Hallo .... Ich habe eine Frage .... Eine Freundin von mir hat sich von ihrem arabischen Freund getrennt, da dieser sie von vorne bis hinten belogen und betrogen hat. Verheiratet sind sie nicht. Die beiden haben eine gemeinsame Tochter, die auch den Nachnamen des Vaters trägt und sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Ist es irgendwie möglich das alleinige Sorgerecht wieder zu erlangen oder ist das wirklich nur mit einem Familiengericht möglich ??? Sie hat nämlich Angst, dass wenn er alleine mit der Tochter ist, diese vielleicht einfach mit nimmt. Man hört ja immer so viel in den Medien .... Er hatte aber auch schon in der Beziehung nicht sehr viel Interesse fürs Kind und war kaum da um sich um seine Familie zu kümmern. Ihm waren seine Kumpels und andere Frauen anscheinend wichtiger. Und auch wenn mit Ihrer Tochter irgendwas ist, brauch man ja immer die Einverständniserklärung vom Vater. Aber wie sieht es aus wenn man ihn plötzlich nicht mehr erreichen kann ... ???
Sie tut mir so leid und ich würde ihr gern helfen ....
Würde mich über Ratschläge sehr freuen .... Vielen Dank
was spielt das für eine rolle?
na, wenn die mutter des kindes angst hat, dass er mit dem kind abhauen könnte und das kind hat sogar den nachnamen des vater, dann ist es für ihn noch leichter unterzutauchen, denn laut kinderausweis wird kein mensch stutzig bei gleichen nachnamen. z.b. bei einem arzt oder anmeldung in einer schule etc.