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Alleinerziehende Mutter

Frage von trotzki trotzki

Eine ledige alleinerzeihende Mutter (mit eigener Wohnung) mit zwei Kindern (3 + 8Jh) von zwei verschiedenen Männern, bekommt Kindesunterhalt. Bisher musste noch der Vater des 3 jährigen Kindes zusätzlich BU für die Mutter zahlen. Diese BU-Zahlung lief mit dem 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes aus.
Was bekommt die Mutter noch zusätzlich außer Kindesunterhalt an Zahlungen?

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Antworten (3)

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    Antwort von 2kiba 2kiba

    Bekommt die Mutter Unterhalt für ihre Kinder von den Vätern? Wenn nicht, kann sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

    Ist sie berufstätig? Dann kann sie den Kinderzuschlag von 140 € beantragen.

    Wohngeld könnte sie auch beantragen.

    Wenn nicht, kann sie Hartz IV beantragen und bekommt dort zusätzlich einen Mehrbedarf für allein erziehende Mütter.

    Kindergeld bezieht sie doch sicher schon vom ersten Lebenstag der Kinder.

  • 2
    Antwort von SandraBerlin SandraBerlin

    Kindergeld von der Familienkasse.

    Kommentar von trotzki trotzki

    Und das wars dann? Dann muss die Mutter schaffen gehen?

    Kommentar von bommel65 bommel65bommel65

    Nein, bei so kleinen noch nicht. Bist du der Vater des 3 jährigen? Die Infos sind etwas mager, da kann man schlecht drauf antworten...

    Kommentar von SandraBerlin SandraBerlinSandraBerlin

    Wenn das letzte Kind schon 3 Jahre ist, warum nicht!? Einen Kitaplatz dürfte sie ja bekommen wenn nicht alles überfüllt ist. Ist jetzt nicht böse gemeint, aber ich hätte auch wenig Lust ewig zu Hause zu sitzen und mir immer Überlegen zu müssen wo ich Geld her bekomme, das ich den Monat über die Runden krieg, ausserdem würde mir trotz irgendwann die Decke auf den Kopf fallen, immer nur zu Hause (ich weiss das Kinder ein fulltime Job sind, hab selbst 2). Irgendwann möchte man auch wieder sein Eigenes Geld verdienen.

  • 0
    Antwort von silllena silllena

    Es kann ein Zuschuß beim Jugendamt beantragt werden, oder eine evtl. Zahlung beim Sozialamt beantragen. Bei berufstätigen ist jedoch nur das Jugendamt zuständig, die übernehmen einen Teil der Zahlung und fordern es dann beim Vater wieder ein.

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