Alleinerziehend und in Erwerbsminderungsrente/ Erwerbsunfähigkeitsrente- Folgen?

6 Antworten

Selbst wenn sie eine Rente bekommen würde,die nicht sehr hoch ausfallen würde,steht ihr eine Grundsicherung zu !

Diese ist genau so hoch wie das ALG - 2,zudem erhält sie auch weiterhin ihren Alleinerziehenden Mehrbedarf für die Tochter.

Sie hätte sogar noch 30 € mehr im Monat zur Verfügung als jetzt. Denn von ihrer Rente würden 30 € Versicherungspauschale abgezogen,wenn sie sonst kein Erwerbseinkommen durch einen Nebenjob erzielen würde.

Hallo Lydiastein,

Sie schreiben:

Alleinerziehend und in Erwerbsminderungsrente/ Erwerbsunfähigkeitsrente- Folgen.Die Tante meiner Freundin ist gerade einmal 38 Jahre alt und ist seit Jahren wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung krankgeschrieben???<

Antwort:

Mit aktuell 38 Jahren ist Ihre Freundin nach dem 1.1.1961 geboren und hat somit keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Um eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt zu bekommen, muß in diesem Fall der glasklare medizinische Nachweis erbarcht werden, daß die Leistungsfähigkeit auf Grund der gesundheitlichen Gebrechen auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/56111/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Link:

google>>erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Der Sachbearbeiter hat ihr einen Termin gegeben, weil er sie nicht für Erwerbsfähig hält und sie deshalb kein Anrecht auf Hatz 4 hätte. Sie denkt, dass sie dazu gedrängt wird, in Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. Erwerbsminderungsrente zu beantragen<

Antwort:

Hartz 4 Leistungen setzen unter anderem in der Tat voraus, daß die Belastbarkeit pro Arbeitstag über 3 Stunden liegen muß!

Die Auferlegung eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente bewegt sich somit voll im gesetzlichen Rahmen!

Die Folgen, die daraus möglicherweise resultieren, kann sie nicht abschätzen.

Antwort:

Bei der DRV Kontenklärung beantragen und Auskunft über die Höhe der erworbenen Ansprüche auf volle Erwerbsminderungsrente stellen!

Link:

google>>deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232678/publicationFile/61816/kontenklaerung.pdf

Als Alleinerziehende einer Fünfjährigen, macht sie sich auch wegen des finanziellen Aspektes, Sorgen. Welche Tipps und Informationen, kann ich ihr diesbezüglich geben?<

Antwort:

Wenn sich im Zuge der DRV-Kontenklärung herausstellt, daß die Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht oder aus irgendwelchen Gründen nicht bewilligt wird, so besteht noch die Möglichkeit, ebenfalls bei der DRV einen Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einzureichen!

Der Leistungsträger für die Grundsicherung ist allerdings dann das zuständige Sozialamt am Wohnort!

Link:

google>>deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Also da hätte sie sich schon längst an die DRV wenden sollen

Ja wer länger als 78 Wochen krank ist sollte einen EU Antrag stellen.

Wenn der genehmigt wird meist immer für 2 Jahre bekommt sie eine kleine Rente.

Danach kann sie beim Amt Grundsicherung im Alter stellen und bekommt eine Austockung auf Harz IV

Der Vorteil liegt das sie dem Amt nicht mehr zur Vermittlung untersteht und ein Teil der Bürokratie wegfällt.

Ein Schwerbehindertenausweis wäre auch vom Vorteil.

Sollte sie je wieder arbeiten können kann sie jederzeit Arbeit annehmen nur der DRV melden das ist logisch

Die EU Rente hat nur Vorteile gegenüber Harz IV

Ach ja und bis alles genehmigt und bezahlt ist bekommt sie weiter Harz IV die verrechnen dann mit dem Rententräger

Dann muss das Sozialamt zwischendurch zahlen. Denn der Sachbearbeiter darf sie nicht einfach im rechtsfreien Raum sitzenlassen und dem Schicksal überlassen. Mit Rente ist sie aber auch viel besser dran. Sie bekommt dann Wohngeld und weitere Sozialleistungen.

Und welcher Sachbearbeitrer hat ihr einen Termin gegeben?

Ist sie voll erwerbsgemindert, fällt sie in den Zuständigkeitsgebreich des "Sozialamtes" und wird Leistungen nach dem SGB XII beziehen müssen. Pekuniär entsprechen die den SGB II-Leistungen. Lediglich die Einkommens- und Vermögensanrechnung ist im SGB XII unterm Strich schlechter.
Ob sie voll erwerbsgeindert ist, entscheidet nicht der Vermittler/SB, sondern zunächst ausschließlich ein Amtsarzt.
Stellt der eine volle Erwerbsminderung ab Begutachtung für mindestens 6 Monate fest, kann der SB sie auffordern Rente zu beantragen; bis ein RV-Träger entschieden hat, muss das Jobcenter in jedem Fall weiterleisten.