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Alleinerziehend und möchte mit meinem neuen freund zusammen ziehen was ist mit der Krankenvers????

Frage von sarahmaus27 sarahmaus27

Hallo

ich bin 27 und Alleinerziehend mein Sohn ist 4 Jahre mein freund ist NICHT der Vater... ich beziehe derzeit ABG2 wenn ich jetzt mit meinem freund zusammen ziehe bin ich und mein kind ja nicht mehr Krankenversichert!!!!

wie gehe ich dann vor das mein kind und ich versichert werden können ich habe selber kein einkommen.....

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Antworten (2)

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    Antwort von Kunterbunt23 Kunterbunt23

    Wenn Du keinen Anspruch auf Alg2 hast, hat das sicher den Hintergrund, dass die Bedarfsgemeinschaft (also alle im Haushalt lebenden Personen) unter den jetzigen Bedingungen nicht bedürftig sind. Dies kann sich aber ändern, wenn sich die Ausgaben ändern.

    Du brauchst eine eigene Versicherung, deren Beiträge Du dann auch selber zahlen musst. Du kannst Dich in der gesetzlichen Kasse, in der Du bisher warst, freiwillig versichern lassen, indem Du Dir den Antrag dazu anforderst, ausfüllst und zusammen mit einer Einkommenserklärung zurücksendest. Der Mindestbeitrag für Dich als Mitglied beträgt 147,44 Euro monatlich, Dein Kind kann kostenlos bei Dir familienversichert werden.

    Durch diese zusätzliche Ausgabe ist es denkbar, dass Eure Bedarfsgemeinschaft als bedürftig eingestuft werden könnte, Du kannst das mit einer erneuten Alg2-Antragstellung prüfen lassen. Ist keine Bedürftigkeit gegeben, müsste in Eurer Gemeinschaft genügend Geld für Deine Versicherung da sein, ohnegemeinsam unter das Mindesteinkommen zu rutschen.

    Du könntest natürlich auch heiraten, dann wärst Du beim Ehegatten familienversichert. Dein Kind kann als Stiefkind Deines Mannes auch bei ihm familienversichert werden, wenn er es hauptsächlich unterhält. Wird da Kind hauptsächlich vom Kindesvater unterhalten, kann es nur in die Familienversicherung des Kindesvaters.

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    Antwort von SWerder SWerder

    Was ist "A B G 2"??? Wenn du Sozialgeld nach SGB 2 bekommst, dann bist du ja bereits freiwillig krankenversichert. Ist das so? In dem Fall sollte sich also eigentlich gar nichts ändern, wenn du mit deinem Freund zusammenziehst. Wenn du ALG 2 beziehst, dann bist du zurzeit pflichtversichert. Dann kanns natürlich sein, dass dein ALG 2-Bezug gestrichen wird, weil das Einkommen deines Freundes im gemeinsamen Haushalt angerechnet wird. In diesem Fall solltest du dich und deinen Sohn bei deiner Versicherung dann freiwillig krankenversichern => freiwillige Weiterversicherung.

    Geh zu deiner jetzigen Krankenkasse und leg dort die Karten auf den Tisch. Dort erfährst du alles Wichtige.

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