Bin alleinerziehend, Ausländer. Habe von der arge die Möglichkeit bekommen, Umschulung als Altenpflegerin zu machen. Mein Kind ist 6 J. Muss ich Wochenende und am gesetzlichen Feiertage während meine Praktikumszeit im dienst sein oder haben „wir“ Sonderregelungen, worauf man appellieren kann??
Ich werde von der Arge als Harz IV Empfänger weiter bezahlt.
Am Wochenende, und Feiertage kann ich mein Kind nicht in die Kita – später in der Schule – geben. An diesen Tagen gibt es sowieso andere Entgeltungsregelung. Wie wird es bei uns, Umschülern (manchmal z.B. bei Feiertagen sogar mit 150% Zusatzleistung) zugute geschrieben? Wir kriegen nur unsere H.IV weiter?..... In solchen fällen sind wir die Klauens, die umsonst arbeiten und dazu noch gute Mine zeigen dürfen?? Oder dürfen sie uns überhaupt nicht bei Feiertage und Wochenende einschreiben?
Habe nicht vor, mich von der arbeit zu drücken, nicht jede Ausländer ist zum vergnügen in Deutschland! (Diese Satz ist für diejenigen, die „unsere Sorte“ als persona non grata behandeln!)
Nur zum Info möchte ich „Besserwisser“ sein!
Danke für Ratgabe an Euch allen,
Ágicza
Danke!
Auf die ARGE habe überhaupt nicht gedacht. Bei meine nächste frei wochentag werd ich mich auf den weg machen!
Ágicza