hallo, ich bin eine Alleinerziehende mutter von 1 kind und will nach london auswandern , da ich eine schwester dort habe und hir in deutschland ganz alleine ohne familie lebe, möchte ich einen neu start machen. wo kann ich hilfe bekommen um diesen ziehl zu verwirklichen, und unterstützt die argentur für arbeit sowas. Bekomme ich auch hilfe mit arbeitsvermittlung und oder weiterbildungen?
Alleinerziehende will auswandern nach london, bezieht aber alg II, welche hilfe bekomme ich
Antworten (3)
-
2Antwort von
UrbanessaUrbanessa
Das würde ich mir aber sehr gut überlegen. London ist extrem teuer, da würde ich persönlich nicht hinziehen, wenn ich nicht sechsstellig verdiene. Ich hatte vor Jahren mal ein Angebot, in London zu arbeiten, das hätte mir umgerechnet ca. 80.000 Euro/Jahr eingebracht (brutto). Ich hab's abgelehnt, weil ich mir damit allenfalls ein winziges WG-Zimmer hätte leisten können und weil ich meinen Lebensstil damit erheblich hätte reduzieren müssen. Eine eigene Wohnung hätte ich mir da niemals leisten können. In Deutschland habe ich mit weniger Geld erheblich besser gelebt.
Außerdem solltest Du überlegen, ob Du als Ausländerin mit womöglich nicht perfekten Sprachkenntnissen überhaupt eine Chance auf dem Arbeitsmarkt hast. Du darfst nicht vergessen, dass Du im Ausland die Position einnimmst, die in Deutschland von Ausländern eingenommen wird. Schau Dich mal um, mit wievielen Ausländern Du befreundet bist, überleg DIr genau, wie Du über Ausländer in Deutschland denkst, und überleg Dir dann, ob Du das sein möchtest.
In Bezug auf Weiterbildungen hilft Dir Deine Sachbearbeiterin vom Arbeitsamt. Allerdings würde ich mir da keine allzu großen Hoffnungen machen. Und Auslandspositionen (sofern sie gemeldet sind), findest Du in der Jobdatenbank des Arbeitsamtes auf der offiziellen Website.
Abschließend: Sofern Du nicht verwitwet bist und der Kindsvater nicht verschollen ist, musst Du bedenken, dass Du ohne Zustimmung des Kindsvaters (oder ohne Gerichtsbeschluss) nicht einfach ins Ausland umziehen kannst. Auch dann nicht, wenn Du das alleine Aufenthaltsbestimmungsrecht hast. Das wäre Kindesentzug, denn der Vater hätte ja in jedem Fall ein Umgangs- und Besuchsrecht, das er nicht mehr wahrnehmen könnte, wenn das Kind ins Ausland verschwände.
-
1Antwort von
thailaothailao
Nein, wenn du dich hier abmeldest bist du aus dem System, im Ausland werden nur Renten aus Deutschland ausgezahlt
-
0Antwort von
AniFisAniFis
Da hilft nur ein direktes Gespräch mit dem Jobcenter und ggf. Arbeitsvermittler.
Kommentar von
giddels danke vielmals für die Antwort
-
danke vielmals für die Antwort