ich bin seit drei jahre geschieden und habe einen sohn von 6 jahren. ich bin schweizerin und mein ex ist ein staaterloser anerkannter asylant, nach der scheidung hat mein ex das kind nicht mehr besuchsrechte die er hatte eingehalten. nach knap 2,5 jahren taucht er auf und will das kind sehen. da ging ich zu vormundschaftsbehörde und meldete ich dies da mein sohn ja gar nicht so richtig kennt und den kontackt langsam aufbauen. so weit gut mit begleit person in einem kinderhort treffen sie sich all zwei wochen zuerst 2 stunden dann 3 stunden und der nächste schritt kommt 4 stunden und der ex darf ihn mitnehmen zu spazieren und so weiter.jetzt meine frage ist wie viel recht habe ich um dies zu lenken als alleinige sorgeberechtigte mutter weil ich habe angst und der ex haltet wegen behörde einfach ein da er ja negative sachen gebaut hat. mein sohn geht nicht immer mit begeisterung bei dem treffen. ich komme langsam sehr hielflos vor wen wier alle vier personen am tisch sitzen und besprechen wegen besuchzeit wie es weiter geht.die vier personen sind vormundschafts behörde,die leiterin von begleitpersonen im kinderhort der ex und ich. da habe ich gefühl dass ich nichts machen kann oder nichts sagen kann.bitte um eine antwort welche rechte ich habe. danke um voraus gruss azelina

Wenn ich dich richtig verstehe hast du Angst davor, der Vater könnte dir den Sohn wegnehmen? Ich weiß nicht genau, wie das in der Schweiz geregelt ist. In Deutschland hast du das alleinige Sorgerecht, d.h. der Vater darf das Kind nur mit deiner Zustimmung sehen. Die hast du gegeben, also darf er das Kind sehen unter Vorgaben, die du gemacht hast (langsames kennenlernen). Wenn du den Verdacht hast, der Vater tut diesem Kind nicht gut, kannst du deine Zustimmung wieder zurücknehmen, und der Vater sieht das Kind nicht mehr. Dann mußt du aber auch stark bleiben und es nicht mehr zulassen. Sonst leidet das Kind.
Ich denke, du hast Angst, das er mit dem Kind abhaut. Diese Angst mußt du dem Richter mitteilen. Der kann bewirken, das das Kind nicht alleine mit dem Vater ist.
schwierige sache das. scheint alles nach geltendem recht zu laufen. tipp: spreche über deine ängste mit ihnen. er ist der vater, da kannst du wenig machen, aber du musst mit deinen sorgen nicht alleine sein. ich empfehle ein kirchliche beratungstellte für alleinerziehende

Wovor hast du Angst?
meinName am 6. Juli 2009 01:16 Du kannst das Besuchsrecht einschränken (lassen) wenn es triftige Gründe dafür gibt. Du kannst dir Unterstützung beim Jugendamt holen oder dir einen Anwalt nehmen. Es gibt auch die Möglichkeit des betreuten Umgangs.