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Alleinige Sorgerecht, trotzdem Unterhalt?

Frage von desperadaxx desperadaxx

Hallo,

bekomme ich Unterhalt vom Vater des Kindes, wenn ich das alleinige Sorgerecht habe?

Ich habe vorhin über google.de nachgelesen, dass wenn man nur das Umgangsrecht hat, man keinen Unterhalt zahlen muss...

was stimmt denn jetzt?

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Antworten (12)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von charles0308 charles0308

    Das www ist schlimmer als mancher Stammtisch ... und nicht allen Posts im Internet sollte man Glauben schenken.

    Natürlich hat man einen Anspruch auf Unterhalt, auch bei alleinigem Sorgerecht

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    Antwort von MajaMacadamia MajaMacadamia

    Wer hat denn diesen Unsinn verzapft? Natürlich hast Du ein Recht auf Unerhalt für Dein Kind.

    Kommentar von charles0308 charles0308charles0308

    DH ... so ist es

    Kommentar von Missy83 Missy83Missy83

    DAS KIND hat das recht auf unterhalt vom vater!!!!

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    Antwort von Tessa13 Tessa13

    NUR wenn er als Vater in der Geburtsurkunde steht,bei "unbekannt"dürfen auch Unbekannte (Amt-Steuerzahler)blechen!

    Kommentar von desperadaxx desperadaxxdesperadaxx

    ja er wird drin stehen

    Kommentar von jumba jumbajumba

    nur weil vater nicht in der geburtsurkunde steht, heißt es noch lange nicht das er als vater unbekannt geführt wird und noch nicht anerkannter vater ist.

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    Antwort von Mizi59 Mizi59

    Natürlich bekommst Du auch Unterhalt,wenn Du das alleinige Sorgerecht hast.

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    Antwort von Petra1607 Petra1607

    da hast du aber was falsches gelesen. Umgangsrecht ist BESUCHSZEIT das hat mit Unterhalt nichts zu tun.

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    Antwort von Binemaja30 Binemaja30

    Also egal ob Alleinige sorgerecht oder nicht der Vater mus trotzdem Unterhalt Zahlen.

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    natürlich muss er unterhalt zahlen. ob alleiniges oder geteiltes sorgerecht ist egal. wichtig ist nur das derjenige der als vater eingetragen ist unterhal´tspflichtig ist.

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    Antwort von Mikaela Mikaela

    Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass man auch Unterhalt für die Kinder bekommt, wenn man das alleinige sorgerecht hat. Selbst wenn der Vater das Umgangsrecht aberkannt bekommen hat muss er Unterhalt zahlen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ich würde mir wohl überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Erstmal ist es heutzutage nicht einfach es durchzusetzen und dann sollte man wirklich erwägen, was sinnvoller ist.

    Kommentar von desperadaxx desperadaxxdesperadaxx

    ich bin mit ihm nicht verheiratet und nicht zusammen, deswegen möchte ich das alleinige.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    wenn du mit ihm nicht verheiratet und nicht zusammen bist (letzteres ist irrelevant), dann hast du auch das alleinige sorgerecht. solltest du ihm das sorgerecht zur hälfte zugebilligt haben, nach der geburt etc, dann wirst du es auch nicht mehr bekommen.

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    Antwort von Sally2809 Sally2809

    Natürlich steht Dir Unterhalt zu. Das hat nichts mit dem Sorgerecht oder Umgangsrecht zu tun.

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    Antwort von bonasera bonasera

    das habe ich ja noch nie gehört. Der Vater muss immer Unterhalt bezahlen. Das Jugendamt fragen oder dort den Vorschuss holen.

    Sie holen sich die Kohle dann vom Kindsvater wieder zurück.

    Kommentar von desperadaxx desperadaxxdesperadaxx

    der Unterhaltsvorschuss wäre leider weniger als die Hälfte...

    Kommentar von phoinic phoinicphoinic

    ach quatsch, das is das Minimum, abzüglich des Kindergeldes .. wie es normal halt auch ist.

    Kommentar von Missy83 Missy83Missy83

    wenn der vater nicht zahlen könnte (je nach dem wie es bei ihm ist).... auch dann würdest du "nur" unterhaltsvorschuss bekommen! sei froh wenn du überhaupt geld bekommst wenn der vater nicht zahlen kann... und wenns nur weniger als die hälfte wäre, was schwachsinn ist!!! geld ist geld

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    Antwort von Pinsel11 Pinsel11

    Der Vater ist Unterhaltspflichtig,ganz gleich ob er das Sorgerecht mit hat oder auch nicht.Auch wenn er kein Umgangsrecht hat,ist er Unterhaltspflichtig.Umgangsrecht hat aber jedes Elternteil,sofern nicht etwas ganz böses vorgefallen ist.Wer Kinder macht,muß seine Kinder auf unterhalten.Es wäre ja sonst einfach sich von der Unterhaltspflicht zu drücken.

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    Antwort von lunax1977 lunax1977

    es bekommt immer der elternteil unterhalt, bei dem das kind lebt, das ist unabhängig davon, ob alleiniges oder geteiltes sorgerecht. umgangsrecht bedeutet eigentlich nur, dass der elternteil bei dem das kind nicht lebt, das recht hat dieses regelmäßig zu sehen.

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