Hallo! Wer kann mir sagen wieviel Geld mir zusteht weil ich mit den Kindern jetzt noch nicht arbeiten kann.Lebe getrennt und habe kein Geld.War noch nie in so einer Situation.Was steht mir zu?Was kann ich beantragen?
Antworten (5)
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4Antwort von
xyungeloestxyungeloest
dein grundbedarf beträgt 347 euro plus 36 % des grundbedarfs ( zuschlag für alleinerziehende ) = 472 euro.
der grundbedarf für die kinder beträgt pro kind 208 euro = 416 euro.
das kindergeld pro kind von je 153 euro = 306 euro wird angerechnet.
dann stehen dir evtl. noch wohnkosten zu.
das wäre das, was du zum leben brauchst.
es wird alledings geprüft, in wie weit dein ehemann getrenntenunterhalt zahlen muss.
dieser wird dann natürlich auch angerechnet.
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2Antwort von
Wieselchen1Wieselchen1
Als allererstes steht dir Unterhalt von deinem Mann zu. Für die Kinder und für dich. Geh mal zum Anwalt und lass dich beraten. Für solche Fälle gewährt der Staat Prozesskostenbeihilfe.
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jenni1975 Hallo Sheewa
Ich hätte eine frage. Du schreibst 897 Euro zusammen zum leben. Kommt die Miete,Nk,Strom und heizung dann noch extra vom Amt gezahlt dazu oder wird das von den 897 Euro abgezogen ????? Sorry kenne mich damit nicht aus.Und wieviel Miete bezahlt das Amt für eine Frau mit 2 Kindern???Liebe grüsse Jenny
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AJWhvAJWhv
Am besten erstmal zu einem anwalt und auch bei der arge melden oder sozial amt, damit erst mal nicht ohne irgendetwas da stehst! und der rest kommt mit der zeit! der anwalt rechnet den unterhalt für dich und die kinder aus, zusätzlich kannst du noch wohngeld beantragen wenn das geld nicht lang und hartz 4! nicht den kopf hängen lassen
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sheewasheewa
Dir steht die Grundsicherung plus Kindergeld zu. Für Dich sind es im Westen 345,-€ für die Kinder glaube ich je 276,-€. Also 897.- € plus Miete, Nebenkosten, Strom und Heizung.
Wenn Du Möbel oder so was benötigst musst Du einen Kleinkredit beantragen den Du monatlich zurückzahlen musst.
Beantragen musst Du so schnell wie möglich, denn erst ab Antragstellung bekommst Du auch Geld.
Rückwirkend ist nicht. Also gehe so schnell als möglich auf das Arbeitsamt. Denn Sozialhilfe gibt es ja jetzt dort.
LG :o)
Kommentar von
jibsy2004 Kindergeld + Unterhalt wird eingerechnet. Also 347 € plus 208 € pro Kind + AlleinerziehendenZuschlag evl. Wohngeld
Stimmt was Tanzwiesel sagt der Unterhalt für Deine Kinder und Dich den hab ich total vergessen. Das wird bei der Grundsicherung aber angerechnet.
Aber Vom Arbeitsamt (Hartz 4) geht es schneller. Musst halt was zu viel war wieder zurück zahlen.
die zahlen stimmen nicht, es wird auch nicht mehr zwischen west und ost unterschieden. die sätze sind längst angepasst.
das mit den möbeln stimmt so auch nicht und beantragt wird bei der arge , nicht beim arbeitsamt.
Früher hat man Arbeitsamt gesagt, ist das ein Unterschied??
Wohl kaum, es gibt immer noch Menschen die Arge nicht verstehen.
''ist das ein Unterschied?''
Zuständigkeitsmäßig sind Arbeitsagenturen und ARGEN getrennt.
@sheewa: wenn man nicht bescheid weiß und unterschiede nicht versteht, sollte man eine frage nicht beantworten.
es ist sehr wohl ein unterschied zwischen arbeitsamt und arge.