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Alleinerziehnden "Status" verloren, weil ich mit Freund zusammen ziehe?

Frage von zoegirl333 zoegirl333

Hallo an alle! Mein Freund und ich (mit Kind) sind jetzt zusammen gezogen. Beim Ortsamt erzählte mann uns nun, daß ich nun nicht mehr als alleinerziehend gelte und statt Steuerklasse 2 mit vollem Kind, jetzt nur noch Steuerklasse 1 mit vollem Kind bin... stimmt das wirklich? Der Beamte meinte, sobald eine andere person, die über 18 jahre alt ist, mit uns wohnt, träfe dieser Fall ein...

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Lotte4 Lotte4

    Kannst Du hier nachlesen: srbg.de/steuerklasse-2-bei-der-lohnsteuer.html

    Kommentar von zoegirl333 zoegirl333

    1000 Dank Lotte! Deine Antwort verdient ein Superplus! ich wollte es ja nicht für Wahr haben und dachte, der Typ beim Ortsamt denkt sich da was aus - aber nun habe ich gleich schriftlich die erklärung! Im Mai heiraten wir eh, dann ändert sich wieder alles! Aber auch gut zu wissen, daß man nur 1x pro Jahr seine Steuerklasse ändern kann, welches ich auch aus Deinem mir gesandten Link rausgelesen habe! Vielen Dank nochmal! Gruß zoe

    Kommentar von Lotte4 Lotte4Lotte4

    Na dann alles Gute und viel Glück.

    Der Freibetrag in Steuerklasse 2 löst ja auch bestimmt kein Jubelgeschrei aus.

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    Antwort von michi89 michi89

    richtig, alleinerziehend bist du dort auch nicht wenn du z.b. noch bei deinen eltern lebst, mit freundin in wg oder anderes

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    Tja, so isses!

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    Antwort von Lotte4 Lotte4

    Ja das stimmt. Das hat mit eheähnlich Nichts zu tun.

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    Antwort von Sabune2 Sabune2

    ja, das ist leider so, auch wenn dein freund nicht der vater des kindes ist. du hast jetzt die schlechteste steuerklasse

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    Antwort von FrolleinSchulze FrolleinSchulze

    ja.. ist so kannst der Dame (oder dem Herrn) ruhig glauben wieso sollte sie Quatsch erzählen fg

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    Antwort von pluga pluga

    jop das is so

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    Antwort von nadine120785 nadine120785

    wenn ihr als eine eheähnliche Gemeinschaft durchgeht ist das glaube ich richtig...wenn du in eine WG etc ziehst ist das nicht der Fall...wurde glaube ich irgendwann in 2005 mal geändert, dass es die Steuerklasse 2 nur noch für "richtige" alleinerziehende gibt...

    Aber bloß zusammenziehen ist für mich nicht eheähnlich...

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