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Alleinerziehende Mutter in der Altenpflege wehrend der Umschulungszeit

gefragt von AgiczaAgicza am 31.10.2009 um 13:55 Uhr

Bin alleinerziehend, Ausländer. Habe von der arge die Möglichkeit bekommen, Umschulung als Altenpflegerin zu machen. Mein Kind ist 6 J. Muss ich Wochenende und am gesetzlichen Feiertage während meine Praktikumszeit im dienst sein oder haben „wir“ Sonderregelungen, worauf man appellieren kann??

Ich werde von der Arge als Harz IV Empfänger weiter bezahlt.

Am Wochenende, und Feiertage kann ich mein Kind nicht in die Kita – später in der Schule – geben. An diesen Tagen gibt es sowieso andere Entgeltungsregelung. Wie wird es bei uns, Umschülern (manchmal z.B. bei Feiertagen sogar mit 150% Zusatzleistung) zugute geschrieben? Wir kriegen nur unsere H.IV weiter?..... In solchen fällen sind wir die Klauens, die umsonst arbeiten und dazu noch gute Mine zeigen dürfen?? Oder dürfen sie uns überhaupt nicht bei Feiertage und Wochenende einschreiben?

Habe nicht vor, mich von der arbeit zu drücken, nicht jede Ausländer ist zum vergnügen in Deutschland! (Diese Satz ist für diejenigen, die „unsere Sorte“ als persona non grata behandeln!)

Nur zum Info möchte ich „Besserwisser“ sein!

Danke für Ratgabe an Euch allen,

Ágicza

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Recht x 35.247 Umschulung x 348

anonym
beantwortet von laser1611 am 1. November 2009 12:13
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Hallo,

grundsätzlich gelten für eine Umschülerin die gleichen Arbeitszeitregelungen wie für das "normale" Personal. Also auch Wochenend- und Feiertagsdienst. Da muss jeder durch der in solch einem Beruf arbeiten will. Auch z.B. Nachtdienste. Die einzige Möglichkeit sit, dass du dich mit deiner Einrichtung absprichst und versuchst zu den für dich schlechten Zeiten keine Dienste zu bekommen. Außerdem hast du die Chance und die ARGE hat die Pflicht dir jemanden für die Kinderbereuung zu stellen (z.B. eine Tagesmutter). Das wird von der ARGE in bestimmten Umfang bezahlt damit du arbeiten kannst. Erkundige dich. Wichtig ist, dass du eine gutes Organisationskonzept für die Betreuung deines Kindes entwickelst und das auch deinem Arbeitgeber vorlegst. Dann sieht dieser, dass du dir Gedanken gemacht hast und wird im Regelfall auch mal über gelegendliche Dienstverschiebungen hinweg sehn.

Kommentar von Simple_avatar4smallAgicza am 1. November 2009 12:21

Danke!

Auf die ARGE habe überhaupt nicht gedacht. Bei meine nächste frei wochentag werd ich mich auf den weg machen!

Ágicza


Agicza
beantwortet von Agicza am 31. Oktober 2009 14:26
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Danke euch für die antworten!

Ich habe schon gedacht dass ich Problemen haben werde..... Es ist dass Größte Problem, Bekannte, Verwandte.... Wochenende haben die Bekannten meistens selber Familienleben, nähmen nie gerne +1 Kind ins kauf. Und die Verwandten leben 1000 Km von mir entfernt. Aber ich hoffe, es wird schon schief gehen :-)

Ágicza :-)


anonym
beantwortet von Mister0086 am 31. Oktober 2009 13:58
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Tja, da wirst du wenig glück haben, denn du musst auf deine Stunden kommen und wenn du nicht auf deine Sollstunden kommst, dann wirst du nicht zur Prüfung zugelassen. Bin selbst Altenpfleger. Musst du gucken ob du Bekannte hast, die auf das Kind aufpassen.


anonym
beantwortet von doris11 am 31. Oktober 2009 13:56
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ich kann mir nicht vorstellen,das es dafür eine Wochenendregelung gibt,speziell im Pflegeberuf nicht...


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