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alleiniges Sorgerecht, ein Kind möchte zum Vater ziehen

Frage von bini1969 bini1969

hallo, ich habe 3 kinder (13/11/5) von 2 Vätern, lebe mit einem anderen Partner zusammen. Die beiden großen sind von einem Mann, der kleinste von dem anderen partner. Sorgerecht/ Aufenthaltsbestimm.recht für die großen liegt bei mir. umgangsrecht wird wahrgenommen, alles läuft gut zwischen uns eltern und wird abgesprochen. alle wohnen in 1 stadt. die große möchte demnächst zu ihrem papa ziehen. ich hab bedenken: a) die geschwister leiden, weil sie sich wesentlich weniger sehen b) das familieneinkommen schrumpft erheblich und alle - auch die 2 übrigen - müssen sich einschränken (unterhalt fehlt und muß zudem bezahlt werden vs. die eingesparten kosten sinken nicht im gleichen maße.). lt Auslegung kind/ vater kann a) das kind mit 14 selbst bestimmen, wo es wohnt (auch bei alleinigem Sorgerecht?) b) gehts hier nur um das kindswohl/ wunsch des einen kindes, nicht von allen kindern (seh ich anders, mir war der geschwisterbund immer wichtig) Vorschlag von mir: mal einen Monat beim papa wohnen kommt ihrem wunsch nicht entgegen/ ist nicht akzeptabel. Bedenken lässst man nicht gelten.

gerichtlicher weg wird von keinem gewünscht - nur eine Lösung, mit der jeder leben kann. wie läuft sowas in gleich gelagerten Fällen? hab ich die finale entscheidungs"macht"? kinder und väter konnten sich auch außerplanmäßig sehen - schon vorher.

wie sind eure erfahrungen?

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Antworten (5)

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    Antwort von CaryAnne84 CaryAnne84

    Wenn deine Tochter bei ihrem Vater wohnen will und 14 oder älter ist hat sie das Recht das selbst zu entscheiden. Die finanziellen Gründe die du anführst haben an sich nichts mit dem einen Kind zu tun, das klingt ja nach Kind als Finanzsicherheit. Solange es keine Gründe gibt die zur Annahme führen dass das Kindeswohl beim Vater gefährdet wäre ist es absolut legitim wenn die Tochter zum Vater will (und er das auch will)

    Kommentar von bini1969 bini1969bini1969

    auch, wenn ich das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht habe? was ist da die Grundlage?

    finanzsicherheit? nein - nur es kann nicht jeder wunsch eines einzelnen immer finanziert werden - wenn bereits wohnraum für sie zur verfügung steht.

    Kommentar von CaryAnne84 CaryAnne84CaryAnne84

    ab 14 können die Kinder selbst über ihren Aufenthalt bestimmen, auch wenn du das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast.
    Und das hat mit bereits vorhandenem Wohnraum nichts zu tun, es ist einfach das RECHT des Kindes zu sagen ich möchte dauerhaft bei meinem Vater leben.

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    Antwort von claudia2566 claudia2566

    Ja das Liebe Geld, ich denke davon hängt ja alles ab. Ich habe auch den Fehler damals gemacht und habe mein Sohn nicht zu seinem Vater für immer gelassen, heute bereue ich es sehr, sein Vater hat 2 Stiefkinder erfolgreich erzogen beide haben den Meister, mein Sohn lebt von der Sozialhilfe, aus ihm wurde nichts, mach nicht den selben Fehler, lass dein Kind gehen wen es möchte, versucht es auf ein halbes Jahr dann kann man ja weiter sehen :-)

    Kommentar von helmut0202 helmut0202

    DH !

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    Antwort von Kerridiss Kerridiss

    Ich würde das Kind entscheiden lassen (sofern es für den Vater in Ordnung ist). Meine Schwester hat auch ein paar Jahre bei meinem Vater gelebt - und ich bei der Mutter. Das war zwar am Anfang hart, aber auf lange Sicht haben wir ein besseres Verhältnis zueinander bekommen.

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    Antwort von Qetan Qetan

    laß das Kind entscheiden.

  • 1
    Antwort von kuntzkids kuntzkids

    Diese Entscheidung sollte nicht von finanziellen Vor- oder Nachteilen abhängig gemacht werden. Das Kind hat ein Recht auf beide Eltern -- und die Erfahrungen, die es durch ein gemeinsames Zusammenleben macht.

    Oft entwickeln sich Dinge ganz anders, als man vorher befürchtet. Wie sich der Umzug auf das Geschwisterverhältnis auswirkt, kannst Du momentan nur mutmaßen.

    Sei gespannt auf die neuen Erfahrungen, die Du nun mit Deinem großen Kind machen wirst!

    Kommentar von bini1969 bini1969bini1969

    das finanzielle ist nicht das ausschlaggebende - meine tochter hat ihren vater - hatte sie schon vorher und konnte es auch nutzen. sie war auch schon häufiger außerplanmäßig dort, mal ein paar tage, mal eine woche.

    Kommentar von kuntzkids kuntzkidskuntzkids

    Gut so. Und jetzt möchte sie mehr. Was ängstigt Dich daran?

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