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Alleinige Sorgerecht wieder erlangen ....

Frage von littlekitty86 littlekitty86

Hallo .... Ich habe eine Frage .... Eine Freundin von mir hat sich von ihrem arabischen Freund getrennt, da dieser sie von vorne bis hinten belogen und betrogen hat. Verheiratet sind sie nicht. Die beiden haben eine gemeinsame Tochter, die auch den Nachnamen des Vaters trägt und sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Ist es irgendwie möglich das alleinige Sorgerecht wieder zu erlangen oder ist das wirklich nur mit einem Familiengericht möglich ??? Sie hat nämlich Angst, dass wenn er alleine mit der Tochter ist, diese vielleicht einfach mit nimmt. Man hört ja immer so viel in den Medien .... Er hatte aber auch schon in der Beziehung nicht sehr viel Interesse fürs Kind und war kaum da um sich um seine Familie zu kümmern. Ihm waren seine Kumpels und andere Frauen anscheinend wichtiger. Und auch wenn mit Ihrer Tochter irgendwas ist, brauch man ja immer die Einverständniserklärung vom Vater. Aber wie sieht es aus wenn man ihn plötzlich nicht mehr erreichen kann ... ???

Sie tut mir so leid und ich würde ihr gern helfen ....

Würde mich über Ratschläge sehr freuen .... Vielen Dank

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von tinajanet tinajanet

    Es gibt keine Möglichkeit, einfach so das alleinige Sorgerecht wiederzuerlangen. Das einzige was "außergerichtlich" geht, ist eine Umgangsvereinbarung beim Jugendamt, in der festgelegt werden kann, wie der Umgang auszusehen hat. Die Bedenken die Deine Freundin hat, sollte sie auf jeden Fall dem Jugendamt vortragen. Allerdings hätte auch ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht beim Familiengericht keinen Erfolg, wenn es nicht schwerwiegende Gründe gibt. Da reicht ein fehlendes Interesse nicht aus. Und auch ein Verdacht, es könnte so und so kommen ist unerheblich solange wie es keine guten Argumente gibt, die dies wahrscheinlich machen. Wichtig ist nicht, was Deine Freundin denkt was der Vater machen könnte sondern was er tatsächlich tut. Um das Sorgerecht entzogen zu bekommen zählen nur die Dinge, die den Umgang mit der Tochter betreffen. Wie viele Frauen er sich sucht, wie er seine Freizeit verbringt usw interessieren nicht. Da müsste er das Kind schon mißhandeln oder anderweitig seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Erfolg könnte aber trotzdem der Schritt vor Gericht bringen, da nämlich im Urteil des Richters festgelegt werden kann, welche Dinge der Vater zu beachten hat. Wenn er sich daran nicht hält, kann man dann dagegen angehen. Was die ständigen Unterschriften angeht, so braucht sie diese NUR bei Dingen von Belang und nicht für alles. So zB bei einer Schulanmeldung, einem Umzug ins Ausland oder einer schwerwiegenden Operation.

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    Antwort von Terezza Terezza

    all diese fragen kann das jugendamt beantworten.

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    Antwort von tschona tschona

    warum um himmels willen trägt das kind den nachnamen des vaters????

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    was spielt das für eine rolle?

    Kommentar von tschona tschonatschona

    na, wenn die mutter des kindes angst hat, dass er mit dem kind abhauen könnte und das kind hat sogar den nachnamen des vater, dann ist es für ihn noch leichter unterzutauchen, denn laut kinderausweis wird kein mensch stutzig bei gleichen nachnamen. z.b. bei einem arzt oder anmeldung in einer schule etc.

    Kommentar von littlekitty86 littlekitty86

    Das ist eine Gute Frage ... Sie war halt verliebt ... Keine Ahnung ... ich weiß, dass es eine doofe Entscheidung war aber jetzt ist es leider zu spät. Sie wollte ja auch nicht hören und ihm immer alles recht machen ...

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