Hallo,
habe die Kommentare gelesen und mich ein bissel gewundert, weil vieles nur einer gefühlten bzw. gewünschten Rechtslage entspricht, deren Grundlage eine gewisse Verachtung von HARTZ IV-Empfängern als arbeitsscheue Faulenzer entspricht und so wie diejenigen sicher auch der Meinung sind, dass man sich seine Rente alleine erarbeiten kann -das ist aber ein grunlegender Fehler, denn Geld ist nur ein Hilfsmittel, das in unserer Gesellschaft eine Rolle spielt, die ihm gar nicht zusteht oder eigentlich richtiger, es wird als fadenschweinige Begründung verwendet, um die derzeitige wenig soziale Politik zu rechtfertigen und die meisten fallen auch darauf herein. Moralische Parameter/Wunschdenken haben bei der Durchsetzung von Gesetzen keinen Einfluss (lediglich manchmal beim Erlassen von Gesetzen).
Natürlich wird der Vater, wenn er bekannt ist, zur Unterhaltsleistung heran gezogen, weil sein Kind einen rechtlichen Anspruch darauf hat -nicht die Mutter, sondern das Kind hat den Anspruch! und genau so ist das auch bei den anderen Leistungen. Natürlich ist die Mutter als Sorgeberechtigte (und -verpflichtete)diejenige, die im Endeffekt das Geld verwaltet. Aber wenn die Mutter den Vater nicht nennen möchte, verwirkt sie doch den Anspruch des Kindes auf Unterhalt nicht!! Natürlich wird man sie unter Druck setzen, aber so lange nicht nachweisbar ist, dass sie den Vater des Kindes kennt bzw. ausfindig machen kann, kann man nichts tun. Außerdem kann ein Mann bei der Hochzeit ja die Kinder der Frau adoptieren und damit sind sie dann rechtlich auch seine Kinder, ob dann ein Vaterschaftstest angeordnet werden kann -das weiss ich nicht. (Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass die Mutter den Vater tatsächlich nicht kennt -bei vielen wechselnden Partnern oder während eines Urlaubs im Ausland oder im betrunkenen Zustand nach einer Disco,... -das kann man moralisch verurteilen, aber das Kind kann man doch deshalb nicht verhungern lassen?!! Was ist denn mit den Kindern die in einer Babyklappe abgelegt oder zur Adoption freigegeben werden?! In diesem Fall hat dann die Gesellschaft eben die Aufgabe die Eltern zu ersetzen und erfüllt denn die Gesellschaft ihre Pflichten gegenüber den Eltern, wenn diese zu solchen Mitteln greifen (oft sogar müssen)?! Bei Berechnung der Rente wird doch auch fast kein Unterschied gemacht, ob man kein, 1,2,3... Kinder hat, obwohl es doch gerecht wäre. Denn die Kinder aus Familien ab 3 Kindern erarbeiten die Renten derjenigen, die kein, 1 oder 2 Kinder haben -sonst müsste man doch auch bei einem Kind nur 1/3 der berechneten Rente erhalten, denn von Buchgeld wird man nicht satt und wenn die Kinder der Familien mit 3 und mehr Kindern (eigentlich berechtigt) sagen, wir arbeiten nicht für euer Buchgeld, wir backen nur so viel Brot, wie wir für uns und unsere Eltern brauchen -was würde dann?!
Und weil ich gerade dabei bin -ein Kind hat auch ein Recht auf einen angemessenen Umgang mit seinen Eltern, aber wie oft ist es für die Eltern bei den heutigen Arbeitsbedingungen überhaupt möglich, dies zu gewährleisten?!! (Ich bin eine Befürworterin von Kinderkrippe, Kindergarten und Hort weil diese allerdings nur in angemessenem Umfang für die Entwicklung der Kinder wichtig sind, aber wenn die Eltern so lange arbeitnen müssen, dass sie die Kinder nur noch bringen, holen und ins Bett bringen können und keine angemessene Zeit für weitere gemeinsame Aktivitäten bleiben, vielleicht oft sogar zusätzliche Tagesmütter zum Einsatz kommen müssen um ihre Arbeit zu behalten -wo bleibt denn da die Verantwortung der Gesellschaft, die solche Arbeitsbedingungen duldet, ist ein solches Verhaltewn der Eltern denn moralisch in Ordnung oder sollte sich das Jugendamt kümmern?! -denn wir haben heute mehr als genug Kinder, die zum Schuleintritt massive Entwicklungsverzögerungen aufweisen,... die oftmals nicht mehr vollständig aufgeholt werden können und das betrifft in erschreckend hoher Zahl Kinder von Eltern der mittleren bis oberen Schichten. Und diese Kinder können später ihren gellschaftlichen Platz nicht erfüllen -das fehlt dann der Gesellschaft von morgen.
Ich will nur noch kurz erwähnen, dass viele Hartz IV-Empfänger wichtige soziale und vor allem gesellschaftlich notwendige Aufgaben (wie Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung, MItfahrt bei Klassenfahrten/Wandertagen, aber auch Altenbetreuung, Schöffentätigkeit,....) erledigen -normalerweise müssten diese bezahlt werden (es gibt im bürgel. Gesetzbuich sogar einen entsprechende Paragraphen -fürs Ehrenamt zwar auch) aber es werden in massiv zunehmendem Maße soziale Aufgaben die die Gesellschaft finanzieren müsste nur noch ehrenamtlich ermöglicht -aus meiner Sicht genauso ein Mißbrauch -allerdings durch die Gesellschaft!! Ich möchte das hier nicht noch weiter ausbauen, aber ich möchte dazu anregen, öfter mal über die Zusammenhänge genauer und nicht nur oberflächlich nachzudenken und die in Medien oftmals je nach Bedürfnis der Politik verbreiteten Halbwahrheiten nicht ungeprüft zur eigenen Meinung zu erheben!!!
Der Vater muss immer für seine Kinder Unterhalt zahlen, wenn die Mutter sich um diese kümmert. Das hat nichts damit zu tun, ob er mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, oder nicht.
Die Aussage ist in ihrer Absolutheit nicht richtig!
Eine Zahlflicht des Vaters, bzw. nicht betreuenden Elternteils ist nur gegeben, wenn dieser auch Leistungsfähig ist. Das heißt über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt.
Als Erwerbstätiger hat er einen Selbstbehalt von 900,-€, der ihm grundsätzlich bleiben muss.
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Auch gibt es Fälle, in denen der betreuende Elternteil über ein so hohes Einkommen verfügt, dass die eigentlich bestehende Unterhaltspflicht des nichtbetreuende Elternteils, dahinter zurück steht. Also ebenfalls nicht gezahlt werden muss.
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Auch muss er für die Mutter seines Kindes/seiner Kinder in den ersten drei Jahren Unterhalt zahlen.
Das ist zwar grundsätzlich richtig, jedoch hier liegt sein Selbstbehalt bereits bei 1000,-€.
Unterhaltszahlungen an minderjährige und volljährige privilegierte Kinder werden da vorab angerechnet.
Stimmt! Das sind sinnvolle Ergänzungen! @Eifelmensch