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Alleinerziehendenzuschlag

Frage von leny1985 leny1985

Hallo zusammen. Ich lebe mit meinem Kind alleine, leider von der Arge, bekomme die volle Regelleistung, bekomme aber keinen Unterhaltsvorschuss, da die UV-stelle sagt, ich sei nicht alleinerziehend weil sich der Vater regelmäßig um unseren Sohn kümmert. Im Bewilligungsbescheid der Arge viel mir auf, dass der Alleinerziehendenzuschlag nicht mitberechnet wurde, (dabei bin ich doch alleinerziehend, denn ich lebe mit meinem Kind alleine) daraufhin schrieb ich einen Brief zur Arge...ein paar Tage später bekomme ich von der Arge einen Anruf: (Wir haben beschlossen, Sie bekommen keinen AZ, weil Sie ja nicht alleinerziehend sind.) Daraufhin habe ich einen Widerspruch geschrieben, einmal dass es nicht aufgelistet war und einmal gegen diese merkwürdige telefonische Ablehnung. Jetzt weiß ich nicht wirklich weiter denn laut § 21 bin ich alleinerziehend weil ich wie gesagt mit meinem Kind alleine lebe, ohne Partner. Die UV-kasse sieht es anders, weil sich der Papa kümmert...aber was passiert jetzt? Noch nicht mal die Arbeitslosenberatung kann mir ne richtige Auskunft geben, dabei möchte ich doch nur wissen ob der AZ mir zusteht... Hoffe mir kann jemand helfen..... Liebe Grüße :-)

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Antworten (10)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Funki1969 Funki1969

    Das Umgangsrecht des Vaters hat nichts (!!!) mit dem Status "alleinerziehend" zu tun.

    Da nur Du und Dein Kind unter der angegebenen Anschrift wohnen, bist Du definitiv alleinerziehend. Selbst wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, giltst Du als alleinerziehend. Daher war Dein Widerspruch richtig und begründet.

    Insofern steht Dir auch der Mehrbedarf für Alleinerziehende nach § 21 SGB II zu. Lass nicht locker und kläre auch mal die vom Jugendamt auf!!! Notfalls holst Du Dir kostenfrei für Dich und Dein Kind die sogenannte steuerliche Lebensbescheinigung vom Einwohnermeldeamt und hältst diese beiden Ämtern vor die Nase!!! Beharre auf Dein Recht - anwaltliche Vertretung sei hier aber besser angebracht - Prozesskostenhilfe sollte frei sein und in diesem Fall ohne Rückzahlung.

    Kommentar von leny1985 leny1985leny1985

    Viele Dank :-)

    Kommentar von leny1985 leny1985leny1985

    aber befindet sich denn die Unterhaltsvorschusskasse im Recht, dass ich in deren Augen nicht alleinerziehend bin wenn sich der Vater regelmäßig kümmert?

    Kommentar von truxumuxi truxumuxitruxumuxi

    Was verstehst du unter kümmern. Bitte genauer definieren. Ein bloßes Besuchs- und Umgangsrecht kann das ja nicht sein. Wenn er bei dir wohnt, dann ist es was anderes. Oder wenn er über die Hälfte de Monats bei seinem Vater wohnt. Dann steht es dir auch nicht zu.

    Kommentar von leny1985 leny1985leny1985

    Nein mein Sohn wohnt bei mir und hält sich auch nur bei mir auf.Der Papa kommt halt ein paar mal die Woche um den Kleinen zu sehen und unternimmt auch mal was mit dem Kleinen oder mit uns beiden.

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    Das Jugendamt befindet sich nicht im Recht. Für diese gelten die gleichen Gesetze in Bezug auf die Auslegung im rechtlichen Sinne. Du bist alleinerziehend. Selbst wenn Dein Kind mit Deinem Einverständnis die Hälfte des Jahres beim Vater wohnt, bist Du immer noch allein erziehend, da sich der gewöhnliche Aufenthalt nicht ändert - der Hauptwohnsitz Deines Kindes ist trotzdem noch bei Dir.

  • 4
    Antwort von aena23 aena23

    hallo, wenn der vater nicht bei dir gemeldet ist, bist du alleinerziehend, da können die sich auf den kopf stellen. auch wenn der papi sich oft kümmert, das ist doch toll:-))!!

    ich würde da bis zum aüssersten gehen, lass dir nix gefallen..! vlg

    Kommentar von leny1985 leny1985leny1985

    Vielen Dank für deine liebe Antwort jetzt gehts mir viel besser.... :-)

  • 3
    Antwort von Franticek Franticek

    Hier wuerde ich recht schnell zu einem Anwalt raten.

  • 2
    Antwort von lovegame83 lovegame83

    gebe die sache zu einem anwalt. mache gerade etwas sehr ähnliches durch.

  • 1
    Antwort von ivonne82 ivonne82

    es kommt auf den umfang des umgangs an. wenn der vater sich zu gleichen teilen um das kind kümmert, also zb den halben monat bei dir und die andere hälfte bei ihm, bist du nicht alleinerziehend. ob du das alleinige oder ihr das geteilte sorgerecht habt ist dabei egal. also wenn du schreibst das er sich ein paar mal die woche um das kind kümmert verstehe ich die einschätzung des jugendamtes und der arge. wenn man bedenkt das ein ehepaar wo der vater erst von der arbeit kommt wenn das kind schläft und sich dann auch nur 2 tage am wochenende um das kind kümmern kann die mutter auch nicht als alleinerziehend gilt.

  • 1
    Antwort von truxumuxi truxumuxi

    Wenn das Kind bei dir gemeldet ist und du alleinerziehend bist, dann bist du es ohne wenn und aber. Ein Umgangs- oder Besuchsrecht des Vaters hat nichts damit zu tun. Derjenige beim dem das Kind lebt und gemeldet ist, ist der Alleinerziehende. Ich habe noch nicht recht verstanden um was es geht. Zahlt denn der Vater des Kindes Unterhalt oder nicht oder hast du Unterhaltsvorschuss beantragt, weil der Vater nicht zahlt. Das ist nicht ganz klar. Beides hat aber mit dem Status Alleinerziehend nichts zu tun. Auch ein gemeinsames Sorgerecht spielt da keine Rolle. Erst wenn der Vater des Kindes sind mehr als 50% des Monats, also über die Hälfte um das Kind kümmert, es also bei ihm übernachter usw. dann kann man den Unterhalt halbieren, aber nicht wegfallen lassen. Bring mehr Infos, dann kann ich mehr sagen.

    Kommentar von leny1985 leny1985leny1985

    Danke erst einmal für deine Antwort! :-) Also Unterhalt zahlt er keinen, weil er sich in ner Ausbildung befindet und netto gerade mal 200 euro hat. UV hatte ich beantragt, ist aber abgelehnt worden, weil DER PAPA ICH REGELMÄßIG UM DEN KLEINEN KÜMMERT. Ich habe heute wieder mit dem Kerl der ARGE getelt, der schadenfroh zu mir meinte: wenn ich laut der UV-kasse nicht alleinerziehend bin, dann bin ich es bei der Arge auch nicht. Ich habe ihn dann auf den Paragraphen 21 aufmerksam gemacht, der für mich spricht, aber er blieb bei seiner Meinung. Naja auf einmal rief er mich zurück und meinte zu mir: ihm wäre etwas aufgefallen und er würde meinen Fall nochmal bearbeiten und mich morgen oder übermorgen anrufen. Ich bin mal echt gespannt, aber ich habe auch angst!!Vielleicht will der mich noch mehr fertig machen......oder vielleicht wird er morgen zugeben falsch informiert gewesen zu sein :-(

  • 1
    Antwort von Michellin Michellin

    Lohnsteuer 2= alleinerziehend. Hast du das????

    Kommentar von leny1985 leny1985leny1985

    ja genau :-)

  • 1
    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Lass dich von einem Anwalt beraten. In deinem Fall bekommst du wenn du klagen musst PKH (Prozesskostenbeihilfe). Da ist die Beratung beim Anwalt auch kostenlos.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Da ist die Beratung beim Anwalt auch kostenlos.''

    Die Beratung beim Anwalt ist nicht kostenlos, aber man kann Beratungshilfe beantragen.

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    Im Fall einer Klage werden die Anwaltskosten über PKH abgedeckt. Für die Klage vor dem Sozialgericht braucht man aber keinen Anwalt unbedingt. Daher bieten viele Anwälte die Beratung kostenlos an. Beratungshilfe kenne ich nicht. Kann schon sein, das es so etwas gibt. Damit kenne ich mich nicht aus.

  • 1
    Antwort von newcomer newcomer

    wende dich an das Jugendamt

  • 1
    Antwort von ertmik ertmik

    wenn der Vater nicht im selben Haushalt wohnt kommt es darauf an ob du das alleinige Sorgerecht hast oder ob es ein geteiltes gibt

    Kommentar von aena23 aena23aena23

    nein, das hat mit alleinerziehend nix zu tun..:-) lg

    Kommentar von ertmik ertmik

    was ist den bei einem geteiltem Sorgerecht? Da ist mal der Vater alleinerziehend mal die Mutter...

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    Die Sorgeberechtigung steht in diesem Falle außen vor. In § 21 Absatz 3 SGB II wird als alleinerziehend jedwede Person bezeichnet, die ohne die nicht nur unerhebliche Hilfe eines anderen Erwachsenen Kinder unter 18 Jahren groß zieht. Das können beispielsweise auch Pflegeeltern oder Großeltern sein.

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Alleinerziehende

    Kommentar von ertmik ertmik

    du musst weiterlesen....bei wiki.... Lebt ein Kind zu gleichen zeitlichen Anteilen bei beiden Eltern, leben diese das so genannte „Wechselmodell“. Keiner der Elternteile ist in diesem Fall alleinerziehend.

    Kommentar von leny1985 leny1985leny1985

    ich habe das alleinige Sorgerecht

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