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alleiniges Sorgerecht, kind wohnt aber beim Vater...Kindergeld

Frage von silo163 silo163

Hallo, ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn... Er lebt aber beim Vater seit 1 jahr weil es sein wunsch war. Nun bekommt mein Exmann das Kindergeld und es steht eine Klassenfahrt an... Mein ex weigert sich nundie Klassenfahrt zu bezahlen da er kein Sorgerecht hat.. Ist das richtig das ich die Klassenfahrt bezahlen muss oder wie läuft das?

Auch weigert sich meinEx die Schulbücher zu kaufen, da er der meinung ist nur weil er Kindergeld bekommt heisst es nicht das er es bezahlen muss.

Er versteift sich immer wieder darauf das er kein Sorgerecht für den Jungen habe und er ihm nichts kaufen darf (rechtlich)--- Er istwohl nicht geschäftsfähig mehr war seine aussage...

Ich meine ich habe damit kein Problem die hälfte der Klassenfahrt zu übernehmen aber komplet kann ich das auch nich.

Kennt sich da jemand mit aus?

LG silo

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Antworten (6)

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Es ist völlig egal, wer das Sorgerecht hat. Das hat mit den Unterhaltspflichten und mit dem Kindergeldanspruch GAR nix zu tun. Der Elternteil, bei dem das Kind NICHT lebt, ist barunterhaltspflichtig. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet Naturalunterhalt. Im Klartext: Das Kind lebt nicht bei Dir, Du bist Barunterhaltspflichtig. Im Barunterhalt sind Klassenfahrten aber bereits enthalten, so daß Du nicht zu zusätzlcihen Zahlungen verpflichtet werden kannst.

    Kommentar von silo163 silo163

    das heisst er kann mit dem kindergeld und demhartz4 was er für meinen Sohn bekommt also machen was er will?

    Das is doch dafür gedacht das wenn sowas mal ist..wie schulbücher etc...man esdavon nimmt?

    grübel

    Wie gesagt , ich soll die komplete schulbuchliste kaufen und er zahlt nich einen cent?

    Ich bezahle sogar schon das essesngeld für die schule und Klamoten zwischendurch und die Hälfte der Klassenfahrt!

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Du brauchst GAR nix zahlen. Nur bei unvorhergesehenen Ausgaben wird ggf. Extra Geld fällig. Das kann z.B. eine Erkrankung des Kindes sein. Schulbücher und Klassenfahrten sind aber vorhersehbar. Ganz zu schweigen davon, daß mehrtägige Klassenfahrten von Hartz IV sowieso extra übernommen werden. Das bekommt er also sowieso voll bezahlt.

    Dafür werden Allerdings Unterhalt und Kindergeld voll auf das Hartz IV angerechnet.

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    Antwort von tussihasser tussihasser

    uuups. ich hab da wohl was übersehen, du hast das alleinige sorgerecht? na komm, dann gib ihm das gemeinsame, er hat jawohl völlig recht, er macht die arbeit und die erziehung und du willst es ihm nicht honorieren?

    Bitte sucht nach einer Lösung, holt euch einen unparteiischen 3.ten

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    Antwort von tussihasser tussihasser

    Oh mann, das ist ja echt wieder ein übler fall von absichtlicher Provokation der Mutter ---- er ist nicht mehr geschäftsfähig, eigentlich zum weinen.....

    ABER ES GEHÖREN IMMER ZWEI ZU SO EINER ESKALATION

    sag mal, hast Du schonmal darüber nachgedacht, dass er die Wäsche für dein Kind wäscht und wenn Du eine Putzfrau dafür hälftig zahlen würdest, dann wäre das schon viel mehr als eine Klassenfahrt oder was meinst Du? In der Zeit in der er wäscht, kannst Du arbeiten, tu es doch für dein Kind..

    Frag ihn doch mal, wieso er das Sorgerecht will, was sind seine Motivationen? Keiner kriegt so leicht alleiniges Sorgerecht, da musst du ihm schon das Leben zur Hölle machen, damit er das alleinige erhält.

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    Antwort von silo163 silo163

    @skyfly: Er hat es mit absicht nicht beanragt beim amt damit ich für die vollen kosten aufkommen muss.

    -.-

    Ich zahle wirklich gern für mein Kind , aber mal so locker 400 Euro kann ichauch nich aufbringen.. deswegen war ja meine frage ob er nicht davon was bezahlen muss.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Bitte beantworte Beiträge mit "Antwort kommentieren":

    Das ist Unsinn: Nur, weil er es beim "Amt" nicht beantragt heißt das noch lange nciht, daß daduch für Dich irgendeine Rechtspflicht entstehen würde, die Kosten zu übernehmen. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun - Du mußt so oder so nicht zahlen.

    Kommentar von tussihasser tussihasser

    Doch Du musst Unterhalt zahlen, wenn Du Geld hast, abhängig vom Alter des Kindes kann es für dich teurer werden, wenn du monatlich Unterhalt zahlst statt die Schulbücher und die Klassenfahrt.

    Wenn Du kein Geld hast, dann sammelst Du Schulden an bei der Unterhaltsvorschusskasse.

    Diese Regelung finde ich persönlich wirklich ekelhaft, denn für viele Mütter ist es ein Grund, das Kind bei sich zu behalten, weil die keine Lust haben zu zahlen. Das passt nicht in ihr Rollenbild und die meisten Weiber sind echt Geldgeile Luder

    und das ist echt bitter, wenn man sieht, dass Entscheidungen zum Aufenthaltsort des Kindes vom Geld / Nichtschuldenwollens / Nichtzahlenwollens bestimmt werden....

    Wer zahlt den verheirateten Paaren eigentlich den Unterhalt.... find ich komisch eigentlich.

    Kommentar von tussihasser tussihasser

    wenn ihr beide kein geld habt, wieso zahlt das nicht harz4?

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    Antwort von MottiKarotti37 MottiKarotti37

    Das ist ja wohl die FRECHSTE AUSSAGE die ein VATER treffen kann...

    Das ist Abzocke und ein Frechheit dem Kind gegnüber...

    Er der tolle Hecht und Du die "böse" Mama??? ABER HALLO !!!

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    Antwort von blaubaer2000 blaubaer2000

    Gib ihm doch das Sorgerecht, wenn er sowieso dort wohnt...

    Kommentar von silo163 silo163

    So leich is das nicht..... Das gericht hat mir nicht ohne Grund das Sorgerecht gegeben.... man sieht ja das er im mom wohl nicht in derlage is sich um so welche sachen zu kümmern. Oder es aus Gnaz macht , aber das kind leidet dann darunter.

    Kommentar von blaubaer2000 blaubaer2000blaubaer2000

    dann verstehe ich nicht wieso das Kind beim Vater lebt...

    Kommentar von silo163 silo163

    Weil mein Sohn vor 1 Jahr zu ihm ziehen wollte... Das gericht aber dennoch der meinung ist das das alleinige sorgerecht bei mir bleiben soll...

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