hallo, ich habe 3 kinder (13/11/5) von 2 Vätern, lebe mit einem anderen Partner zusammen. Die beiden großen sind von einem Mann, der kleinste von dem anderen partner. Sorgerecht/ Aufenthaltsbestimm.recht für die großen liegt bei mir. umgangsrecht wird wahrgenommen, alles läuft gut zwischen uns eltern und wird abgesprochen. alle wohnen in 1 stadt. die große möchte demnächst zu ihrem papa ziehen. ich hab bedenken: a) die geschwister leiden, weil sie sich wesentlich weniger sehen b) das familieneinkommen schrumpft erheblich und alle - auch die 2 übrigen - müssen sich einschränken (unterhalt fehlt und muß zudem bezahlt werden vs. die eingesparten kosten sinken nicht im gleichen maße.). lt Auslegung kind/ vater kann a) das kind mit 14 selbst bestimmen, wo es wohnt (auch bei alleinigem Sorgerecht?) b) gehts hier nur um das kindswohl/ wunsch des einen kindes, nicht von allen kindern (seh ich anders, mir war der geschwisterbund immer wichtig) Vorschlag von mir: mal einen Monat beim papa wohnen kommt ihrem wunsch nicht entgegen/ ist nicht akzeptabel. Bedenken lässst man nicht gelten.
gerichtlicher weg wird von keinem gewünscht - nur eine Lösung, mit der jeder leben kann. wie läuft sowas in gleich gelagerten Fällen? hab ich die finale entscheidungs"macht"? kinder und väter konnten sich auch außerplanmäßig sehen - schon vorher.
wie sind eure erfahrungen?
auch, wenn ich das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht habe? was ist da die Grundlage?
finanzsicherheit? nein - nur es kann nicht jeder wunsch eines einzelnen immer finanziert werden - wenn bereits wohnraum für sie zur verfügung steht.
ab 14 können die Kinder selbst über ihren Aufenthalt bestimmen, auch wenn du das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast.
Und das hat mit bereits vorhandenem Wohnraum nichts zu tun, es ist einfach das RECHT des Kindes zu sagen ich möchte dauerhaft bei meinem Vater leben.