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Alleinerziehende Mutter, 2tes Kind, KV bekannt/verschwiegen, UH vom Jugendamt

Frage von blue250000 blue250000

Wenn eine alleinerziehende Mutter Hartz4 bezieht, vom KV Unterhalt (133,-€) + UH für das 1te Kind bezieht (255,-€) und ein 2tes Kind bekommt, den KV des 2ten zwar kennt aber bei der Geburt des Kindes nicht nennen will, inwieweit kann da die ARGE Druck auf die Mutter ausüben?

Würde die Mutter für das zweite Kind trotzdem Geld also Unterhalt fürs 2te Kind erhalten.

Wie ist die Regelung bei o. g. Sache wenn der Vater des 2ten Kindes die Mutter heiratet und die Vaterschaftsanerkennung für das zweite Kind leistet. Muss er dann den UH den das Jugendamt vorgeleistet hat zurückzahlen?

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Antworten (11)

  • 6
    Antwort von Schreiberlilli Schreiberlilli

    Hallo blue!

    Zunächst einmal eine Muter zwar grundsätzlich keine Pflicht, den Vater ihres Kindes/ihrer Kinder den Behörden gegenüber (und auch sonst niemanden!) zu nennen. Allerdings hat sie dann auch kein Recht auf Unterstützung aus dem "Steuersäckel", wenn sie ihn verschweigt.

    Anders ist es natürlich, wenn sie selber für ihren Lebensunterhalt und für den ihrer Kinder aufkommt bzw. sich anderweitig aushalten lässt oder der KV Unterhalt zahlt. Dann interessiert das niemanden.

    Allerdings haben alle Kinder ein Recht auf Herkunft. Spätestens, wenn sie in einem Alter sind, in dem sie das verstehen, sollten sie selbstverständlich ihren Vater kennen oder wissen, wie er heißt, wo er wohnt und was er macht.

    Eltern sind immer und in erster Linie für ihre Kinder zuständig!

    Der Vater muss immer für seine Kinder Unterhalt zahlen, wenn die Mutter sich um diese kümmert. Das hat nichts damit zu tun, ob er mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, oder nicht. Auch muss er für die Mutter seines Kindes/seiner Kinder in den ersten drei Jahren Unterhalt zahlen.

    Wenn das Jugendamt Unterhaltsvorschuss leistet, muss der Vater das auch irgendwann zurückzahlen. Dabei ist es auch egal, ob er mit der Mutter verheiratet ist, oder nicht.

    Mein Ratschlag:

    Für die Kinder sollte eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden. (falls noch nicht geschehen). Dann werden sich Fachleute um die Belange der Kinder von alleinerziehenden Elternteilen kümmern. Auch die Vaterschaftsanerkennung und der Titel für den Kindesunterhalt wird hier erstellt.

    Wenn Du Sozialleistungen beantragen musst, weil Dein eigenes Einkommen nicht ausreicht, oder weil Du arbeitslos bist oder weil Du wegen persönlicher Kinderbetreuung nicht arbeiten gehen kannst, dann wird Dir nichts Anderes übrig bleiben, als der Arge den Namen des Kindsvaters mitzuteilen.

    Wenn Du diesen Mann später heiraten solltest, dann kommt es auf das Einkommen des Ehemannes an, ob und wieviel Geld Du dann noch vom Amt erhälst. Auf jeden Fall bekommt ihr das Kindergeld. Das wird mit den Hartz4-Leistungen aber immer verrechnet.

    Auch wenn Du mit dem Mann nur so zusammenlebst, ist das ein eheähnliches Verhältnis und damit auch eine Bedarfgemeinschaft.

    Ich hoffe, dass Dir meine Antworten helfen werden.

    Schöne Grüße

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Der Vater muss immer für seine Kinder Unterhalt zahlen, wenn die Mutter sich um diese kümmert. Das hat nichts damit zu tun, ob er mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, oder nicht.

    Die Aussage ist in ihrer Absolutheit nicht richtig!

    Eine Zahlflicht des Vaters, bzw. nicht betreuenden Elternteils ist nur gegeben, wenn dieser auch Leistungsfähig ist. Das heißt über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt.

    Als Erwerbstätiger hat er einen Selbstbehalt von 900,-€, der ihm grundsätzlich bleiben muss.

    -

    Auch gibt es Fälle, in denen der betreuende Elternteil über ein so hohes Einkommen verfügt, dass die eigentlich bestehende Unterhaltspflicht des nichtbetreuende Elternteils, dahinter zurück steht. Also ebenfalls nicht gezahlt werden muss.

    -

    Auch muss er für die Mutter seines Kindes/seiner Kinder in den ersten drei Jahren Unterhalt zahlen.

    Das ist zwar grundsätzlich richtig, jedoch hier liegt sein Selbstbehalt bereits bei 1000,-€.

    Unterhaltszahlungen an minderjährige und volljährige privilegierte Kinder werden da vorab angerechnet.

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    Stimmt! Das sind sinnvolle Ergänzungen! @Eifelmensch

    Kommentar von jumba jumbajumba

    eines stimmt so nicht. die mutter ist gestzlich verpflichtet (recht zu wissen von wem man abstammt) den vater zu benennen. wenn sie es wissentlich verschweigt, dann begeht sie im ersten punkt die straftat der personenstandsfälschung, im zweiten punkt sozialbetrug durch zahlungen von alg2 und uv. das kind hat das recht auf unterhalt, es hat das recht auf umgang mit dem vater. diese rechte werden von der mutter beschnitten. so einfach ist die sach nicht. wenn der vater das weiß und die vaterschaft anerkennen will, bleibt ihm in dem falle nur der weg der vaterschaftsfeststellungsklage. dann sollte die mutter sich sehr warm anziehen.

  • 4
    Antwort von Schpeidermann Schpeidermann

    da schimpf nochmal einer auf thilo sarrazin

  • 3
    Antwort von ivonne82 ivonne82

    willst du hier eine anleitung zum betrug haben?

  • 2
    Antwort von Larah10 Larah10

    Mal ein paar grundlegende rechtliche Punkte zitiere:

    Die Eltern bzw. die Mutter ist gesetzlich für die Erziehung u. Entwicklung des Kindes verantwortlich - und dabei steht als Grundanliegen das Wohl des Kindes im Vordergrund ! Das Kind hat das Recht auf seine Identität - einschließl. seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen. Es hat das Recht, regelmäßige persönliche Beziehungen und Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen. Die Mutter ist gesetzlich verpflichtet (u.a.nach § 4 Unterhaltsvorschussgesetz), der zuständigen Stelle alle leistungsrelevanten Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen - dasselbe gilt ggf. für die ARGE oder andere Sozialleistungsträger. Es ist in erster Linie Aufgabe der Eltern, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die für die Entwicklung des Kindes notwendigen Lebensbedingungen sicherzustellen. Das Kind hat einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater. Es besteht eine verwandtschaftl. Rechtsbeziehung zwischen Vater und Kind - die die Mutter weder aufheben kann noch ignorieren darf. Als Mutter ist sie verpflichtet, die Unterhaltsansprüche ihres Kindes nach Möglichkeit geltend zu machen.

    Dass der Vater zahlungspflichtig ist, ist gesetzlich klargestellt (BGB). Ob er zahlungsfähig ist bzw. wieviel UH er tatsächlich leisten kann, kann man kostenlos beim Jugendamt ausrechnen und festhalten lassen. Kann er derzeit keinen (vollen) UH leisten, kann ggf. UH-Vorschuss gezahlt werden. Das ist eine "Ersatz"-Leistung aus Steuermitteln - die der Vater rückzuerstatten hat, wenn er (wieder) zahlungsfähig ist. Dasselbe gilt für alte UH-Schulden, wenn sie geltend gemacht werden. Beides ist völlig unabhängig von seinem Verhältnis zur Kindesmutter.

    Wenn die Mutter den Kindesvater nicht angibt, verstößt sie gegen o.a. Gesetze, gegen die Rechte des Kindes ..und gegen ihre Pflichten als Mutter. Sie verpasst ihrem Kind eine Geburtsurkunde mit "unbekanntem Vater", die das Kind durchs Leben begleiten wird.

    Sorry - aber so schön kann kein Mann sein, dass man ihn vor sein eigenes Kind stellt..

  • 1
    Antwort von IngridK IngridK

    Hallo, habe die Kommentare gelesen und mich ein bissel gewundert, weil vieles nur einer gefühlten bzw. gewünschten Rechtslage entspricht, deren Grundlage eine gewisse Verachtung von HARTZ IV-Empfängern als arbeitsscheue Faulenzer entspricht und so wie diejenigen sicher auch der Meinung sind, dass man sich seine Rente alleine erarbeiten kann -das ist aber ein grunlegender Fehler, denn Geld ist nur ein Hilfsmittel, das in unserer Gesellschaft eine Rolle spielt, die ihm gar nicht zusteht oder eigentlich richtiger, es wird als fadenschweinige Begründung verwendet, um die derzeitige wenig soziale Politik zu rechtfertigen und die meisten fallen auch darauf herein. Moralische Parameter/Wunschdenken haben bei der Durchsetzung von Gesetzen keinen Einfluss (lediglich manchmal beim Erlassen von Gesetzen).

    Natürlich wird der Vater, wenn er bekannt ist, zur Unterhaltsleistung heran gezogen, weil sein Kind einen rechtlichen Anspruch darauf hat -nicht die Mutter, sondern das Kind hat den Anspruch! und genau so ist das auch bei den anderen Leistungen. Natürlich ist die Mutter als Sorgeberechtigte (und -verpflichtete)diejenige, die im Endeffekt das Geld verwaltet. Aber wenn die Mutter den Vater nicht nennen möchte, verwirkt sie doch den Anspruch des Kindes auf Unterhalt nicht!! Natürlich wird man sie unter Druck setzen, aber so lange nicht nachweisbar ist, dass sie den Vater des Kindes kennt bzw. ausfindig machen kann, kann man nichts tun. Außerdem kann ein Mann bei der Hochzeit ja die Kinder der Frau adoptieren und damit sind sie dann rechtlich auch seine Kinder, ob dann ein Vaterschaftstest angeordnet werden kann -das weiss ich nicht. (Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass die Mutter den Vater tatsächlich nicht kennt -bei vielen wechselnden Partnern oder während eines Urlaubs im Ausland oder im betrunkenen Zustand nach einer Disco,... -das kann man moralisch verurteilen, aber das Kind kann man doch deshalb nicht verhungern lassen?!! Was ist denn mit den Kindern die in einer Babyklappe abgelegt oder zur Adoption freigegeben werden?! In diesem Fall hat dann die Gesellschaft eben die Aufgabe die Eltern zu ersetzen und erfüllt denn die Gesellschaft ihre Pflichten gegenüber den Eltern, wenn diese zu solchen Mitteln greifen (oft sogar müssen)?! Bei Berechnung der Rente wird doch auch fast kein Unterschied gemacht, ob man kein, 1,2,3... Kinder hat, obwohl es doch gerecht wäre. Denn die Kinder aus Familien ab 3 Kindern erarbeiten die Renten derjenigen, die kein, 1 oder 2 Kinder haben -sonst müsste man doch auch bei einem Kind nur 1/3 der berechneten Rente erhalten, denn von Buchgeld wird man nicht satt und wenn die Kinder der Familien mit 3 und mehr Kindern (eigentlich berechtigt) sagen, wir arbeiten nicht für euer Buchgeld, wir backen nur so viel Brot, wie wir für uns und unsere Eltern brauchen -was würde dann?!

    Und weil ich gerade dabei bin -ein Kind hat auch ein Recht auf einen angemessenen Umgang mit seinen Eltern, aber wie oft ist es für die Eltern bei den heutigen Arbeitsbedingungen überhaupt möglich, dies zu gewährleisten?!! (Ich bin eine Befürworterin von Kinderkrippe, Kindergarten und Hort weil diese allerdings nur in angemessenem Umfang für die Entwicklung der Kinder wichtig sind, aber wenn die Eltern so lange arbeitnen müssen, dass sie die Kinder nur noch bringen, holen und ins Bett bringen können und keine angemessene Zeit für weitere gemeinsame Aktivitäten bleiben, vielleicht oft sogar zusätzliche Tagesmütter zum Einsatz kommen müssen um ihre Arbeit zu behalten -wo bleibt denn da die Verantwortung der Gesellschaft, die solche Arbeitsbedingungen duldet, ist ein solches Verhaltewn der Eltern denn moralisch in Ordnung oder sollte sich das Jugendamt kümmern?! -denn wir haben heute mehr als genug Kinder, die zum Schuleintritt massive Entwicklungsverzögerungen aufweisen,... die oftmals nicht mehr vollständig aufgeholt werden können und das betrifft in erschreckend hoher Zahl Kinder von Eltern der mittleren bis oberen Schichten. Und diese Kinder können später ihren gellschaftlichen Platz nicht erfüllen -das fehlt dann der Gesellschaft von morgen. Ich will nur noch kurz erwähnen, dass viele Hartz IV-Empfänger wichtige soziale und vor allem gesellschaftlich notwendige Aufgaben (wie Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung, MItfahrt bei Klassenfahrten/Wandertagen, aber auch Altenbetreuung, Schöffentätigkeit,....) erledigen -normalerweise müssten diese bezahlt werden (es gibt im bürgel. Gesetzbuich sogar einen entsprechende Paragraphen -fürs Ehrenamt zwar auch) aber es werden in massiv zunehmendem Maße soziale Aufgaben die die Gesellschaft finanzieren müsste nur noch ehrenamtlich ermöglicht -aus meiner Sicht genauso ein Mißbrauch -allerdings durch die Gesellschaft!! Ich möchte das hier nicht noch weiter ausbauen, aber ich möchte dazu anregen, öfter mal über die Zusammenhänge genauer und nicht nur oberflächlich nachzudenken und die in Medien oftmals je nach Bedürfnis der Politik verbreiteten Halbwahrheiten nicht ungeprüft zur eigenen Meinung zu erheben!!!

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    Antwort von Maxime1975 Maxime1975

    Ei ei ei.... Wenn diese Frage, die Details, mal nicht in die Schublade" STraftat- Betrug " gehören....

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    Antwort von endhippie endhippie

    Nein, die ARGE darf nicht verlangen, daß der KV angegeben wird. Beim zweiten Teil der Frage hängt es vom Einzelfall ab.

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    Antwort von Tampres1 Tampres1

    Du solltest Wissen das es ein Betrug ist was du da machst.Ich kann kein Kind auf die welt setzen und auch noch den Namen vom Leiblichen Vater verheimlichen um vom Staat zu kassieren.Ich gehe davon aus das der Vater Zahlungsfähig ist aber durch noch ein kind ihr noch weniger zu verfügung hättet.Du solltest wissen woher das Geld von der Arge kommt weißt du das???von Menschen die tag täglich sich ackern überstunden schieben damit sie sich selbst und ihre Kinder ernähren können.Denen wird das Geld abgezogen um solche Betrüger wie dich euch zu unterstützen!!! Bodenloser Freschheit hier auch noch nach einem rat zu fragen!!!

    Kommentar von IngridK IngridKIngridK

    Deine Antwort zeugt davon, dass du dir sehr wenig Gedanken über Zusammenhänge machst -deine Eltern haben wahrscheinlich auch sehr wenig Zeit für dich gehabt (Ausdruck) so dass die Sprache nicht entsprechend entwickelt werden konnte. Es ist ein Armutszeugnis unserer Gesellschaft, besonders bei den wirtschaftlichen Bedingungen, wie sie in Deutschland sind -wir sind ein sehr leistungsfähiges Exportland mit dementspreched hohen Gewinnen, dass es nahezu flächendeckend selbstverständlich geworden ist, unbezahlte Überstunden zu leisen bzw. dass es Vollzeitjobs gibt (8Stundentag bzw. 35-40 Stundenwoche) die nicht ausreichen, eine Familie mit Kindern angemessen zu ernähren!!! (zB. Friseur, Postbote, Essenvertrieb, Putzfrau, ....). Hast du dich schon einmal darüber aufgeregt, dass ein Unternehmensvorstand, der sein Unternehmen in den Ruin getrieben und damit tausende Arbeitsplätze vernichtet hat (bei einem Jahresgehalt, für welches du mehr als ein Menschenleben lang arbeiten musst! -also sogar mehrere Mill.€ im Monat) statt für den angerichteten Schaden zu zahlen eine Abfindung von über 60 Mill. € erhält?!!!! Weisst du,für wie viele Kinder davon der Unterhalt bezahlt werden könnte? .... ich wills nicht ausbauen, solltest aber mal mehr drüber nachdenen, sonst tun es andere für dich und das ist dann leider meist nicht zu deinem Vorteil.

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    Antwort von jumba jumba

    die mutter ist gestzlich verpflichtet (recht zu wissen von wem man abstammt) den vater zu benennen. wenn sie es wissentlich verschweigt, dann begeht sie im ersten punkt die straftat der personenstandsfälschung, im zweiten punkt sozialbetrug durch zahlungen von alg2 und uv. das kind hat das recht auf unterhalt, es hat das recht auf umgang mit dem vater. diese rechte werden von der mutter beschnitten. so einfach ist die sach nicht. wenn der vater das weiß und die vaterschaft anerkennen will, bleibt ihm in dem falle nur der weg der vaterschaftsfeststellungsklage. dann sollte die mutter sich sehr warm anziehen.

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    Antwort von MerenwenMiriel MerenwenMiriel

    Von der ARGE bekommst du gar keinen Unterhalt - den bekommt man nur vom Vater oder den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Und den bekommt man nur, wenn ein Vater angegeben ist, damit die ihn sich wieder holen können. Demnach wird das Amt wohl auch keine ALGII für das Kind zahlen bzw. den UVG, den das Kind normalerweise bekommen würde, abziehen.

    Wenn die beiden verheiratet sind, muss er gar keinen Unterhalt zahlen, es sei denn, die Ehepartner wohnen nicht zusammen, was aber ja sehr ungewöhnlich ist. Wenn man zusammen wohnt, dann zahlt man ja automatisch für die Kinder, die mit im Haus leben.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Die ARGE wird dicke Backen, mehr auch nicht.
    Die Mutter muss den Namen des Vater nicht kennen (ONS mit russischem Matrosen ^^).
    Hat sie den Namen gegenüber dem Jugendamt schon genannt, sähe das natürlich anders aus.
    Kennt sie den Name nicht, steht ihr trotzdem Unterhaltsvorschuss zu.

    Kommentar von Lissy832 Lissy832Lissy832

    falsch!

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Was genau ist falsch?

    Kommentar von Lissy832 Lissy832Lissy832

    sie muss den namen angeben ansonsten macht sie sich strafbar! wenn sie keinen namen angibt bekommt sie auch kein geld! wer sollte auch sonst den unterhaltsvorschuss zurück zahlen???

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    Sie macht sich nicht allein strafbar, wenn sie den Namen des KV nicht angeben will. Dann hat sie aber auch keinen Anspruch auf Leistungen. Wenn sie den Namen des KV nicht weiß, weil vielleicht mehrere in Frage kommen, dann muss sie die betreffenden Männer zwecks Vaterschaftstest benennen, wenn sie Leistungen beziehen will. Wenn sich kein Vater "findet", dann hat DAS KIND dennoch Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Wenn die Mutter den Namen des KV wissentlich verschweigt und dennoch dafür sorgt, dass sie für das Kind Leistungen erhält, dann macht sie sich strafbar wegen Betrugs.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Wenn sie den Namen kennt, muss sie ihn natürlich angeben.
    Allerdings muss sie den Namen nicht kennen, denn meines Wissens kann man einen ONS mit Fremden haben, ohne dass diese sich ausweisen müssen; oder siehst du das anders? Wenn sie den Namen nicht kennt, darf ihr das nicht als Weigerung den Namen zu nennen, ausgelegt werden; nur dann hätte sie keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
    Was heißt schon strafbar? Promiskuitiver Lebenswandel und das Poppen im Alkohol-Rausch sind nicht strafbar ^^.

    Kommentar von Tampres1 Tampres1Tampres1

    So kenne ich das auch das bei unbekannten Vätern keinen Unterhaltsanspruch gibt dafür bekommt es von der Mainarbeit.

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    Selbst wenn die Kindsmutter den Namen des KV dem Jugendamt mitgeteilt hat, dürfen diese den Namen auch nicht ohne Weiteres weitergeben.

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    Ja logisch, @VirtualSelf! Ich denke, DAS ist klar! Aber davon gehe ich in DIESEM Fall nicht aus. Wenn nach einem ONS, egal ob russischer Matrose oder der Nachbar wirklich sämtliche Erinnerungen erloschen sind, DANN ist das eben so...!!!

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Worauf ich hinaus wollte: wenn ich, warum auch immer nicht wollte, dass das Amt den Namen des Vaters erfährt, und ich dennoch Leistungsansprüche behalten möchte, hätte ich einen ONS mit einem Unbekannten gehabt ^^

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    Ja, das ist schon klar...(flüster...!) ;-)

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