Hallo, Also bin seit kurzem wieder mit dem Vater des Kindes zusammen. Ich bin Alleinerziehend und noch in elternzeit, er ist berufstätig ! Wir leben in getrennten Haushalten! Doch ich würde gerne zu ihn ziehen, da es auch besser für das Kind wäre!! Meine frage wäre also!! Wenn ich zu ihn ziehe, wird das Harz 4 komplett auf sein Einkommen berechnet oder haben wir eine chance auf einem probe Jahr, weil wir selber es erstmal versuchen wollen, wie das zusammenleben funtioniert und wir nicht wissen obs vielleicht ja doch wieder scheitert!!Wie kann ich da vorgehen?? Was kann ich da machen und wie Verhalten???
alleinerziehend und wieder mit den Vater des Kindes zusammen!! Brauche hilfe zu meiner frage!!!
Antworten (3)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
ivonne82ivonne82
da er dir und dem kind gegenüber unterhaltspflichtig ist, werdet ihr ab dem ersten tag des zusammenlebens als bg berechnet. das "probejahr" gibt es also für euch nicht. allerdings darf die arge nicht sein komplettes einkommen anrechnen. es müssen die üblichen freibeträge berücksichtigt werden ( 100 euro grundfreibetrag, 100-800 20%, 800-1200/1500 10%)
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7Antwort von
SchreiberlilliSchreiberlilli
Wenn Ihr Euch nicht sicher seid, dann solltest Du Deine Wohnung behalten und Dich häufiger bei Deinem Freund aufhalten.
Sobald Du zu ihm ziehst, fällt Dein Anspruch auf Hartz4 weg.
Allerdings muss er sowieso für Dich Unterhalt zahlen, was (wenn Du Deine Wohnung behälst) in diesem Fall wieder auf das Hatz-4 angerechnet wird.
Wenn Du die Wohung nicht behälst, muss er als Alleinverdiener sowieso für seine Familie aufkommen. Dazu kommt natürlich noch evtl. Geld während der Elternzeit.
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1Antwort von
baertrambaertram
da ihr ein gemeinsames Kind habt, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Schon mal an Heirat gedacht?
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wir wollen doch gar nicht heiraten.. wir wissen noch nicht mal ob der zusammenzug ein voller erfolg wird, Wir wollen es doch erstmal versuchen!! Also wird alles angerechnet oder nurn teil????