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Alleinerziehend trotz neuem Partner?

Frage von sausebiene26 sausebiene26

Hallo,

ich möchte mit meinem neuen Partner zusammenziehen. Bin ich denn dann noch offiziell alleinerziehend?

Habe ich noch immer Steuerklasse 2, oder müssen wir die auf 4/4 oder 3/5 (weil ich Geringverdiener bin) ändern?

Und bekomme ich Wohngeld als Lastenzuschuss für Eigentum? Hintergrund: Ich werde bald ein Zweifamilienhaus zusammen mit meinem Vater kaufen. In diesem Zuge wird mein Partner mit mir in dieses Haus einziehen. Er hat aber mit dem Eigentum nichts zu tun, zahlt mir eine "Miete" sozusagen.

Es heißt ja, Wohngeld bekommt man nicht, wenn es einen anderen, im Haushalt lebenden, Vollverdiener gibt. Wir teilen aber unsere Finanzen nicht. Ich bekomme lediglich die kleine "Miete" von ihm.

Danke für eure Antworten!

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von iveningboring iveningboring
    • Wenn Dein Partner nicht der Vater Deines Kindes ist, dann bist Du immer noch allein erziehend. Deine Steuerklasse ändert sich sowieso nicht. Das wäre nur bei einer Heirat der Fall.

    • Wenn Dein Partner eine abgeschlossene Wohneinheit in Deinem Haus bezieht, dann kannst Du hier die ortsübliche Miete verlangen. Die zählt dann zu Deinem Einkommen hinzu und mindert Deinen Lastenzuschuss. Gehört das Haus Deinem Vater, dann hast Du hier kein zusätzliches Einkommen. Dann kannst Du Deinem Vater die Miete bezahlen und grundsätzlich Wohngeld beantragen.

    • Wenn Du mit Deinem Partner zusammen in einer Wohnung lebst, dann bildet ihr eine eheähnliche Gemeinschaft und werdet als solche behandelt. Hier zählt auch Euer beider Einkommen. Ist es entsprechend hoch, bekommt ihr kein Wohngeld.

    • Wenn Dein Partner Dein Untermieter ist, dann müsst ihr einen Untermietervertrag absschließen. Dein Partner braucht seinen abgeschlossenen Bereich; d.h. sein eigenes Zimmer, sein eigenes Kühlschrankfach usw. Diese Untermieteinnahmen zählen dann auch als Dein Einkommen und können Deinen Lastenzuschuss/Wohngeldanspruch mindern oder verhindern.

    Kommentar von sausebiene26 sausebiene26

    Nein, er ist nicht der Kindsvater. Aber wir werden schon zusammen in der Wohnung leben, also ein Zweckgemeinschaft werden wir nicht durchbekommen. Das Haus wird zu einem Drittel mein Eigentum sein. Deshalt geht es auch nicht um Wohngeld als Mietzuschuss, sondern als Lastenzuschuss.

    Aber du hast mir schon weitergeholfen. Danke =)

    Kommentar von iveningboring iveningboringiveningboring

    Na, dann ist´s ja gut! ;-)

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    Antwort von Reugen1 Reugen1

    Wenn ihr zusammen zieht bildet ihr eine eheähnliche Gemeinschaft.Wenn das alleinige Sorgerecht bei dir liegt,bleibst du natürlich allein erziehend.Beim Wohngeld sieht das anders aus,da wird sein Geld mit einbezogen,das ist bei sozialen Leistungen immer so.

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    Antwort von MrMarillo MrMarillo

    meines wissens bist du dann immernoch alleinerziehend. eine ehe - ähnliche gemeinschaft ist es erst nachdem man 2 jahre zusammenlebt -> sprich in einem haushalt. an deinen steuerklassen ändert sich nichts. wenn du mieteinahmen haben wirst,indem dein partner sie zahlt,hast du nichtselbsständige einnahmen,die das beantragen auf wohngeld,erschweren dürften. ich hoffe geholfen zu haben. gehe jetzt off

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