Wenn Du keinen Anspruch auf Alg2 hast, hat das sicher den Hintergrund, dass die Bedarfsgemeinschaft (also alle im Haushalt lebenden Personen) unter den jetzigen Bedingungen nicht bedürftig sind. Dies kann sich aber ändern, wenn sich die Ausgaben ändern.
Du brauchst eine eigene Versicherung, deren Beiträge Du dann auch selber zahlen musst. Du kannst Dich in der gesetzlichen Kasse, in der Du bisher warst, freiwillig versichern lassen, indem Du Dir den Antrag dazu anforderst, ausfüllst und zusammen mit einer Einkommenserklärung zurücksendest. Der Mindestbeitrag für Dich als Mitglied beträgt 147,44 Euro monatlich, Dein Kind kann kostenlos bei Dir familienversichert werden.
Durch diese zusätzliche Ausgabe ist es denkbar, dass Eure Bedarfsgemeinschaft als bedürftig eingestuft werden könnte, Du kannst das mit einer erneuten Alg2-Antragstellung prüfen lassen. Ist keine Bedürftigkeit gegeben, müsste in Eurer Gemeinschaft genügend Geld für Deine Versicherung da sein, ohnegemeinsam unter das Mindesteinkommen zu rutschen.
Du könntest natürlich auch heiraten, dann wärst Du beim Ehegatten familienversichert. Dein Kind kann als Stiefkind Deines Mannes auch bei ihm familienversichert werden, wenn er es hauptsächlich unterhält. Wird da Kind hauptsächlich vom Kindesvater unterhalten, kann es nur in die Familienversicherung des Kindesvaters.
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