1

Alleinerziehnde Mutter in der Zweitausbildung nach Elternzeit, Zuschüsse?

Frage von HavanaK HavanaK

Hallo zusammen,

eine gute Freundin von mir steckt gerade in einer ziemlich schlechten Situation. Sie hat ein 3 jähriges Kind, lebt mit ihr Tochter in einer 2 Zimmer-Wohnung und macht gerade ihre Zweitausbildung seit August. Davor war sie in Elternzeit, bezog also ALG II. Dieses wurde logischerweise mit Beginn der Ausbildung gestrichen.

Zur Zweiausbildung sei noch gesagt, dass sie diese macht, da sie in ihrem alten Beruf aufgrund der üblichen Arbeitszeiten nicht arbeiten kann. Die kollidieren total mit Kita-Öffnungszeiten.

Nun zum Problem. BAB hat sie beantragt und es wurde abgelehnt. Auch Wohngeld wurde abgelehnt mit der Begründung, sie verdiene ZU WENIG.(hä? klar, sonst braucht man keine zuschüsse). Bafög fällt eh weg, da es eine betriebliche Ausbildung ist.

Daher sieht es momentan so aus bei ihr, dass ihr Ausbildungsgehalt genau die Miete deckt. Kindergeld und Unterhalt vom Kindsvater kriegt sie zwar, trotzdem ist die Summe aller Bezüge deutlich unter jener, die sie zu ALG II-Zeiten hatte. Es reicht also vorne und hinten nicht.

Kindergeld für SIE gibt es übrigens nicht, da sie 26 ist.

Hat einer einen guten Rat?

  • eventuell Wohngeld auch für die Tochter beantragen? geht das?
  • Eine Aufstockung durch ALG II scheint ja nicht zu klappen.
  • Kinderzuschuss evtl.? Käme da auch genug bei rum?

Danke schonmal im Voraus für eure Antworten.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 4
    Antwort von Schreiberlilli Schreiberlilli

    HavanaK!

    Sie hätte sich sinnvollerweise um eine Umschulung durch die Arbeitsagentur bemüht. Dann hätte sie Übergangsgeld und sogar Betreuungsgeld für die Tochter bekommen.

    Nun bezieht sie Ausbildungsgehalt und kann natürlich Wohngeld beantragen. Gegen den Ablehnungsbescheid soll sie umgehend Widerspruch bzw. Klage einreichen. Ihr Einkommen muss sie selbstverständlich belegen können. Die Kosten/Ausgaben auch!

    Es geht aber bei dem Einkommen nicht darum, was sie vorher hatte, sondern ob der gesetzliche Bedarf gedeckt ist.

    Eins verstehe ich nicht. Wieso klappt es mit der Aufstockung nicht? Ist das sicher und abgeklärt? Sie sollte einfach einen schriftlichen Antrag stellen.

    Was ist mit Kindergeldzuschlag? Den gibt es auch unter bestimmten Voraussetzungen.

    Vielleicht könntet Ihr bei einer örtlichen Beratungsstelle wegen beratender und /oder finanzieller Unterstützung fragen. Zum Beispiel beim Sozialdienst Katholischer Frauen oder ähnliches.

    Schöne Grüße und viel Erfolg

  • 0
    Antwort von emser emser

    Im alten Beruf kann sie nicht arbeiten, wegen der Kita Öffnungszeiten, aber eine Ausbildung kann sie machen? Versteh ich nicht, wenn ich ehrlich bin! (Was war/ist denn ihr alter Beruf?) Kollidieren die Zeiten nicht mit der Kita? Wegen irgendwelcher Zuschüsse würde ich mal beim Sozialamt fragen, oder eieiner Beratungsstelle der Diakonie, od. ähnlichem. Da wird sie sicher kompetent beraten. Viel Erfolg!

    Kommentar von HavanaK HavanaK

    sie hat Konditorin gelernt. Da findet das Geschäft vweit vor den Öffnungszeiten der Kita statt.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.