Hallo,
bekomme ich Unterhalt vom Vater des Kindes, wenn ich das alleinige Sorgerecht habe?
Ich habe vorhin über google.de nachgelesen, dass wenn man nur das Umgangsrecht hat, man keinen Unterhalt zahlen muss...
was stimmt denn jetzt?
Hallo,
bekomme ich Unterhalt vom Vater des Kindes, wenn ich das alleinige Sorgerecht habe?
Ich habe vorhin über google.de nachgelesen, dass wenn man nur das Umgangsrecht hat, man keinen Unterhalt zahlen muss...
was stimmt denn jetzt?
Das www ist schlimmer als mancher Stammtisch ... und nicht allen Posts im Internet sollte man Glauben schenken.
Natürlich hat man einen Anspruch auf Unterhalt, auch bei alleinigem Sorgerecht
Wer hat denn diesen Unsinn verzapft? Natürlich hast Du ein Recht auf Unerhalt für Dein Kind.
NUR wenn er als Vater in der Geburtsurkunde steht,bei "unbekannt"dürfen auch Unbekannte (Amt-Steuerzahler)blechen!
ja er wird drin stehen
nur weil vater nicht in der geburtsurkunde steht, heißt es noch lange nicht das er als vater unbekannt geführt wird und noch nicht anerkannter vater ist.
Natürlich bekommst Du auch Unterhalt,wenn Du das alleinige Sorgerecht hast.
da hast du aber was falsches gelesen. Umgangsrecht ist BESUCHSZEIT das hat mit Unterhalt nichts zu tun.
Also egal ob Alleinige sorgerecht oder nicht der Vater mus trotzdem Unterhalt Zahlen.
natürlich muss er unterhalt zahlen. ob alleiniges oder geteiltes sorgerecht ist egal. wichtig ist nur das derjenige der als vater eingetragen ist unterhal´tspflichtig ist.
Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass man auch Unterhalt für die Kinder bekommt, wenn man das alleinige sorgerecht hat. Selbst wenn der Vater das Umgangsrecht aberkannt bekommen hat muss er Unterhalt zahlen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ich würde mir wohl überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Erstmal ist es heutzutage nicht einfach es durchzusetzen und dann sollte man wirklich erwägen, was sinnvoller ist.
ich bin mit ihm nicht verheiratet und nicht zusammen, deswegen möchte ich das alleinige.
wenn du mit ihm nicht verheiratet und nicht zusammen bist (letzteres ist irrelevant), dann hast du auch das alleinige sorgerecht. solltest du ihm das sorgerecht zur hälfte zugebilligt haben, nach der geburt etc, dann wirst du es auch nicht mehr bekommen.
Natürlich steht Dir Unterhalt zu. Das hat nichts mit dem Sorgerecht oder Umgangsrecht zu tun.
das habe ich ja noch nie gehört. Der Vater muss immer Unterhalt bezahlen. Das Jugendamt fragen oder dort den Vorschuss holen.
Sie holen sich die Kohle dann vom Kindsvater wieder zurück.
der Unterhaltsvorschuss wäre leider weniger als die Hälfte...
ach quatsch, das is das Minimum, abzüglich des Kindergeldes .. wie es normal halt auch ist.
wenn der vater nicht zahlen könnte (je nach dem wie es bei ihm ist).... auch dann würdest du "nur" unterhaltsvorschuss bekommen! sei froh wenn du überhaupt geld bekommst wenn der vater nicht zahlen kann... und wenns nur weniger als die hälfte wäre, was schwachsinn ist!!! geld ist geld
Der Vater ist Unterhaltspflichtig,ganz gleich ob er das Sorgerecht mit hat oder auch nicht.Auch wenn er kein Umgangsrecht hat,ist er Unterhaltspflichtig.Umgangsrecht hat aber jedes Elternteil,sofern nicht etwas ganz böses vorgefallen ist.Wer Kinder macht,muß seine Kinder auf unterhalten.Es wäre ja sonst einfach sich von der Unterhaltspflicht zu drücken.
es bekommt immer der elternteil unterhalt, bei dem das kind lebt, das ist unabhängig davon, ob alleiniges oder geteiltes sorgerecht. umgangsrecht bedeutet eigentlich nur, dass der elternteil bei dem das kind nicht lebt, das recht hat dieses regelmäßig zu sehen.
DH ... so ist es
DAS KIND hat das recht auf unterhalt vom vater!!!!