Hallo an alle! Mein Freund und ich (mit Kind) sind jetzt zusammen gezogen. Beim Ortsamt erzählte mann uns nun, daß ich nun nicht mehr als alleinerziehend gelte und statt Steuerklasse 2 mit vollem Kind, jetzt nur noch Steuerklasse 1 mit vollem Kind bin... stimmt das wirklich? Der Beamte meinte, sobald eine andere person, die über 18 jahre alt ist, mit uns wohnt, träfe dieser Fall ein...
Alleinerziehnden "Status" verloren, weil ich mit Freund zusammen ziehe?
Antworten (8)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Lotte4Lotte4
Kannst Du hier nachlesen: srbg.de/steuerklasse-2-bei-der-lohnsteuer.html
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2Antwort von
michi89michi89
richtig, alleinerziehend bist du dort auch nicht wenn du z.b. noch bei deinen eltern lebst, mit freundin in wg oder anderes
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1Antwort von
Sabune2Sabune2
ja, das ist leider so, auch wenn dein freund nicht der vater des kindes ist. du hast jetzt die schlechteste steuerklasse
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1Antwort von
FrolleinSchulzeFrolleinSchulze
ja.. ist so kannst der Dame (oder dem Herrn) ruhig glauben wieso sollte sie Quatsch erzählen fg
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0Antwort von
nadine120785nadine120785
wenn ihr als eine eheähnliche Gemeinschaft durchgeht ist das glaube ich richtig...wenn du in eine WG etc ziehst ist das nicht der Fall...wurde glaube ich irgendwann in 2005 mal geändert, dass es die Steuerklasse 2 nur noch für "richtige" alleinerziehende gibt...
Aber bloß zusammenziehen ist für mich nicht eheähnlich...
1000 Dank Lotte! Deine Antwort verdient ein Superplus! ich wollte es ja nicht für Wahr haben und dachte, der Typ beim Ortsamt denkt sich da was aus - aber nun habe ich gleich schriftlich die erklärung! Im Mai heiraten wir eh, dann ändert sich wieder alles! Aber auch gut zu wissen, daß man nur 1x pro Jahr seine Steuerklasse ändern kann, welches ich auch aus Deinem mir gesandten Link rausgelesen habe! Vielen Dank nochmal! Gruß zoe
Na dann alles Gute und viel Glück.
Der Freibetrag in Steuerklasse 2 löst ja auch bestimmt kein Jubelgeschrei aus.