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Alleinerziehend und HartzIV- wer zahlt die Klassenfahrt der Kinder?

Frage von Nutzerin Nutzerin

Hab heute eine Nachbarin gesprochen, die HartzIV bekommt und alleinerziehend ist. Jetzt gibt es eine Klassenfahrt, die 138.-€ kostet. Wer zahlt das? Oder muss die Tochter zuhause bleiben?

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Antworten (15)

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    Antwort von oldpaed oldpaed

    Aus Gründen der Gleichbehandlung besteht ein Anspruch auf Teilnahme an der Klassenfahrt.

    Möglichkeiten:

    1. Antrag an den Schulträger (in der Schule erhältlich)

    2. Antrag an den Förderverein der Schule

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    Antwort von Mammi1 Mammi1

    Viele Schulen haben auch Förderkassen. Das ist auf Freiwilliger Basis, Eltern Spenden für Eltern. Bei meinem Sohn in der Schule gibt es das auch, aber das Sozialamt müsste auch was bezahlen.

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    Antwort von fabienne1997 fabienne1997

    bei diesem Betrag dürfte das Amt fast alles übernehmen! Es ist nicht immer der Fall! Bei meiner Freundin haben sie für eine 5 tägige Fahrt die 250,- Euro kosten soll, 179,- Euro bezahlt. Es werden für die Tage die das Kind nicht Zuhause ist ein kleiner Betrag selbst zu zahlen sein, da das Kind in der Zeit ja keine Verpflegung Zuhause, die Mutter aber den kompletten Satz bezahlt bekommt! Schnell beantragen, die Bewilligung kann ein wenig dauern!

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    Antwort von zupastar zupastar

    Antrag auf Klassenfahrtszuschuss beiHartz iv amt stellen und Bescheinigung von der schule über die Höhe der Kosten und der klassenfahrt mitabgeben

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    Antwort von astrid9773 astrid9773

    Es gibt bei bedarf Zuschüsse für Klassenfahrten, beim Amt einfach Antrag stellen.

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    Antwort von fairlane fairlane

    Laut aktueller Urteile muß die Sozialkasse die Kosten übernehmen, da das Kind durch den Hartz IV Bezug nicht benachteiligt werden darf. Allerdings müssen die Kosten im "üblichen" Rahmen bleiben und es sich um eine typische schulische Aktivität handeln. Nach Deinen Angaben ist das hier gegeben.

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    Antwort von seesee seesee

    Es ist entwürdigend, solch eine Frage stellen zu müssen.

    Kommentar von astrid9773 astrid9773astrid9773

    Stimmt. Und es ist noch entwürdigernd sich bei Amt alle 6 Monate zu offenbaren (Kontoauszüge).

    Kommentar von KinderKinder KinderKinderKinderKinder

    niemand wird dazu gezwungen ALG II zu beantragen

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Niemand wird dazu gezwungen, zu essen und zu trinken.

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    Antwort von esmeray68 esmeray68

    omg sorry hab nicht auf meine fehler geachtet:)

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    Antwort von Tonica Tonica

    Klassenfahrten werden von dem Jugendamt gezahlt. Antrag kann über die Schule gestellt werden. Viel Glück L.G.

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    Antwort von esmeray68 esmeray68

    ihr kriegt auf jeden fall ünterstützung alle kosten werden übernommen da hartzIV empfänger hab so eine freundin bei ihr ist das auch immer so ihr müsst kein cent zahlen ihr müsst zum rathaus und das mit der schule besprechen

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    Antwort von AJWhv AJWhv

    Wenn der Kindesvater nicht zahlen kann, dann übernimmt die Arge die Kosten für die Klassenfahrt, aber normalerweise müßte der Vater zahlen bzw. dazuzahlen!

    Kommentar von motzki motzkimotzki

    Du machst es dir aber einfach mit der Antwort: Der Vater müsste zahlen.
    Wenn bei mir die KM die Kosten für Klassenfahrten verlangt, würde ich sagen, dass sie die Kosten vom Kindesunterhalt bezahlen soll.

    Kommentar von AJWhv AJWhvAJWhv

    Da es eine außergewöhnlich Zahlung ist, wird in solchen fällen der KV auch zu einer teilzahlung rangezogen! ich rede hier von tatsachen und nicht ich mach mir mal die antwort einfach! Vielleicht solltest du dich mal informieren bevor du sprüche klopfst!

    Kommentar von motzki motzkimotzki

    Handelt es sich hier nicht um einen Sonderbedarf (unterhaltsrechtlich)? Dann gib doch mal dies in die Suchmaschine ein und erkundige dich hisichlichzt Schulausflug.

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    Antwort von Geisterfahrer Geisterfahrer
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    Antwort von engel93 engel93

    die fahrt zahle die arge und oder der vater muß eigentlich auch eine hälft dazu zahlt

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    Antwort von princess9907 princess9907

    Das muß die ARge bezahlen, habe ich auch gerad durch, wenn es eine Schulbestimmung ist, kommt die Arge nicht drum herum, es sei denn, es ist eine Elternbestimmung, d.h. das alle Eltern sich zusammengesetzt haben und beschlossen haben, das die Kids ne Fahrt machen (was aber ganz selten vorkommt). Meist ist es bestimmung der Lehrer, dann keine Sorge, die Fahrt meiner großen kostet 172 € und die dürfen die Kinder nicht zweitrangig behandeln.

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    Antwort von andiola andiola

    wenn die klassenfahrt mindestens eine übernachtung beinhaltet, zahlt es die sozialagentur. es gibt in den schulen extra anträge dafür. die musst du dort ausfüllen lassen und dann bei der agentur einreichen. sie überweisen das geld dann recht schnell.

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