Mein 9 jähriger Sohn ist im Nov. 06 zu seinem Vater gezogen. Das alleinige Sorgerecht habe ich. Nun möchte mein Sohn zu mir zurück, mein Exmann, droht ihm immer und er hat angst es zu sagen, sagt es immer nur mir, wenn ich ihn besuche oder wir telefonieren. Er kommt nun in den Ferien zu mir, kann ich meinen Sohn, wenn er nicht zurück will, bei mir behalten ohne das es Probleme gibt? Die alleinige Sorge habe ich nicht abgegeben.
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Soweit ich weiß, hast Du damit auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wenn Du das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, kann Dir gar nichts passieren. Dann kannst Du jederzeit den Jungen zu Dir holen, auch gegen den Willen des Vaters. Der Vater hätte nur eine Möglichkeit, gerichtlich eine andere Entscheidung herbei zu führen.

DU hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also könntest Du ihn "behalten", wenn ER nicht zurück will (oder auch wollte !) - DAS KIND IST ZU BEDAUERN, wenn er nur als "Waffe" benutzt wird. Dem Vater sollte das Umgangsrecht für eine Zeit entzogen werden, wenn er sein Kind so leiden läßt.