die klickst Du an und dann kannst Du mir schreiben

    Kommentar von jumba jumbajumba

    wenn er nur darauf verzichtet hat, dann ist seinerseits diese willenserklärung jederzeit wieder widerrufbar. ohne entscheidung des familiengerichtes, hat er nach wie vor gsr. sollte es eine entscheidung gegeben haben seitens eines gerichtes, dann ist diese entscheidung bindend. er kann natürlich für sich das alleinige sorgerecht beantragen. - so du es möchtest

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    Antwort von thorfax thorfax

    Ja beim Jugendamt kann man es teilen, aber nur mit dem richtigen Vater, und nach Einer Hochzeit kommt die Teilung automatisch.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    haben sie ja schon, wurde zurückübertragen zur mutter seitens eines gerichtes. ein zweites mal ist es nicht mehr übertragbar beim jugendamt.

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    Antwort von uwe8888 uwe8888

    bevor das sorgerecht zugeteilt - entzogen wird braucht es ja einiges. Solltest Du nicht in der lage sein, allein zurechtzukommen, hol dir Hilfe beim Jugendamt, wenn gewünscht kan´n es nach Gutachten auch wieder gemeinsam gestellt werden, dauert aber mehr als 3 Monate

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